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Rickli Natalie Simone · Nationalrat · 2013-09-10

Rickli Natalie Simone · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-09-10

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion ist für Eintreten und stimmt dem vorliegenden Übereinkommen des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch, der sogenannten Lanzarote-Konvention, zu, auch wenn die Schweiz die Anforderungen dieser Konvention bereits weitestgehend erfüllt und ein Beitritt dazu gar nicht nötig wäre. Die Konvention verletzt zudem teilweise das Territorialitätsprinzip, was aufgrund der Schwere der Delikte aber vertretbar ist. Wir hätten es jedoch begrüsst, wenn das Alter in der Konvention fix geregelt worden wäre. Wenn nun jedes Land das Alter selber festlegen kann, bis zu welchem sexuelle Handlungen als sexuelle Handlungen mit Kindern gelten, führt das zu Problemen bei der Umsetzung.

Wir begrüssen es, dass neu auch sexuelle Handlungen mit Unmündigen zwischen 16 und 18 Jahren und die Förderung der Prostitution unter Strafe gestellt werden. Allerdings bedeutet das, dass in Zukunft Täter für Straftaten an kleineren Kindern, die dabei gegen ihren Willen missbraucht werden, weniger hart bestraft werden als Täter, die ein Kind der Prostitution zuführen. Dafür kriegt man bis zu zehn Jahre Gefängnis - wenn man ein Kind missbraucht, jedoch nur bis zu drei Jahre. Das kann es unserer Meinung nach nicht sein. Aus diesem Grund haben wir verschiedene Anträge gestellt, die Strafen bei sexuellen Handlungen mit Kindern und für Kinderpornografie generell zu verschärfen. Diese werde ich dann in der Detailberatung begründen. Massnahmen zum Kindesschutz sind sinnvoll, aber nur dann, wenn die Strafen entsprechend hart ausfallen. Sonst bleiben die Gesetzesartikel toter Buchstabe!

Es macht den Anschein, dass der Bundesrat und auch die meisten Parteienvertreter hier im Saal sofort bereit sind, bei internationalen Konventionen zum Schutz von Kindern mehr zu machen. Wenn es im eigenen Land aber darum geht, härtere Strafen auszufällen oder Volksinitiativen zuzustimmen, die zum Ziel haben, Kinder besser zu schützen, dann sind diese Parteienvertreter wieder auf der Gegnerseite zu finden. So ist der Bundesrat beispielsweise bereit, mit der vorliegenden Konvention das Schutzalter bei Prostitution auf 18 Jahre anzuheben; in der Schweiz weigert er sich aber, die Volksinitiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen" umzusetzen. Dazu sagt er, der Begriff "Kinder" sei unklar definiert, aus diesem Grund lehne er die Initiative ab. Aber hier definiert man ja klar, dass neu sogar 16- bis 18-Jährige als Kinder gelten, wenn es um Prostitution geht. Wir rufen den Bundesrat auf, ernst zu machen mit dem Kinderschutz - auch im Landesinnern! Zudem steht in Artikel 5 der Konvention, dass die Vertragsstaaten gestützt auf Absatz 3 die erforderlichen Massnahmen zu treffen haben, damit Personen, die einen Beruf mit regelmässigem Kontakt zu Kindern ausüben, nicht wegen sexuellen Missbrauchs oder sexueller Ausbeutung von Kindern verurteilt worden sind. Dazu braucht es die Umsetzung der Volksinitiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen".

Die SVP-Fraktion ist für Eintreten und Zustimmung zu dieser Vorlage. Sie macht aber nur Sinn, wenn die Strafen für den Kindsmissbrauch effektiv und abschreckend ausfallen.