Lexipedia

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-06-06

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-06-06

Wortprotokoll

Die Kommissions- und Fraktionssprecher und -sprecherinnen haben die Rechnung bereits ausführlich dargelegt. Es wurde gesagt, bei einer guten Rechnung spreche man nicht über das Ergebnis. Ich mag mir nicht vorstellen, wie es wäre, wenn die Situation anders wäre. Ich möchte nur kurz auf ein paar Punkte, die diese Rechnung auszeichnen, eingehen.

Zum einen - wir haben es festgestellt - befindet sich der Bundeshaushalt in einer gesunden Verfassung, er hat auch die wirtschaftlichen Schwächen in den letzten Jahren gut verkraftet. Erfreulich ist auch, dass das Amortisationskonto, das ist die Statistik des ausserordentlichen Haushalts, wieder ausgeglichen ist. Wir haben ja ausserordentliche Ausgaben gehabt im Jahre 2011 durch die Einmaleinlage in den Infrastrukturfonds und den Sanierungsbeitrag an die Pensionskasse der SBB. Das haben wir kompensiert, unter anderem natürlich auch mit den ausserordentlichen Einnahmen aus der Neuvergabe der Mobilfunklizenzen.

Was diese Rechnung auch auszeichnet - es wurde bereits erwähnt - , ist, dass wir das erste Mal seit Jahren Mindereinnahmen gegenüber dem Budget haben, und zwar im Umfang von 1,1 Milliarden Franken. Es war seit 2003 nicht mehr der Fall, dass wir auf der Einnahmenseite ein Minus haben. Wir haben die Mindereinnahmen mehr als kompensieren können: Die Minderausgaben haben 2,4 Milliarden Franken ausgemacht. Damit sind wir dann bei einem Budgetüberschuss im ordentlichen Haushalt von 1,3 Milliarden Franken. Immerhin ist darauf hinzuweisen, dass es auch bei den Einnahmen Bewegungen in die andere Richtung geben kann, was wir nicht gewohnt sind.

Ein Grund für diese Mindereinnahmen ist die konjunkturelle Abkühlung, die früher und auch stärker eingesetzt hat, als wir erwartet haben. Wir haben bei der Mehrwertsteuer ein Minus gegenüber dem Budget von 0,5 Milliarden Franken und bei der direkten Bundessteuer ein Minus von 0,4 Milliarden Franken. Wir sind natürlich nun auch näher bei den budgetierten Einnahmen, und zwar auch bei einem Minus, weil wir die Schätzverfahren verbessert haben, weil wir jetzt, nicht zuletzt auch im Bereich der Verrechnungssteuer, genauer an die tatsächlichen Werte herankommen. Wir haben bei der Verrechnungssteuer ein Minus von 149 Millionen Franken bei einem Ertrag von rund 4,34 Milliarden Franken. [PAGE 842] Da sind wir also dieses Mal sehr genau, und das bei einer Steuer, die ja sehr volatil ist.

Auf der anderen Seite haben wir hohe, überdurchschnittliche Minderausgaben. Durchschnittlich sind es 1 Milliarde Franken pro Jahr; hier haben wir Minderausgaben von 2,4 Milliarden. Auch das schlägt zu Buche. Es wurde von verschiedenen Sprechern und Sprecherinnen gesagt: Was wir berücksichtigen müssen, ist, dass das Zinsniveau enorm tief ist. Wenn die Zinsen wieder auf ein "normales" Niveau steigen - sie werden es sicher -, dann wird das sehr schnell zu Zinsausgaben von plus einer Milliarde Franken führen, das heisst, dass wir unter diesem Konto sehr schnell Mehrausgaben haben werden.

Für das laufende Jahr gehen wir davon aus, dass die Einnahmen in etwa dem Budget entsprechen werden. Die Hochrechnung werden wir Ihnen nach den Sommerferien mitteilen können. Wir sind bei der Standortbestimmung für das Jahr 2014 davon ausgegangen, dass wir das KAP umsetzen können. Bei diesem Programm haben wir die Annahme getroffen, dass wir einen strukturellen Ausgabenüberschuss von 600 Millionen Franken haben werden. Das KAP hat ein Entlastungsvolumen von 570 Millionen Franken. Jetzt wissen Sie, was es hiesse, wenn das KAP wegfallen würde. Die nationalrätliche Finanzkommission beantragt ja, dass man es zurückweise und zwei Alternativen vorschlage, die eine mit mehr Einnahmen und die andere mit einer Kürzung, vor allem auch im Personalbereich. Die Beurteilung, welche Chance die eine oder die andere Alternative hätte, möchte ich Ihnen überlassen.

Ich denke, das KAP, wie es Ihnen der Bundesrat vorlegt, ist eine ausgewogenere Variante. Ich möchte Sie bitten, diese dann auch zu unterstützen.

Zu dieser Situation, dass das KAP jetzt bei Ihnen sozusagen ins Stocken gekommen ist, kommt hinzu, dass Sie in der Frühjahrssession verschiedene Beschlüsse gefasst haben, die zu massiven Belastungen führen werden. Ich erinnere an die Aufstockung des Ausgabenplafonds der Armee auf 5 Milliarden Franken, diese wurde im Nationalrat beschlossen, und an die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital, diese wurde hier auch beschlossen, was Mindereinnahmen in der Grössenordnung von 230 bis 250 Millionen Franken bringen würde. Glücklicherweise für den Bundeshaushalt haben die SiK und die WAK des Ständerates die Behandlung dieser beiden Geschäfte vertagt, sodass uns diese Probleme erst im Jahr 2015 einholen werden, dann aber mit Sicherheit. Immerhin hat sich jetzt die Situation für das Jahr 2014 entschärft.

