Lexipedia

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-11-26

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-11-26

Wortprotokoll

Sie haben es gehört: Der Bundesrat hat Ihnen ein Budget mit einem Defizit von 109 Millionen Franken zugeleitet. Das Ausgabenwachstum beträgt 2,2 Prozent, es liegt also unter dem Wirtschaftswachstum von 2,3 Prozent und unter dem Einnahmenwachstum von 2,7 Prozent. Wir haben Ihnen seit der Verabschiedung des Budgets, das sei der Form halber noch festgestellt, drei Nachmeldungen über insgesamt 10 Millionen Franken zukommen lassen. Sie betreffen die OSZE-Ministerratstagung in Basel, es sind höhere Sicherheitskosten von 5,4 Millionen Franken erforderlich. Weiter betreffen sie Integrationsmassnahmen für die Flüchtlinge aus Syrien mit Kosten von plus 4,8 Millionen Franken; wir möchten in den nächsten drei Jahren 500 Personen aufnehmen. Dann betreffen sie den NFA, der heute auch diskutiert wurde: Da ist der Beitrag an den Ressourcenausgleich, der vom Bund zu leisten ist, nachzubessern. Es ist ein kleiner Betrag von 13 700 Franken, der aber auch ins Budget gehört.

Trotz Defizit ist der Haushalt strukturell - das heisst konjunkturell korrigiert; wir haben konjunkturell bedingte Mindereinnahmen - im Gleichgewicht. Wir haben ja diesen Konjunkturfaktor. Auch wenn wir eigentlich ein Defizit im Budget haben, haben wir ein Gleichgewicht, wenn wir den Konjunkturfaktor berücksichtigen, gestützt auf die Mindereinnahmen, die wir konjunkturell entsprechend gewichten. Gestützt auf unsere Schuldenbremse und die Berechnung des Haushaltgleichwichts hätten wir heute die Möglichkeit, ein konjunkturelles Defizit von 331 Millionen Franken zuzulassen. Wir schöpfen diesen Spielraum mit dem Budget nicht voll aus. Ich habe Ihnen gesagt, dass der strukturelle Überschuss gut 200 Millionen Franken oder 0,3 Prozent der Ausgaben beträgt. Wir haben ein Defizit von 109 Millionen Franken.

Es gibt nun diesen Rückweisungsentscheid zum KAP durch den Nationalrat. Wir haben im Bundesrat bereits im Frühjahr entschieden - man hätte dieses KAP noch einmal vorlegen können, sodass es für das Jahr 2014 wirksam würde -, Ihnen die Massnahmen aus dem KAP nicht als Einzelmassnahmen vorzulegen. Herr Ständerat Schwaller hat darauf hingewiesen, dass wir eine mittel- und langfristige Entlastung brauchen, und auch Herr Ständerat Theiler hat das aufgenommen. Wir brauchen eine mittel- und langfristige Entlastung. Wir sehen, dass das Jahr 2014 ohne KAP noch in einem grünen Bereich ist. Wir sehen aber auch, was in den Jahren 2015, 2016 und 2017 kommt, in denen wir bestimmte Vorlagen umsetzen. Da sehen wir, dass wir das KAP brauchen.

Es ist darauf hingewiesen worden, dass wir auch in den nächsten Jahren eine gute Situation haben - das heisst natürlich, Herr Ständerat Levrat, unter Einberechnung des KAP. Die Finanzplanzahlen für die Jahre 2015, 2016 und 2017, die noch positiv sind, beruhen darauf, dass wir auf die Jahre 2015 und 2016 hin ein KAP im Umfang von mindestens 600 Millionen Franken umsetzen. Das ist die Vorbedingung, sonst können Sie die Finanzplanzahlen dann gleich wieder anpassen, zumindest im Kopf. Ohne ein solches Paket hätten wir bereits in den Jahren 2015 und 2016 wieder Übungen zu machen, also Entlastungsmassnahmen umzusetzen.

Der Finanzplan 2015-2017 zeigt, dass wir an sich eine gute Situation haben, wenn wir es schaffen, ein KAP als Ganzes umzusetzen. Er zeigt aber auch, dass wir sonst in eine schwierige Situation kommen könnten. Im nächsten und übernächsten Jahr liegt das Ausgabenwachstum unter dem Wirtschaftswachstum, und auch die Staatsquote geht leicht zurück. Aber, ich sage es noch einmal, ohne dieses KAP würde es schwierig, den Haushalt im Gleichgewicht zu halten. Ich hoffe deshalb immer noch, dass wir das KAP durchbringen. Ich erinnere gerade auch an die Argumentation von Herrn Ständerat Föhn: Sie sagen, wir sähen ja heute, dass es dringend etwas bräuchte, und zwar für die nähere Zukunft, das heisst für die nächsten Jahre. Warum wollen Sie dann Massnahmen, die ganz klar nur in einem Jahr wirken, und zwar genau in demjenigen Jahr, in dem wir ein ausgeglichenes Budget haben? Die Massnahmen, die Sie jetzt vorschlagen, werden in den Jahren 2015 und 2016 nicht fortgesetzt. Diese "Rasenmähermethode" ist einfach dazu da, um das Budget nach unten zu korrigieren, aber in den Jahren 2015, 2016 und 2017 haben Sie damit nichts gewonnen. Es sind Einzelmassnahmen für ein Jahr, das scheint mir keine vorausschauende Finanzpolitik zu sein. Darum möchte ich Sie bitten, keine solchen Massnahmen vorzusehen. Wir sind jetzt dringend aufgerufen, eine Finanzpolitik zu machen, die in den nächsten Jahren den Haushalt entlastet, weil wir grosse Projekte haben, die unter verschiedenen Titeln notwendig sind. Sie sind zum einen notwendig, weil wir einen Verfassungsauftrag haben - ich denke da an die Frage der Heiratsstrafe -, und zum andern aus wirtschaftlichen Gründen.

