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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-09-10

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-09-10

Wortprotokoll

Herr Hurter hat heute gesagt, dieses Gesetz sei ja dazu da, um Söldneraktivitäten zu unterbinden. Das ist falsch, das war nicht Ihr Auftrag. Sie haben den Bundesrat nicht beauftragt, ausschliesslich das Söldnerwesen oder solche Aktivitäten aus der Schweiz heraus zu unterbinden, sondern Sie haben den Bundesrat explizit beauftragt, auch die erlaubten Aktivitäten zu definieren und dafür zu sorgen, dass eben Aktivitäten, Sicherheitsdienstleistungen, die aus der Schweiz heraus im Ausland erbracht werden, geregelt werden.

Herr Hurter hat ebenfalls gesagt, es sei diesem Gesetz nicht gelungen, zwischen den Söldneraktivitäten und anderen Sicherheitsdienstleistungen zu unterscheiden. Das ist ebenfalls falsch. Wir schlagen Ihnen mit diesem Gesetz vor, dass Söldneraktivitäten gesetzlich verboten sind. Wir schlagen Ihnen ebenfalls vor, dass für andere Sicherheitsdienstleistungen kein generelles gesetzliches Verbot gilt, sondern eine umfassende Meldepflicht, sodass man unterscheiden und im Einzelfall anschauen kann, welche Dienstleistungen problematisch sind und welche unproblematisch sind. Es wurde heute erwähnt: Es gibt diese Firma, die sich hier jetzt eingeschaltet hat. Die erbringt absolut unproblematische Dienstleistungen, die mit diesem Gesetz möglich sind. Aber wenn sie bewaffnete private Patrouillen losschickt, dann kann das unter Umständen problematisch werden. Deshalb wollen wir für solche Dienstleistungen eine Meldepflicht einführen, aber es gilt kein generelles Verbot.

Worum geht es hier in diesem Artikel 4? Es geht um den Geltungsbereich des Gesetzes. Wenn Sie der Kommissionsmehrheit folgen, dann, muss ich Ihnen sagen, schränken Sie den Geltungsbereich und das, was Sie mit diesem Gesetz überhaupt noch erreichen können, ganz massiv ein. Ich sage Ihnen ein konkretes Beispiel: Wenn Sie der Mehrheit Ihrer Kommission folgen, dann wäre es möglich, dass sich Sicherheitsunternehmen in der Schweiz niederlassen, die für Rohstofffirmen in Afrika, in Lateinamerika oder in Asien Minen schützen und dabei mit brutaler Härte gegen protestierende Arbeiter auf dem Minengelände vorgehen. Solche privaten Sicherheitsdienstleister würden dann vom Gesetz nicht erfasst, weil sie gemäss der Kommissionsmehrheit eben private und nicht staatliche Liegenschaften bewachen würden.

Diese Sicherheitsunternehmen könnten solche Arbeiter dann auch noch mit Gewalt kontrollieren und durchsuchen, sie für längere Zeit unkontrolliert festhalten und sie ihrer Freiheit berauben, weil sie diese Aktivitäten im Auftrag von Privaten ausüben und nicht etwa im Auftrag einer Streitkraft, wie das die Kommissionsmehrheit vorschlägt. Aber das ist doch genau das, was Sie mit diesem Gesetz verhindern wollten. Und wenn Sie jetzt den Geltungsbereich dermassen einschränken, wie das die Kommissionsmehrheit vorschlägt, haben Sie genau diese Aktivitäten nicht mehr erfasst, was für das Ansehen unseres Landes sehr schädlich sein könnte.

Das ist der Grund, weshalb ich Sie inständig bitte, die Kommissionsminderheit zu unterstützen. Ich sage explizit: Schauen Sie nochmals an, was alles unter Artikel 4 Buchstabe a Ziffer 4 fällt: "Kontrolle, Festhalten oder Durchsuchung von Personen, Durchsuchung von Räumen oder Behältnissen sowie Beschlagnahme von Gegenständen". Das sind weitgehende, sehr heikle Eingriffe, die in der Schweiz, in unserem Land, von Privaten überhaupt nicht oder nur äusserst eingeschränkt durchgeführt werden dürfen. Und jetzt wollen Sie ausgerechnet solche Aktivitäten nicht einmal mehr einer Meldepflicht unterstellen. Ich bitte Sie, bleiben Sie bei Ihrer ursprünglichen Absicht. Sie haben den Bundesrat beauftragt, Ihnen ein Gesetz vorzulegen, das gerade für solche problematischen Situationen eine Regelung vorsieht. Wir haben - Sie haben es vorhin gehört - keine Bewilligungspflicht eingeführt, sondern eine Meldepflicht. Wir haben Ihnen ein pragmatisches, differenziertes Gesetz vorgelegt.

Ich bitte Sie hier also, dem Bundesrat und der Kommissionsminderheit zu folgen.