Trotzdem möchte ich noch einmal betonen, dass das KAP notwendig ist. Wir brauchen mittel- und langfristig, mindestens ab dem Jahr 2015, Entlastungsmassnahmen. Dies zum einen, weil die wirtschaftliche Situation alles andere als ruhig ist; da können grosse Veränderungen eintreten. Und zum anderen - auch darauf wurde hingewiesen, und zwar von Herrn Nationalrat Aeschi -, weil wir mit der Unternehmenssteuerreform III ein grosses Projekt vor uns haben. Die Unternehmenssteuerreform III bzw. all die Probleme, die wir mit der Abschaffung kantonaler Steuersonderstatus und der Diskussion darüber haben, gerade auch im Hinblick auf die Folgen für die Bundeskasse - all das wird uns etwas kosten; wir brauchen deshalb etwas Handlungsspielraum.

Ich möchte noch etwas zu den Nachtragskrediten sagen: Herr Nationalrat Gmür hat, was den Inhalt anbelangt, eigentlich bereits alles gesagt. Ich möchte nur auf die Ausführungen von Nationalrat Schwander zurückkommen. Er hat die Auffassung vertreten, wir seien mit diesen Nachtragskrediten nicht schuldenbremsenkonform. Die langjährige Erfahrung zeigt und beweist uns aber, dass man immer mit Minderausgaben rechnen kann, durchschnittlich mit einer Milliarde Franken. Wenn wir diese Mittel mit hineinnehmen, dann werden die Vorgaben der Schuldenbremse trotz dieses Nachtrags eingehalten. Es ist auch so, dass wir Ende 2012 auf dem Ausgleichskonto Schuldenbremse immerhin 19,4 Milliarden Franken hatten. Das ist eine gute Situation. Sie zeigt, dass gerade auch diese Buchungen, die Nachtragsbuchungen, die wir immer in der gleichen Art gemacht haben, nicht dazu geführt haben, dass wir die Schuldenbremse nicht eingehalten hätten.

Die wichtigsten Nachtragskredite wurden von Herrn Nationalrat Gmür erwähnt. Ich gehe noch kurz auf den Antrag der Minderheit Hausammann zur Position "Beihilfen Pflanzenbau" ein. Wir wurden einmal gebeten, ein solches Gutachten zu machen bzw. eine Begutachtung abzugeben. Aus rechtlichen Gründen kann man selbstverständlich einen solchen Antrag stellen. Damit habe ich nur etwas zum Prozess und zum Ablauf gesagt. Materiell möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Artikel 13 des Landwirtschaftsgesetzes solche Beiträge ausschliesst. Wir haben bereits einmal Gelegenheit gehabt, darüber zu diskutieren, nämlich im Zusammenhang mit den Problemen der Weinproduzenten in der Romandie, beim Budget 2013. Ich kann Ihnen einfach sagen, dass eine materielle rechtliche Grundlage im Landwirtschaftsgesetz für eine solche Aufstockung fehlt.

Es ist im Übrigen natürlich auch unklar - da möchte ich dann gerne sehen, wie Sie das tun möchten -, wie die beantragten Bundesmittel sinnvoll zur Marktbereinigung eingesetzt werden könnten. Es ist ja ein Problem mit diesen Obstbäumen, das sich seit Jahren abgezeichnet hat. Das Problem ist auch, dass man im Jahre 2009 bereits einmal diskutiert und damals die Exportsubventionen für diese Produkte gestrichen hat, und zwar im Bewusstsein, dass man damit auch die Strukturbereinigung fördern möchte; wir haben jetzt also auch für Exportsubventionen keine genügende Grundlage. Es wird aber dann Ihre Sache sein, ob Sie einem solchen Nachtragskredit ohne gesetzliche Grundlage wirklich zustimmen können; der Bundesrat möchte Ihnen beantragen, das nicht zu tun.

Ich komme noch zum Nachtragskredit für die Rekapitalisierung der Pensionskasse Cinémathèque. Herr Nationalrat Vitali hat auf ein E-Mail hingewiesen, das heute Morgen eingegangen ist, in dem vom BAK darauf hingewiesen wird, dass mit dieser Rekapitalisierung und mit dem Nachtragskredit, mit dem bundesseitigen Beitrag, ein Zieldeckungsgrad von 62 bis 63 Prozent erreicht sei. Der Deckungsgrad ist also weit weg von 100 Prozent und natürlich noch viel weiter weg von 100 Prozent plus 15 Prozent Schwankungsreserve, was man bei ausfinanzierten Pensionskassen möchte, aber es ist immerhin der statutarische Zieldeckungsgrad, der damit erreicht wird. Auf der anderen Seite heisst das aber, dass wir nicht ausschliessen können, dass wir mit den gleichen Fragen wieder konfrontiert werden, weil ein Deckungsgrad von 62,2 Prozent sicher auf die Länge nicht ausreichend sein wird.