Minder Thomas · Ständerat · 2012-12-11
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-12-11
Wortprotokoll
Die Missbräuche der Swissness im Ausland sind gewaltig. Ich hatte in meinem Eintretensvotum zur Swissness-Vorlage bereits auf den Fall der Firma Emmi und ihre vielen Missbräuche in den USA und in Spanien hingewiesen. Warum die Kommission zu dieser Motion Ja gesagt hat, liegt auf der Hand. Die Idee der Firma Emmi, den Gruyère Käse in den USA zu fabrizieren und mit der Schweizerflagge zu schmücken, hat nicht nur fünf parlamentarische Vorstösse, sondern auch diese Kommissionsmotion ausgelöst. Der Bundesrat nimmt zur Motion wie folgt Stellung: "Für die Schweiz ist ein starker Schutz geografischer Angaben aller Produkte seit je ein wichtiges Anliegen." Der Bundesrat beantragt aber die Ablehnung der Motion - ein Widerspruch könnte nicht heftiger sein.
Es ist doch vollkommen klar, dass die Verteidigung unserer geografischen Herkunft, d. h. unserer Ländermarke Schweiz, in jeden Handels- oder Freihandelsvertrag gehört. Dass es dazu überhaupt eine Motion braucht, ist eigenartig, etwas Logischeres gibt es fast nicht. Es ist so logisch, dass dies sogar in die Verfassung gehörte. Das macht nicht nur jedes Land, das muss auch die Schweiz machen. Das EJPD hat kürzlich bei einem neuen Handelsvertrag mit Russland diese Aufgaben elegant gelöst. Man hat es wie folgt gehandhabt: Wenn russische Firmen in Russland die Swissness missbrauchen, gilt in Russland Schweizer Recht. Wenn wir in der Schweiz russische Herkunft verletzen, dann gilt in der Schweiz russisches Recht. Das ist ein neuer, origineller Lösungsansatz.
Ich bitte also den Rat, nicht nachzugeben und der Kommission zu folgen. Etwas so Zwingendes gehört in jeden Handelsvertrag. Ein seriöser Handelspartner respektiert unsere Schweizer Herkunftsbezeichnung. Wir brauchen der holländischen Regierung nicht zu erklären, dass auf einen holländischen Edamer-Käse keine Schweizerflagge gehört. Auch wir respektieren die ausländischen Wappen für importierte Produkte. Schon jetzt ist es gemäss Wappenschutzgesetz - wir haben soeben die Vorlage 2 fast einstimmig verabschiedet - verboten, einem Produkt, das hier in der Schweiz produziert wird, eine andere, ausländische Identität zu geben. Wir haben es bei uns also geregelt; wir erwarten, dass das auch unser Handelspartner im Ausland macht.
Gerade die USA foutieren sich gewaltig um die geografische Herkunft der Produkte aus der Schweiz. Da ist so ziemlich alles erlaubt oder schlecht geregelt. Der Bund hat eine viel einfachere Verhandlungsbasis, wenn er seinem Gegenüber sagen kann, dass die Schweizer Gesetzgebung ihn zwinge, die Schweizerflagge auch im Ausland zu verteidigen. Die Kommission hat ganz bewusst eine sehr offene Formulierung gewählt, welche nicht sagt, wie die geografische Herkunft geregelt werden muss, sondern nur, dass sie geregelt werden muss. So einer Formulierung kann man nicht widersprechen. Alle anderen Länder machen das auch - leider besser und heftiger als wir.
In der Schweizer "Bauernzeitung" konnten wir kürzlich - es ist noch nicht so lange her - lesen, dass Beamte der US-Lebensmittelbehörde Food and Drug Administration (FDA) 21 Schweizer Chocolatiers und 18 Käsereien einen Besuch abgestattet haben. Sie haben richtig gehört: Total 39 Firmen wurden kontrolliert. Ich persönlich war schockiert über das Fazit dieser Inspektion: Den Schweizer Firmen bleibt "nichts anderes übrig, als die Kontrollen über sich ergehen zu lassen", ansonsten drohe die Verbannung vom US-Markt. Für mich ist das ein Novum. Ich bin einverstanden, dass unsere dort verkauften Produkte der amerikanischen Gesetzgebung entsprechen müssen. Dass aber die FDA sogar in die Schweiz kommt und die Produktionsstätten hier überprüft und Betriebskontrollen durchführt, finde ich inakzeptabel. Ich bin schockiert, dass das keine Kontroverse in der Schweiz ausgelöst hat. Sind wir schon so weit, dass ausländische Behörden uns in der Schweiz sagen, was Sache ist? Umso mehr, als gerade die USA sich vehement weigern, die Angaben zur geografischen Herkunft aus der Schweiz zu respektieren.
Die konkrete Schweizer Anfrage in Sachen Schutz der Schweizer Herkunft wurde von den amerikanischen Behörden nicht einmal beantwortet. Die USA respektieren unsere Angaben zur geografischen Herkunft nicht, kontrollieren aber in der Schweiz unseren Käse und unsere Schokolade. Ich spüre einmal mehr - nicht nur gegenüber den amerikanischen Steuerbehörden, sondern auch gegenüber der amerikanischen Lebensmittelbehörde -, dass man nicht mehr gewillt ist, unsere staatliche Souveränität zu verteidigen.
Lieber Kollege Stöckli, Sie haben gestern die Bundesrätin gefragt, wie man im Ausland die Swissness schützen könnte. Die Antwort ist einfach: indem wir solche Handelsverträge wie mit Russland abschliessen. In diesen Handelsverträgen ist eben die Herkunft unserer Ländermarke geregelt.
Winken Sie also diese Kommissionsmotion durch! Wir müssen dem Bundesrat ein Zeichen geben, damit er unsere so lebenswichtige Swissness auch im Ausland besser schützt, gerade bei einem allfälligen Freihandelsabkommen im Agrarbereich mit den USA. Des Weiteren dürfen wir gespannt sein, wie der zurzeit verhandelte Staatsvertrag mit China diesbezüglich einmal aussehen wird. Bekanntlich sind dort die Missbräuche der Swissness genauso heftig wie in Amerika.