Graber Konrad · Ständerat · 2013-11-26
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2013-11-26
Wortprotokoll
Die Ziele der Uno-Behindertenrechtskonvention sind hochgesteckt. Alle Menschen sollen in allen Lebensbereichen an der Gesellschaft teilhaben können. Die Freiheit, darüber zu entscheiden, und die Wahlmöglichkeit sind in der sogenannt inklusiven Gesellschaft eine Grundvoraussetzung. Jeder Mensch hat dabei die Möglichkeit, dazuzugehören, mitzubestimmen und sich letztlich wohlzufühlen. Der Grundgedanke besteht darin, dass es nicht eine starke, gesunde und eine schwache, behinderte Menschheit gibt - es gibt nur eine Menschheit. Jeder Mensch gehört dazu und hat die Möglichkeit, mitzubestimmen und sich wohlzufühlen. Es besteht somit letztlich auch keine Definitionsmacht, also auch keine Gruppe, die hierarchisch über die Rechte der anderen bestimmen kann. Dies ist der Idealzustand, den wir wohl kaum je erreichen werden. Zumindest sollten wir uns aber in diese Richtung bewegen. Dafür bildet diese Konvention aus meiner Sicht eine gute Basis.
Zu meiner Interessenlage: Ich war bis Anfang 2000 während rund zwölf Jahren Präsident der Stiftung für Schwerbehinderte Luzern, einer Organisation, die damals an rund zwanzig Standorten rund vierhundert Menschen mit einer schweren Behinderung in ihrem Leben begleitete und die bis heute noch weiter angewachsen ist.
In der Kommission gab - die Kommissionssprecherin hat das ausgeführt - vor allem Artikel 24 der Konvention, "Bildung", zu Diskussionen Anlass. Die Kommission überlegte sich gestützt auf ein Schreiben der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, bei der Ratifizierung eine zusätzliche Erklärung abzugeben, mit der die Schweizer Position noch verdeutlicht werden sollte. Danach wären integrative Lösungen separierenden Lösungen vorzuziehen, unter Beachtung des Wohles und der Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes oder des Jugendlichen sowie unter Berücksichtigung des schulischen Umfeldes und der Schulorganisation.
Diese Auslegung von Artikel 24 der Konvention scheint mir trotz der Bedenken der EDK nicht erforderlich, und zwar hauptsächlich aus zwei Gründen:
1. Es schiene mir dann fast ein bisschen zufällig, wenn wir uns nur zum Bildungsbereich äussern würden. Es sind in der Konvention auch noch andere Themen angesprochen - die Familie in Artikel 23, Gesundheit in Artikel 25, sozialer Schutz, angemessener Lebensstandard, Arbeit, Beschäftigung, Mobilität usw. -, die allenfalls ebenfalls noch präzisiert werden könnten und müssten, wenn wir uns auf der gleichen Flughöhe wie beim Thema Bildung bewegen möchten. Ich meine aber, es geht bei einer solchen Konvention um die grossen Linien. Es geht darum, die grossen Linien zu sehen und alles auch mit gesundem Menschenverstand zu vollziehen und anzuwenden.
2. Wenn wir die Konvention nicht ratifizieren bzw. durch eine Erklärung relativieren würden, hätte dies eine Wirkung gegen innen und eine Wirkung gegen aussen. Gegen innen würden wir signalisieren, dass wir den Menschen mit einer Behinderung nicht dieselben Entwicklungsmöglichkeiten geben möchten. Die Wirkung gegen aussen wurde bereits angesprochen. Wenn zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Botschaft 154 Staaten unterzeichnet und 126 das Übereinkommen ratifiziert haben, müssen wir uns wirklich überlegen, ob es sich dann lohnt, in eine andere Richtung zu gehen bzw. noch eine einseitige Erklärung abzugeben. Deshalb bin ich sehr dankbar, dass die Kommission dann diesen Weg auch nicht beschritten hat.
Diese Konvention wird dazu führen - und das ist ja auch der beabsichtigte Zweck -, dass wir uns international mit diesen Fragen systematisch auseinandersetzen. Für unser Land ist es befriedigend zu erfahren, dass wir die erwähnten Punkte in der Konvention bereits erfüllen. In diesem Lichte sehe ich auch die vorgesehenen Kontrollen. Wenn eine Kontrolle zu einer Bemerkung führt, können wir uns mit dem, was bemängelt wird, auseinandersetzen. Wir dürfen die Konvention also mit gutem Gewissen genehmigen, dürfen auch ein bisschen stolz sein, dass wir im Bereich von Menschen mit [PAGE 951] Behinderungen, auch international betrachtet, bereits über einen sehr guten Stand verfügen.
Ich bitte Sie, der Vorlage zuzustimmen.