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Binder Max · Nationalrat · 2013-06-06

Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-06-06

Wortprotokoll

Herr Kollega Heer, ich wünsche mir eigentlich den Zeitpunkt herbei, wo ich sagen könnte: Herr Bundesrat Heer, weshalb haben Sie nicht besser verhandelt?

Lieber Kollega, auch ich bin Zürcher. Auch ich vertrete die Interessen der Zürcher Bevölkerung, nur habe ich in diesem Punkt eine etwas andere Einschätzung. Mit welcher Haltung vertrete ich die Zürcher Interessen heute besser? Mit einer Sistierung, einem Nein oder einem Ja? Mit Blick auf die Alternative, die wir letztlich haben, oder mit der Position, die wir uns heute einhandeln, komme ich klar zum Schluss, dass ich die Zürcher Bevölkerung besser vertrete, wenn ich heute Ja sage zu diesem Vertrag. Denn die Alternative ist, wie gesagt, allenfalls die einseitige DVO. Hier weiss man, dass dies allenfalls in Richtung Stuttgarter Erklärung gehen könnte, und dort sind maximal 80 000 Bewegungen vorgesehen. Das würde dann heissen, dass wir beim heutigen Stand nicht 20 000, sondern 40 000 Bewegungen übernehmen müssten. Deshalb bin ich heute mit der Kommissionsmehrheit klar der Meinung, dass wir diesem Vertrag zustimmen sollten.

Herr Bäumle, Sie haben selbstverständlich Recht: Das letzte Wort über einen Pistenausbau am Flughafen Zürich-Kloten hat der Zürcher Souverän. Es gab in all diesen Jahren eine oder zwei Abstimmungen, bei welchen das Zürcher Volk Nein gesagt hat, aber nach einem zweiten Anlauf hat es einer vernünftigen Entwicklung - unter Berücksichtigung der Umwelt, Menschen, Bevölkerung und Wirtschaft - und einem vernünftigen Ausbau jeweils zugestimmt.

Herr Heer, es ist mir eigentlich relativ egal, was die deutsche Seite mit diesem Vertrag dann tut. Wenn wir heute zustimmen und die Deutschen diesen Vertrag noch einige Jahre in der Schublade lassen, bleibt die Anflugsituation bis zu jenem Zeitpunkt einfach so, wie sie heute ist. Ich bin aber der Meinung, dass wir, wenn die deutsche Seite eine Verzögerung verursacht, dann die besseren Karten haben und sagen können, dass wir diesen Vertrag allenfalls nicht auf 2020 einhalten können und dass es dann vielleicht eine Anpassung braucht.

Vielleicht braucht es noch ein Wort zum Lärm - vor allem Herr Girod hat das gestern angesprochen -; dazu ist nur so viel zu sagen: Wenn wir die Lärmbelastung der Schweizer Bevölkerung durch die drei Hauptverkehre betrachten, stellen wir fest, dass die Überschreitung der Immissionsgrenzwerte am Tag bei der Strasse 1,2 Millionen, bei der Schiene 70 000 und bei der Luftfahrt 35 000 Personen betrifft. In der Nacht sind es bei der Strasse 700 000, bei der Schiene sogar doppelt so viel wie am Tag, nämlich 140 000, und bei der Luftfahrt 40 000 Personen. Die lärmbelastete Fläche im Kanton Zürich ist in den letzten zwanzig Jahren um zwei Drittel zurückgegangen, obwohl die Zahl der Flugbewegungen gleichzeitig um 50 Prozent zugenommen hat. Die Flugzeuge werden laufend geräuschärmer. Die Swiss und die Lufthansa, Sie haben es von Frau Bundesrätin Leuthard gehört, investieren massiv in neue und grössere Flugzeuge. Das führt dazu, dass es mit gleich vielen Passagieren weniger Flugbewegungen gibt.

