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Stadler Markus · Ständerat · 2013-09-12

Stadler Markus · Ständerat · Uri · Grünliberale Fraktion · 2013-09-12

Wortprotokoll

Die Gesetzesänderung ist keine Sparmassnahme, wie wir gehört haben; sie soll, vor allem mittels Grenzwerten für Emissionen an der Quelle, den Ansatz stärken, die Lärmschutzziele mittels technischer Massnahmen zu erreichen.

Artikel 2 Absatz 3 befasst sich mit den Prioritäten, genauer gesagt mit jenem Anteil der Bevölkerung, der dem lästigen und schädlichen Lärm der Eisenbahnen ausgesetzt ist. Das geltende Gesetz schreibt einen Schutzgrad von 66,7 Prozent vor; dies ist durch die Massnahmen gemäss den Absätzen 1 und 2 zu erreichen. Der Bundesrat macht an verschiedenen Stellen in seiner Botschaft die Aussage, dieses Ziel könne in der nächsten Zeit sogar übertroffen werden. Besonders deutlich wird diese Aussage auf Seite 510 der Botschaft. Gemäss der dortigen Abbildung soll mit den vorgesehenen Massnahmen sogar das Schutzziel von 80 Prozent übertroffen werden.

Der Minderheitsantrag, den ich vertrete, verlangt nun, dass das gesetzliche Schutzziel moderat auf 75 Prozent angehoben wird. Das ist ohne über den Gesetzentwurf hinausgehende Massnahmen möglich. Das Parlament sollte nicht mit einem relativ tiefen gesetzlichen Schutzziel signalisieren, der Lärmschutz sei ihm nicht wichtig, es sei ihm nicht ernst mit der Sache. Das Gegenteil zum Ausdruck zu bringen ist gerade deshalb angezeigt, weil das Parlament mit der Vorlage 2 den geltenden Betrag von rund 1,8 Milliarden auf rund 1,5 Milliarden Franken kürzt und damit einige Lärmbetroffene verunsichert und verängstigt. Das zum Ausdruck zu bringen, gleichsam als Kompensation, ist politisch gesehen auch deshalb richtig, weil nun durch den von der Kommission induzierten Rückzug der Motion Häberli-Koller 12.4040 ein falsches Signal gesendet werden könnte. Wenn für die Bevölkerung störende Lücken bestehen und die Finanzen keine überragende Rolle spielen, sollten wir im Parlament Zielmarken setzen, die deutlich vor uns und nicht schon bald hinter uns liegen.

Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit zu unterstützen, der verlangt, dass statt mindestens zwei Drittel neu mindestens drei Viertel der betroffenen Bevölkerung durch technische Massnahmen gemäss den Absätzen 1 und 2 zu schützen sind. Die Lärmgeplagten werden Ihnen zuhören.