Girod Bastien · Nationalrat · 2013-06-06
Girod Bastien · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2013-06-06
Wortprotokoll
Büro oder Bauernhaus, das ist hier die Frage, welche die UREK-NR gestern Morgen beantworten musste. Mit der Version des Ständerates würden Solaranlagen zwischen 10 und 30 Kilowatt - das sind rund 70 bis 210 Quadratmeter grosse Anlagen - faktisch nur noch für Installationen auf Büros gefördert. Insbesondere landwirtschaftliche Bauten gingen dann leer aus. Im Gegensatz dazu hat der Beschluss des Nationalrates alle Anlagen gleich gefördert. Damit hätten aber Bürobesitzer, welche bereit gewesen wären, auch mit einer geringeren Förderung eine Anlage aufzustellen, nicht davon profitieren können.
Um die unterschiedlichen Auswirkungen der Versionen von Ständerat und Nationalrat respektive von Einmalvergütung und KEV zu verstehen, ist die unterschiedliche Auswirkung auf die Rentabilität der Anlagen wichtig. Bei der KEV bekommt einfach jeder den gleichen Preis, egal, wann und wo er seinen Strom einspeist. Anders ist es bei der Einmalvergütung: Da bekommen alle maximal 30 Prozent der Investitionen erstattet, der Strompreis ist aber sehr unterschiedlich. Da gibt es zwei Preise, nämlich einerseits den Endkundenpreis, der zwischen 20 und 30 Rappen beträgt. Von diesem profitiert man, wenn man einen Eigenverbrauch hat und somit die Stromrechnung reduzieren kann. Wenn man andererseits den produzierten Strom einspeisen muss, bekommt man den Marktpreis, der heute zum Teil noch höher ist. In Deutschland sieht man aber, dass dieser mit einem höheren Solaranteil sinkt und wirklich auch unter die 5-Rappen-Grenze fallen kann.
Von dem her ist sehr entscheidend, wie hoch der Anteil des Solarstroms ist, den man selber verbrauchen kann. Am höchsten ist dieser Anteil bei Büros und Warenhäusern, die eine Kühlung haben, die typischerweise auch über Mittag am stärksten ist und somit auch stark mit der Stromproduktion der Solaranlagen übereinstimmt. Am anderen Ende der Skala sind landwirtschaftliche Bauten, weil sie einerseits vergleichsweise wenig Strom verbrauchen, weil aber andererseits auch der Stromverbrauch ganz anders über den Tag verteilt ist: Der Landwirt beginnt seinen Arbeitstag typischerweise viel früher als der Büroangestellte und beendet ihn auch viel später. Das hat auch Auswirkungen auf den Stromkonsum: Bei landwirtschaftlichen Bauten fällt dieser typischerweise sehr früh am Morgen und spät am Abend an. Somit ist der Eigenverbrauch sehr tief, das heisst, dass bei dieser Einmalvergütungsregelung Anlagen auf landwirtschaftlichen Bauten nicht mehr attraktiv wären.
Nun hat die Mehrheit der UREK-NR eine salomonische Lösung gefunden, nämlich ein Wahlmodell, bei dem beides möglich ist. Bei diesem Wahlmodell können einerseits landwirtschaftliche Bauten weiterhin die KEV beziehen, andererseits können jene, die einen hohen Eigenverbrauch haben - Warenhäuser, Büros -, die Einmalvergütung wählen und davon profitieren, dass sie früher von der Warteliste kommen. Der Vorteil dieses Wahlmodells ist natürlich, dass die Subvention pro Kilowatt produzierten Solarstroms weiter abnimmt.
Die Grünen sind sehr zufrieden mit dieser parlamentarischen Initiative. Sie ist ein erster wichtiger Pflock für die neue Energiestrategie. Sie hilft, die Energiewende anzuschieben. Und die Vorlage ist nicht etwa abgeschwächt, sondern wirklich verbessert worden. Mit dem Antrag der Mehrheit ist es wirklich gelungen, eine Win-win-Situation zu schaffen; eine Situation, in der alle, die an der Energiewende beteiligt sind, profitieren.
Wir danken deshalb allen, die zum Gelingen dieser parlamentarischen Initiative beigetragen haben, und wir danken Ihnen, dass Sie in dieser Abstimmung die Mehrheit unterstützen.