Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-09-10
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-09-10
Wortprotokoll
Bei dieser Vorlage haben alle das gleiche Ziel: Wir wollen Kinder vor sexueller Ausbeutung schützen. Der Staat, die Gesellschaft, wir alle sind verpflichtet, alles zu tun, was in unserer Macht steht, um gegen diese Art von Missbrauch vorzugehen. Ich bin sehr froh, dass das vorliegende Geschäft heute von Ihnen als Zweitrat behandelt und hoffentlich auch verabschiedet werden kann.
Der Bundesrat will den Schutz von Minderjährigen vor sexueller Ausbeutung namentlich durch ein verschärftes Strafrecht verstärken. Neu soll die Prostitution von Minderjährigen verboten werden. Das bedeutet, dass sich Freier, die gegen Bezahlung sexuelle Dienste von Minderjährigen zwischen 16 und 18 Jahren in Anspruch nehmen, künftig strafbar machen. Verschärfungen sehen wir ebenfalls vor, wo es um die Förderung der Prostitution geht. Strafbar machen sich künftig Personen, welche die Prostitution von Minderjährigen fördern und damit Geld verdienen. Auch im Bereich der Pornografie wird die Strafbarkeit verschärft. Zugeschnitten ist die Revision auf den umfassenden und wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre, namentlich wird für harte Pornografie mit Kindern das Schutzalter von 16 auf 18 Jahre erhöht. Wenn Gegenstände und Vorführungen tatsächliche pornografische Darstellungen mit Minderjährigen zum Inhalt haben, beträgt die Freiheitsstrafe neu maximal fünf Jahre. Künftig, und das ist wichtig, soll auch der Konsum von pornografischen Darstellungen mit Minderjährigen, also die sogenannte harte Pornografie, bestraft werden. Schliesslich sollen neu auch jene bestraft werden, die Minderjährige für pornografische Vorführungen anwerben.
Der Ständerat hat diese Vorlage am 11. Dezember 2012 einstimmig verabschiedet. Ihre Kommission hat sie bereits im April dieses Jahres zum ersten Mal beraten. Sie konnte sich lediglich zur Frage eines separaten Grooming-Tatbestandes kein abschliessendes Urteil bilden und führte deshalb im Mai Anhörungen durch. Allerdings haben auch diese Anhörungen nicht Klarheit verschaffen können, ob und wo überhaupt im geltenden Recht diesbezüglich Lücken bestehen. Ich begrüsse es deshalb sehr, dass Ihre Kommission im August beschlossen hat, die Frage der Schaffung eines separaten Grooming-Tatbestandes von der Lanzarote-Konvention abzukoppeln, damit wir das vorliegende Projekt nicht unnötig verzögern. Eine erneute Prüfung wird allenfalls im Rahmen der eingereichten parlamentarischen Initiative stattfinden. Der Bundesrat ist allerdings nach wie vor der Meinung, dass es einen entsprechenden Artikel im Strafgesetzbuch nicht braucht. Aber wir werden das Ganze selbstverständlich noch einmal intensiv prüfen.
Ich bin froh, dass die Vorlage jetzt speditiv verabschiedet werden kann und dass wir mit der Revision des Strafgesetzbuches und der Umsetzung der Lanzarote-Konvention den Schutz der Kinder und Jugendlichen verbessern können. Es ist auch aus internationaler Sicht zu begrüssen, dass die Schweiz der Lanzarote-Konvention bald beitreten kann. Das ist ein wichtiges Zeichen, das wir hiermit setzen, und ich bin froh, wenn wir das möglichst bald tun.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und dann den Anträgen der Kommissionsmehrheit zu folgen.