David Eugen · Ständerat · 2011-06-16
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-16
Wortprotokoll
Ich finde, wir sollten diese beiden Punkte in jedem Fall auseinanderhalten. So, wie ich den Antrag Schweiger verstehe, bestreitet ja Herr Schweiger den Buchstaben j nicht, da er ihn doch, wenn auch in einer etwas anderen Formulierung, mit anderen Konditionen, beibehält. Der Antrag Schweiger bezieht sich aber auch auf Buchstabe k und betrifft damit eigentlich noch etwas anderes, nämlich die Abzugsmöglichkeiten für die Eltern. Was wir in der Kommission bearbeitet haben, ist die Abzugsmöglichkeit für den Steuerpflichtigen, der berufstätig ist und sich beruflich verändert, beruflich weiterentwickelt. Das sind zwei Dinge.
Ich sage offen: Ich könnte mich bereiterklären, die Ideen von Kollege Schweiger weiterzuverfolgen. Ich werde bei der [PAGE 651] Standesinitiative Zug für Folgegeben stimmen, damit das Anliegen weitergeprüft wird; das werde ich machen. Aber ich möchte das Problem, das dieser Vorlage zugrunde liegt und das wir jetzt lösen müssen - nämlich das Problem der Berufskosten der berufstätigen Steuerpflichtigen -, nicht mit dem Problem der Aufwendungen verkoppeln, die Eltern für ihre Kinder in Ausbildung haben. Wenn wir das machen, haben wir am Schluss vielleicht gar nichts. Das ist meine Sorge. Darum möchte ich dem Antrag Schweiger nicht zustimmen. Nicht wegen der Sache an sich, sondern wegen der Verkoppelung von zwei verschiedenen Dingen. Ich bitte ihn um Verständnis.
Der zweite Punkt, den ich hier einbringen möchte, betrifft die Höhe des Betrags. Ich finde es ganz wichtig, dass wir diesen auf 12 000 Franken setzen - genau wegen der sogenannten Kaderkräfte. Diese spielen in der Schweizer Volkswirtschaft eine ganz wichtige Rolle. Es handelt sich hierbei um das mittlere Kader, das sich weiterentwickelt, das die Basis bildet. Das sind die Leute, die qualifizierte Ausbildungen machen müssen. Es stimmt, dass dies, wie Frau Bundesrätin gesagt hat, bezüglich der Personenzahl der kleinere Teil ist, aber es ist ein sehr wichtiger Teil. Die Ausbildungen dieser Leute überschreiten in der Regel den Wert von 6000 Franken. Es ist genau für diese Leute sehr wichtig, dass wir den Betrag auf 12 000 Franken setzen.
Ich bitte Frau Bundesrätin sodann zu bestätigen, dass dieser Betrag für den Steuerpflichtigen gilt, und zwar für jeden Steuerpflichtigen, sodass der Betrag bei Verheirateten, im Fall, dass sich beide weiterbilden - es geht ja jetzt ums Formelle, damit das wirklich stimmt - von jedem Ehepartner in Abzug gebracht werden kann. Das war beim Berufskostenabzug ganz klar, da gab es nichts zu diskutieren. Beim allgemeinen Abzug muss man einfach ganz klar sagen: Es ist so. Ich bitte Sie, Frau Bundesrätin, uns das noch zu bestätigen.
Ich bitte den Rat, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und einen Betrag von 12 000 Franken festzusetzen.