Lexipedia

Brändli Christoffel · Ständerat · 2011-06-16

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-16

Wortprotokoll

Es gibt einige Punkte, bei denen die Meinungen auseinandergehen, auch auseinandergehen können. Wir werden diese Punkte in der Detailberatung bereinigen. Deshalb beschränke ich mich hier beim Eintreten auf drei grundsätzliche Bemerkungen, die Richtschnur für unsere Behandlung sein sollten:

1. Auch wenn in den letzten Jahrzehnten wesentliche Fortschritte erreicht wurden, sind die negativen Zahlen betreffend Verkehrssicherheit nach wie vor ernüchternd. Im Jahre 2009 sind in unserem Land 349 Personen infolge eines Verkehrsunfalls gestorben, 4708 wurden schwer verletzt und die Gesellschaft muss pro Jahr mehr als fünf Milliarden Franken für materielle Schäden aufwenden. Hinzu kommen Kosten für die medizinische Versorgung und die Produktionsausfälle auf dem Arbeitsmarkt. Diese Fakten unterstreichen die Notwendigkeit zusätzlicher Massnahmen im Bereich der Verkehrssicherheit, und diese haben auf drei Ebenen zu erfolgen: erstens auf der Ebene der Verkehrsregeln, zweitens auf jener der Verkehrsinfrastrukturen - das ist ein wichtiger Teil für die Verkehrssicherheit - und drittens auf jener von technischen Verbesserungen an den Fahrzeugen, die einen wesentlichen Teil zur Verkehrssicherheit beitragen.

2. Auf Empfehlung der RK unseres Rates hat sich die Kommission auch mit der gestern eingereichten Volksinitiative, der sogenannten Raser-Initiative, befasst. Sie kam dabei zum Schluss, dass die berechtigten Anliegen der Initianten im Sinne eines Gegenvorschlages in diese Vorlage aufgenommen werden sollten, und wir haben dies auch weitgehend getan. Es wird Aufgabe des weiteren Gesetzgebungsprozesses sein, die Anträge unserer Kommission noch vertiefter zu diskutieren und allenfalls anzupassen.

Wichtig scheint mir in diesem Zusammenhang folgende Feststellung zu sein: Es geht bei den vorgeschlagenen Massnahmen nicht darum, mit Regulierungen Leute zu verärgern. Vielmehr geht es darum, Massnahmen zu treffen, welche allfällige Opfer vor rücksichtslosen Fahrern schützen. Die Raser müssen härter angefasst werden. Sie sind die Verursacher von viel Leid und enormen Kosten. Es darf deshalb nicht hingenommen werden, dass Dritte wegen des rücksichtslosen Verhaltens Einzelner lebenslänglichen Schaden davontragen oder gar ihr Leben verlieren. Ich wünsche mir, dass Sie bei der Beratung des Gesetzes dieser Opfersituation Priorität vor falsch verstandener Freiheit einräumen. Die Kommission hat dies bei ihren Anträgen jedenfalls getan.

3. Inhaltlich lassen sich die vorgeschlagenen Massnahmen wie folgt aufteilen:

- präventive Massnahmen wie das Verbot des Fahrens unter Alkoholeinfluss;

- Massnahmen zur Durchsetzung bestehender Regeln wie beispielsweise die Qualitätsprüfung bei Fahreigenschaftsprüfungen;

- repressive Massnahmen wie die Verschärfung der Strafen bei Raserdelikten;

- Infrastrukturmassnahmen wie die Sanierung von Unfallschwerpunkten; [PAGE 662]

- Massnahmen zur Verbesserung der Unfallstatistik und damit zur Auswertung der Unfalldaten.

Für Details zu diesen Punkten verweise ich auf die umfassende Botschaft. Zu den einzelnen Bestimmungen, die umstritten sind, werde ich mich, sofern nötig, in der Detailberatung äussern.

Es liegt mir sehr viel daran, dem Bundesrat und auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung für die konstruktive Zusammenarbeit zu danken. Wir haben heute eine Vorlage mit wenigen Differenzen auf dem Tisch, und ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie in der Folge der unfehlbaren Kommission folgen.

Ich beantrage, auf die Vorlage einzutreten.