Schweiger Rolf · Ständerat · 2011-06-16
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-06-16
Wortprotokoll
Es ist allgemein anerkannt, dass eine gute Ausbildung die wohl beste Vorbereitung für ein eigenständiges und eigenverantwortliches Leben ist. Wer über eine ausreichende Ausbildung verfügt, wird mit grosser Wahrscheinlichkeit später in der Lage sein, den Lebensunterhalt für sich und seine Familie selbst zu verdienen, Steuern zu zahlen und der Gesellschaft auch auf andere Weise etwas zurückzugeben - dies im Gegensatz zu vielen Personen mit ungenügender Ausbildung, die später nicht selten auf öffentliche Transferleistungen angewiesen sind und damit die Öffentlichkeit finanziell und oft auch in anderen Belangen belasten.
Es kann also kaum einen Zweifel darüber geben, dass Investitionen in die Ausbildung der Kinder und Jugendlichen sozial und gesellschaftspolitisch von höchster Bedeutung sind und entsprechend wo immer möglich unterstützt werden sollten. Dafür sind nötigenfalls auch gewisse steuerliche Ausfälle in Kauf zu nehmen, zumal diese Kosten ja immer nur in einer recht kurzen Lebensphase anfallen und steuerlich geltend gemacht werden können. Wer selbst Kinder hat, weiss zudem, dass deren Ausbildung oft substanzielle Kosten verursacht, vor allem dann, wenn man als betroffene Familie keine Zuschüsse vom Staat oder vergleichbare Zusatzverbilligungen erhält.
Mit Blick auf den verfassungsrechtlich festgeschriebenen Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist es daher unverständlich, dass Aus- und Weiterbildungskosten für Kinder und Jugendliche steuerlich nicht abzugsfähig sind und offenbar auch in Zukunft nicht abzugsfähig sein sollen. Die Standesinitiative des Kantons Zug erwartet deshalb endlich einen mutigen und sachlich mehr als gerechtfertigten Schritt nach vorn. Wann, wenn nicht aus Anlass des vorgeschlagenen Bundesgesetzes, sollte das berechtigte Anliegen endlich aufgegriffen werden?
Aus diesem Grund, und basierend auf dieser Standesinitiative des Kantons Zug, habe ich im Rahmen dieses Gesetzes einen Antrag eingereicht, mit dem eine steuerliche Entlastung der Eltern für den Fall, dass ihre Kinder sich ausbilden lassen, ins Gesetz eingeführt werden soll.
Ich verhehle nicht, dass mein momentanes Votum auch einen gewissen Selbstzweck hat. Es ist für mich fast eine familienpolitische Notwendigkeit, hier und heute zu sprechen, dies aus folgendem Grund: Ich habe Enkelkinder, und diese beiden Enkelkinder wurden immer darüber orientiert, dass ihr Grossvater in Bern arbeitet. Sie sind noch in einem Alter, wo sie nicht verstehen können, was das heisst: politisieren. Ich bin nun in der glücklichen Lage, meine Enkel am fast letzten Tag, da ich im Ständerat bin, auf der Tribüne zu wissen. Sie werden nun endlich im Massstab eins zu eins erfahren, was es bedeutet, dass ihr "Papapa" sich in Bern befindet und politisiert. (Heiterkeit)
In diesem Sinn beantrage ich Eintreten.