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Föhn Peter · Nationalrat · 2001-09-19

Föhn Peter · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-09-19

Wortprotokoll

Wie erwartet wird ausgiebig über den Uno-Beitritt debattiert. Es ist gut so, denn für die Schweiz ist es ausschlaggebend, ob wir nun beitreten oder nicht. Wenn es nicht so ausschlaggebend wäre, müsste auch nicht so heftig diskutiert oder gar gestritten werden.

Nun zu einigen Aussagen in dieser Debatte. In Bezug auf die Frage "Uno-Beitritt - ja oder nein?" werde ich es nie verstehen, dass gesagt wird, wir müssten uns schämen, weil wir noch nicht dabei seien. Es wird als Abseitsstehen bezeichnet, gar als unwürdig für unsere Schweiz. Im genau gleichen Abschnitt spricht die gleiche Befürworterin von einer bis anhin langen und bewährten Partnerschaft. Ich frage: Eine bewährte Partnerschaft, derer man sich schämen muss? Welch ein Spagat! Weiter frage ich Sie: Weshalb etwas ändern, wenn es sich bewährt hat?

Auch der Kommissionssprecher spricht von Gerechtigkeit und Globalisierung und meint, dass wir dem Terror, wie er leider kürzlich vorgefallen ist, nur gemeinsam entgegentreten können. Welche Schönfärberei und was für ein Trugschluss! Er hat sich eingangs auch der Neutralitätsfrage angenommen und gemeint, die Schweiz habe es weiterhin in der Hand, wie sie die Neutralität definiere und allenfalls auch verändere. Diese von vielen angestrebte Veränderung, diese für internationale Zwecke zurechtgebogene und entsprechend angepasste Auslegung unserer bewährten Neutralität wollen wir nicht. Für die SVP ist die Auslegung der Neutralität immer noch die genau gleiche wie 1981, als auch der Bundesrat - gerade wegen der Neutralität - den Uno-Beitritt noch ablehnte. Oder, Herr Bundesrat Deiss, hat sich diese Neutralität verändert? Wurde die Auslegung heimlich schon zurechtgebogen? Wie hat sich das Verhältnis Neutralität/Uno in den letzten 20 Jahren verändert?

Jedenfalls meine ich zu wissen, dass die Charta der Vereinten Nationen seit 1945 überhaupt keine Anpassungen über sich ergehen lassen musste. Denn entgegen der Neutralität anderer Nationen ist und bleibt unsere Neutralität frei gewählt, dauerhaft und bewaffnet. Wollen wir die Fahne für diese Neutralität hochhalten, können wir nie alle Artikel der Uno-Charta einhalten. Ich denke unter anderem an den Artikel 43.

Herr Bundesrat, ich frage Sie weiter: Ziehen Sie, wenn es notwendig ist, die Uno-Charta vor, oder legen Sie unsere Neutralität entsprechend aus, damit die Uno-Charta eben eingehalten werden kann? Für mich gibt es keinen Blankobeitritt ohne explizite Vorbehalte bezüglich unserer Neutralität. Auch das Stimmvolk will klare Fakten und will wissen, worüber genau befunden werden muss; es verlässt sich nicht auf politische Versprechen. Jedenfalls spüre ich das im Kanton Schwyz und in meiner nächsten Umgebung. Deshalb sind mir die Minderheitsanträge und insbesondere der Einzelantrag Seiler sehr sympathisch. Denn ohne Vorbehalt, "dass die bewaffnete Neutralität gewährleistet bleibt", darf es keinen Uno-Beitritt geben.

Ein weiterer Schwachpunkt eines Beitrittes ist für mich unser Demokratieverständnis. In Artikel 2 der Uno-Charta, welcher in der ersten und wichtigsten Ziffer die Gleichheit hochhält, heisst es: "Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder." Dieser Artikel [PAGE 1028] wird mit dem Vetorecht im Sicherheitsrat einfach so wieder aufgehoben. Unverständlich - völlig unverständlich! - für unser Demokratieverständnis.

Deshalb bitte ich Sie, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen oder zumindest dem Antrag Seiler zuzustimmen. Setzen wir unsere Kräfte für die Menschenrechte im eigenen Land und auf der ganzen Welt ein, wo die Uno leider nur tatenlos zuschaut oder gar schwelende Konflikte unterstützt! Da muss ich nicht dabei sein, und ich schäme mich dessen auch nicht. Herr Gross Jost, wir setzen eben auf unser Selbstvertrauen.