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Minder Thomas · Ständerat · 2012-12-11

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-12-11

Wortprotokoll

Artikel 48d Buchstabe b sollten wir unbedingt streichen und damit dem Nationalrat folgen.

Dieser Passus ist ein richtiger Lobbyparagraf. Er wurde von Kollegin Häberli-Koller reaktiviert, die ihn am Beispiel der Firma Bernina, Nähmaschinenherstellerin im Kanton Thurgau, ausführte. Der Nationalrat hatte den Passus gestrichen. Er regelt die Ausnahmen in der Kategorie der industriellen Produkte. Doch gerade diese Ausnahmen sind gefährlich. Was will dieser Paragraf? Er sagt, wenn ein Hersteller - das ist das Key-Element, in diesem Fall die Firma Bernina - den Nachweis erbringe, dass die verwendete Herkunftsangabe dem Verständnis der massgebenden Verkehrskreise entspreche, dann sei ein Produkt schweizerisch. Erschrecken Sie nicht über den Begriff "massgebende Verkehrskreise". Er ist wirklich gewöhnungsbedürftig. Und da er weder juristisch fundiert noch klar verständlich ist, sollte er nur schon deswegen entfernt werden. In dieser Bestimmung steht das Wort "Hersteller". Das heisst einzig und allein, dass eine einzelne Firma für sich selber die Swissness definieren kann.

Welches sind die "massgebenden Verkehrskreise"? Das wären bei Bernina die Kunden. Das heisst, wenn Bernina belegen kann, dass die Kunden die Nähmaschinen schweizerisch finden - denn auf diesen prangt schliesslich ein schönes Schweizerkreuz -, sind sie eben schweizerisch. Es ist nicht einmal festgehalten, wie viele Kunden das sein müssen. Es steht auch nirgends, dass die Bezeichnung "massgebende Verkehrskreise" einer repräsentativen Umfrage entsprechen muss. Bernina könnte also dem Thurgauer Gericht diejenige Statistik von Kunden einreichen, welche ihr am genehmsten ist, und alle anderen Stimmen von Kunden, welche finden, die Nähmaschinen seien nicht schweizerisch, weglassen.

Die Befürworter dieser Bestimmung werden nun argumentieren, das werde sicher nicht getan. Aber wenn das nicht getan wird, streiten wir über die Bezeichnung "massgebende Verkehrskreise". Und dann muss ein Gericht zuerst entscheiden, ob diejenige Umfrage, welche Bernina mit ihren Kunden gemacht hat, überhaupt repräsentativ ist. Dann sind wir bald bei der Statistiklehre und ihrer Richtigkeit. In der Praxis sieht das so aus: Bernina legt dem Thurgauer Gericht eine Liste von fünfzig Kunden vor, welche finden, die Nähmaschine, Modell X, sei schweizerisch. Das Gericht dürfte nicht einmal prüfen, wie hoch die effektive schweizerische Wertschöpfung dieser Nähmaschine, Modell X, in Steckborn überhaupt ist. Artikel 48c käme also nicht zur [PAGE 1147] Anwendung. Das Gericht dürfte nur prüfen, was der massgebende Verkehrskreis gesagt hat.

Es ist doch vollkommen klar, dass die Benutzerinnen von Bernina-Nähmaschinen im Thurgau dieses Produkt als schweizerischer ansehen als die Benutzerinnen im Jura. Da verlangen wir in Artikel 48, über welchen wir gestern debattiert haben und bei dem wir die Schwelle heruntergesetzt haben, dass ein industrielles Produkt nur dann schweizerisch ist, wenn eine Mindestwertschöpfung in der Schweiz stattfindet. Gemäss dieser Bestimmung hier genügten aber ein paar Kunden der Firma Bernina, welche sagen, ihre Nähmaschine sei schweizerisch. Eine effektive Überprüfung der Wertschöpfung fände nicht statt. Und wenn im Kanton Thurgau niemand gegen diesen Gerichtsentscheid Einsprache erhebt, also kein Konkurrent aktiv wird, so verkauft Bernina diese Nähmaschine als schweizerisch, obwohl sie zum grössten Teil in Thailand gefertigt wird. Man könnte sogar behaupten, Bernina verkaufe sodann nicht nur dieses untersuchte Modell als schweizerisch, sondern alle Nähmaschinenmodelle als Schweizer Ware. Wenn diese Strategie von Bernina klappt und funktioniert, machen das alle anderen Firmen in der Schweiz auch und beschäftigen nicht nur unsere Kantonsgerichte, sondern definieren dann selbst, wann ein Produkt schweizerisch ist - ganz nach ihrem Gusto. Fazit: Wir hätten bald in allen Kantonen eine eigene Swissness-Gesetzgebung und ein totales Wirrwarr. Die Swissness muss eidgenössisch und nicht kantonal geregelt werden.

Der Antrag der Minderheit II ist genauso abzulehnen. Würden wir diesen annehmen, so wäre es möglich, dass ein vor Ende 2011 produziertes Produkt, welches zu 100 Prozent im Ausland fabriziert worden ist, legal zu einem Schweizer Produkt wird - es hat einfach niemand geklagt. In dieser Vorlage definieren wir das Wie, also wie viel Wertschöpfung in der Schweiz sein muss, damit ein Produkt schweizerisch ist, und wir definieren nicht, wann ein Produkt auf den Markt gekommen ist. Es würde ins Absurde gehen, wenn man solche Definitionen in ein Gesetz nehmen würde. Jeder könnte dann sagen, er hätte ein Produkt vor Ende 2011 auf den Markt gebracht - was gar nicht überprüfbar wäre. Bei diesen Anträgen spürt man sehr stark den Lobbyismus und die Partikularinteressen.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit I und so auch dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen.