Thanei Anita · Nationalrat · 2008-03-05
Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-05
Wortprotokoll
Ich fordere mit meiner parlamentarischen Initiative erstens, dass die Vermieter einmal pro Jahr eine Abrechnung erstellen müssen, falls für Nebenkosten vertraglich Akontobeträge festgesetzt wurden. Zweitens sollen die Nachforderungen 20 Prozent der Akontobeträge nicht übersteigen dürfen, ausser - das ist besonders wichtig - die Mehrkosten beruhen auf gestiegenen Kosten wie beispielsweise den Ölpreisen oder einem höheren Verbrauch. Drittens verlange ich, dass der Anspruch des Vermieters oder der Vermieterin auf Nachforderungen verfällt, falls er oder sie die Abrechnung nicht spätestens ein Jahr nach Ablauf des Abrechnungstermins erstellt.
Weshalb diese Forderungen? Während der letzten Jahre sind in Miethaushalten die Nachforderungen für Nebenkosten massiv gestiegen. Nicht selten sind die Mietenden mit Nachforderungen konfrontiert, welche die Akontoleistungen um ein Mehrfaches übersteigen. Das führt dazu, dass der effektiv zu bezahlende Mietzins wesentlich höher ist als ursprünglich von der Mieterseite bei Vertragsabschluss angenommen. Teilweise macht das bis zu 200 Franken pro Monat aus. Das bringt selbstverständlich viele Mieterhaushalte in arge finanzielle Bedrängnis. Denn wer rechnet bei Mietbeginn schon damit? Ein Vermieter kann diese Nachforderungen sogar innert dreissig Tagen eintreiben, unter Androhung einer ausserordentlichen Kündigung - man muss sich das vorstellen! Bei keiner anderen Schuld hat ein Gläubiger ein derart effizientes Mittel in der Hand, wie es die Vermieter für die Mietzinse oder die Nachzahlungen für die Nebenkosten haben.
Zurückzuführen ist diese verbreitete Unart, ja diese Lockvogelpolitik der Vermieter nicht auf effektiv höhere Kosten, denn diese sind den Vermieterinnen und Vermietern im Allgemeinen bei Vertragsabschluss bekannt. Tatsache ist, dass sie Akontobeträge zum Teil bewusst tief ansetzen, um selbst einen Marktvorteil zu haben, d. h., um sich selbst einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen gegenüber anderen, korrekten Vermieterinnen und Vermietern. Dieser Missbrauch darf nicht belohnt werden. Wie ich bereits erwähnt habe, geht es nicht um höhere Kosten bzw. Preise wie z. B. höhere Ölpreise oder einen höheren Verbrauch, sondern darum, dass die Mietenden bei Vertragsabschluss getäuscht werden, indem man ihnen vorgaukelt, dass sich die Nebenkosten in einem bestimmten Rahmen bewegen, was dann schlussendlich nicht zutrifft. Aus diesem Grunde beantrage ich mit meiner parlamentarischen Initiative, dass diese Nachforderungen plafoniert werden.
Ein zweites Problem ist die Verjährungsfrist für diese Nachforderungen; sie beträgt fünf Jahre. Obwohl der Vermieter oder die Vermieterin jährlich eine solche Nebenkostenabrechnung erstellen müsste, tun das viele nicht. Sie bleiben säumig und können nach vier Jahren vier Abrechnungen gleichzeitig erstellen. Daraus resultieren extreme Nachforderungen, d. h., sie kumulieren sich und können über 3000 Franken ausmachen. Wie ich bereits gesagt habe, müssen die Mietenden diese Nachzahlung innert kürzester Frist leisten. Deshalb fordere ich diesbezüglich eine Verwirkungsfrist. Das ist keine Neuheit im Schweizerischen Obligationenrecht; es gibt bereits Verwirkungsfristen mit dem Zweck der Rechtssicherheit, z. B. für die Entschädigungen bei missbräuchlichen arbeitsrechtlichen Kündigungen. Dort verdient der Arbeitgeber einen Schutz, und es fragt sich, ob die Mietenden nicht denselben Schutz geniessen sollten.
Frau Bundesrätin Leuthard hat im Rahmen von Vergleichsgesprächen zwischen der Vermieter- und der Mieterseite dieses Problem anerkannt und wollte es auf Verordnungsebene lösen; sie hat den Handlungsbedarf klar bejaht. Wir sind dann aber zum Schluss gekommen, dass es nicht in der Verordnung geregelt werden kann, sondern einer Gesetzesrevision bedarf; deshalb meine parlamentarische Initiative. Die Mehrheit der Kommission lehnt sie ab, und zwar mit einer zynischen Begründung. Sie weist die Mietenden darauf hin, sie könnten ja an die Schlichtungsbehörde gelangen und die Nebenkostenabrechnung jährlich verlangen. Im Weiteren verweist sie die Mietenden darauf, sie könnten sich beim Abschluss des Vertrages nach den effektiven Kosten erkundigen. Das zeigt einfach, wie unrealistisch gewisse Parlamentarier und Parlamentarierinnen sind. Wenn man heute z. B. in Zürich eine Wohnung sucht, muss man die Vermieterschaft nicht lange fragen, wie hoch die effektiven Nebenkosten sind, sonst kommt man nämlich gar nicht zum Vertragsabschluss.
Ich bitte Sie deshalb, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.