Herr Girod, die Luftfahrt hat einen Anteil von gerade einmal 2 Prozent am weltweiten Verbrauch von fossiler Energie. Sie hat auch nur einen Anteil von 2 Prozent am CO2-Ausstoss. Und sie hat einen Anteil von 13 Prozent am CO2-Ausstoss des Transportsektors. Ein modernes Verkehrsflugzeug wie die A380 braucht heute pro 100 Kilometer und angebotenem Sitzplatz gerade einmal 3 Liter Treibstoff.

Noch ein Wort zum immer wieder angesprochenen Vergleich zwischen dem heute zur Debatte stehenden Vertrag und dem Vertrag aus dem Jahre 2001 bzw. der DVO. Es muss klar festgehalten werden, dass wir heute einen unbefristeten Vertrag haben, der frühestens auf Ende 2030 kündbar ist, währenddem der Vertrag aus dem Jahre 2001 eine Kündigungsfrist von einem Jahr enthielt. Wenn die eine Seite gewollt hätte, hätte sie den Vertrag nach drei Jahren mit einer Frist von einem Jahr kündigen können. Es hätte absolut keine Rechts-, keine Planungs- und keine Investitionssicherheit geherrscht. Mit dem vorliegenden Vertrag hingegen haben wir mittelfristig, also doch für eine längere Zeit, Sicherheit.

Im Vertrag aus dem Jahre 2001 hätte die Übergangsfrist gerade einmal 41 Monate gedauert. Jetzt dauert sie sieben Jahre. 2020 müssen wir dann den Vertrag einhalten.

Ich gebe zu, dass es mit den Sperrzeiten über deutschem Gebiet in diesem Vertrag auch eine Verschlechterung gegenüber jenem aus dem Jahre 2001 gibt. Ich sage das offen. Deshalb ist es sicher nicht unser Wunschvertrag, das habe ich schon gestern erwähnt. Aber zu Herrn Heer muss ich sagen: Es ist nicht so, dass der eine Partner den Vertrag aufsetzt und der andere ihn einfach unterschreibt oder nicht unterschreibt. Vielmehr haben zwei Partner den Vertrag ausgehandelt. Die Schweizer Delegation hat versucht, den Vertrag mit anderen Dossiers zu verknüpfen, aber - auch das hat mir kürzlich der Zürcher Volkswirtschaftsdirektor gesagt - die Deutschen sind darauf nicht eingestiegen. Wenn ein Partner auf etwas nicht einsteigt, kann der andere zwar sagen, er steige auch nicht auf den Vertrag ein, aber die Alternative, die wir dann allenfalls erhalten würden, wäre eine wesentlich schlechtere Lösung.

Noch ein Wort zur vielfach geäusserten Meinung - Frau Natalie Rickli hat sie geäussert, auch Frau Graf-Litscher und viele andere -, wir hätten ja keine Eile. Das stimmt, das Sprichwort habe ich auch gerne: Gott hat uns die Zeit gegeben, von Eile hat er nichts gesagt. Grundsätzlich bin ich damit sogar auch einverstanden. Es geht aber hier nicht um Eile. Es geht darum, die vorgesehene Zeit zu nutzen. Was die vorgesehene Zeit ist, das können Sie auf Seite 558 der Botschaft lesen, in Absatz 3 von Artikel 1 heisst es: "Die Verfahren nach den Absätzen 1 und 2 gelten ab dem Zeitpunkt, an dem auf dem Flughafen Zürich durch entsprechende Ausbaumassnahmen die erforderlichen Flughafeninfrastrukturen zur Verfügung stehen, spätestens jedoch ab dem 1. Januar 2020." Wenn wir da Ausbauten machen müssen, wenn wir da allenfalls eine Pistenverlängerung ins Auge fassen müssen, dann brauchen wir diese Zeit von heute bis 2020. Sonst wird das nicht ausreichen, und dann ist es mir lieber, wenn Deutschland diese Ratifizierung verzögert und nicht die Schweiz.

Aus all diesen Gründen beantrage ich im Namen der Kommission, die wie gestern gesagt mit 15 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen entschieden hat, diesem Vertrag zuzustimmen und die beiden Minderheitsanträge auf Sistierung und Rückweisung abzulehnen.