Knecht Hansjörg · Nationalrat · 2013-06-06
Knecht Hansjörg · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-06-06
Wortprotokoll
Zu dieser Vorlage oder, wie sie auch schon bezeichnet worden ist, zu diesem Kuhhandel zwischen Grossverbrauchern einerseits und Subventionsempfängern andererseits haben wir unsere grossen Vorbehalte schon bei früherer Gelegenheit geäussert. Dabei haben wir die vorgesehene rasche Entlastung der Unternehmen von den Kosten der Förderung der erneuerbaren Energien als dringend notwendig erachtet und dies immer unterstützt. Wir halten aber an dieser Stelle nochmals ausdrücklich fest, dass für uns die Aufstockung der KEV-Abgabe, welche in der Frühjahrssession beschlossen wurde, die Pièce de Résistance ist in der Frage, ob wir dieser Vorlage in der Gesamtheit zustimmen können.
Für eine möglichst rasche und vor allem auch kostengünstige Energiewende, wie sie von einer Mehrheit hier angestrebt wird, müssten in erster Linie einmal die Marktkräfte wirken können. Mit der Förderung durch die KEV wird dies nicht berücksichtigt. Die KEV hat für uns zu viele Schwächen: Sie beinhaltet hohe Vollzugskosten, ist kompliziert, bürokratisch und marktverzerrend. Es stösst uns aber auch auf, dass diese Vorlage als indirekter Gegenvorschlag zur Cleantech-Initiative portiert werden soll; dabei wäre es angezeigt, die Bevölkerung in unserem Land möglichst rasch einzubeziehen. Die Abstimmung über die Cleantech-Initiative wäre die erste Gelegenheit gewesen, einen wegweisenden Grundsatzentscheid des Volkes über die Richtung der zukünftigen Energiepolitik zu erhalten. Zu guter Letzt sei nochmals kritisch angemerkt: Schlussendlich läuft es darauf hinaus, dass die Kosten in erster Linie von den KMU und der Bevölkerung getragen werden müssen. [PAGE 826]
Aufgrund der vorherigen Beschlüsse ist es für uns nicht mehr so entscheidend, was heute entschieden wird. Denn, wie man so schön sagt, der Mist ist in dem für uns entscheidenden Punkt, nämlich mit der beschlossenen KEV-Erhöhung, geführt, sodass wir die Vorlage in der Schlussabstimmung nicht gutheissen können. Nichtsdestotrotz haben wir uns mit dem Sachverhalt, um den es heute geht, noch auseinandergesetzt. Es ist vorgesehen, kleine und grosse Fotovoltaikanlagen unterschiedlich zu behandeln. Kleine Anlagen sollen künftig einmalige Investitionshilfen in der Höhe von 30 Prozent der Investitionskosten erhalten, während grosse Anlagen weiterhin von der KEV profitieren sollen.
Der Ständerat hat nun in diesem Dualsystem den vom Nationalrat beschlossenen Wert von 10 auf 30 Kilowatt erhöht. Im neuesten Antrag der Mehrheit der nationalrätlichen Kommission vom 5. Juni 2013 ist nun gar eine Wahlmöglichkeit für Anlagenbetreiber mit einer Kapazität zwischen 10 und 30 Kilowatt enthalten. Das heisst, dass diejenigen, die den Investitionszuschuss in Anspruch nehmen und damit ein schnelles, aber von der Summe her geringeres Förderinstrument haben möchten, dieses wählen können. Andere, die wie bisher die KEV bekommen möchten und dafür eine längere Wartezeit in Kauf nehmen, können sich für diese KEV-Lösung entscheiden.
Wenn wir auf den Wert von 30 Kilowatt gehen, wie es der Ständerat beschlossen hat, haben wir eine wesentlich grössere Menge, die wir in Zukunft mit diesem vereinfachten, pauschalen System abrechnen können. Der Kostenzuschuss für Anlagen unter 30 Kilowatt wäre auch eher für Leute gedacht, die aus ideellen Gründen die Installation von Fotovoltaikanlagen realisieren. Für einige in unserer Fraktion macht es daher Sinn, zwischen privaten und institutionellen Investoren zu unterscheiden. Die Grenze von 30 Kilowatt würde auch Sinn machen, da diese den Anpassungen des Starkstrominspektorates entspricht. Damit ergäbe sich eine gewisse Vereinheitlichung.
Ich mache aber keinen Hehl daraus, dass die Erhöhung der Leistungsgrenze auf 30 Kilowatt kleinere Landwirtschafts- und Gewerbedachflächen treffen könnte. Daher ist unsere Fraktion etwas gespalten. Denn je grösser eine Fotovoltaikanlage ist, desto kleiner ist der Anteil des Eigenverbrauchs. Damit verschlechtert sich die Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen. Die vorgeschlagene Einmalvergütung würde die Ausfälle der wegfallenden Einspeisevergütung nicht ganz kompensieren.
Somit habe ich mich zum Antrag der Minderheit Leutenegger Filippo bereits geäussert.
Aus den vorgenannten Gründen werden wir also nicht einheitlich stimmen.