Wenn man über die Unternehmenssteuerreform III diskutiert, kann man schon beklagen, dass sie bei den Einnahmen mit Sicherheit Ausfälle verursache. Nur, die Frage ist nicht: Machen wir die Reform mit Ausfällen, oder machen wir [PAGE 962] sie nicht? Die Frage ist: Was geschieht, wenn wir sie nicht machen? Dann werden wir mit Sicherheit Mindereinnahmen haben. Wir müssen die Unternehmenssteuerreform III aus wirtschaftlichen Gründen aufgleisen, und die wird uns in der kurzen Frist etwas kosten. In der langen Frist wird sie dem Wirtschaftsstandort Schweiz - davon bin ich überzeugt - massiv helfen. Das muss aber auch finanziert werden, und wir müssen uns jetzt darauf vorbereiten, damit wir all diese Projekte finanzieren können.

Wir sehen auf der anderen Seite, dass sich die Einnahmen - wir haben da entgegen dem, was uns manchmal vorgeworfen wird, immer sehr optimistische Prognosen gemacht - nicht ganz so entwickeln, wie wir es einmal gedacht haben. Wir hatten in der Rechnung 2012 und haben jetzt auch wieder in der Rechnung 2013 weniger hohe Einnahmen, als wir es budgetiert hatten. Das macht in der Rechnung 2013 ungefähr 0,8 Milliarden Franken aus. Das zeigt, dass die Entwicklung im Einnahmenbereich - darauf wurde auch hingewiesen - natürlich etwas anders verläuft, als wir es ursprünglich gedacht hatten. Das hat auch damit zu tun, dass wir einen Teil der Familiensteuerreform - all diese Fragen zu Abzügen - auf den 1. Januar 2011 umgesetzt haben; das schlägt zu Buche. Weiter haben wir den Ausgleich der kalten Progression, die Abschaffung der Stempelsteuer, die Abschaffung der Emissionsabgabe bei der Beschaffung von Fremdkapital - diese Abgabe haben wir bereits abgeschafft -, und wir haben auch im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform II Sachen beschlossen, die jetzt zu Buche schlagen. Es sind natürlich Mindereinnahmen realisiert worden. Die schlagen jetzt zu Buche, und die müssen wir künftig auch in die Planung einbeziehen. Es kommen die neuen Projekte dazu, die wir und Sie ja gemeinsam vorgeschlagen haben und realisieren wollen.

Wir haben Ihnen für das Jahr 2014 ein ausgewogenes Budget vorgelegt. Für das Jahr 2014 braucht es nach unserer Schuldenbremse nicht irgendwelche zusätzlichen Massnahmen, aber wir brauchen Massnahmen für 2015, 2016, 2017. Das heisst mit anderen Worten: Es kann nicht der richtige Weg sein, jetzt einfach Querschnittkürzungen, lineare Abstriche, Pauschalkürzungen zu machen, und dies nur bei 20 Prozent des Haushalts. Diese Anträge, Herr Föhn, betreffen den Eigenbereich, und der macht ungefähr 20 Prozent des Haushalts aus. 80 Prozent des Haushalts lassen Sie völlig aussen vor, die interessieren Sie nicht. Das wäre wirklich nur eine einmalige Massnahme für das Jahr 2014. Ich frage mich schon, was wir dann 2015, 2016 machen wollen. Eine verantwortungsvolle Fiskal- und Finanzpolitik sieht nicht so aus, davon bin ich jetzt wirklich überzeugt.

Wenn Sie den Personalbereich ansprechen, dann möchte ich Sie bitten, doch immerhin zur Kenntnis zu nehmen, worauf das Wachstum des Personalaufwands - natürlich ist es ein Wachstum, das ist unbestritten! - zurückzuführen ist. Schauen Sie doch einmal: Es ist zu einem guten Teil auch darauf zurückzuführen, dass wir neue Aufgaben haben, dass in den letzten Jahren neue Aufgaben entstanden sind, die wir auch umsetzen wollen. Das ist zu einem Teil auch darauf zurückzuführen, dass Sie uns beauftragt haben - was wir natürlich auch entgegengenommen haben -, die Ausgaben in gewissen Bereichen zu verstärken, beispielsweise bei der Grenzwacht. Das ist auch wichtig, das ist notwendig, aber das sind dann zusätzliche Personalmassnahmen.

Die Hälfte des Personalwachstums, der zusätzlichen Stellen, können wir ja abfangen, die werden intern bereits finanziert. Von daher, denke ich, sind wir sehr gut unterwegs. Wir haben auch neue Massnahmen getroffen, um auch den Personalbereich beobachten zu können. Wir haben ein Zielband festgelegt, wir haben Instrumente neu eingeführt. Ich möchte Sie wirklich bitten, jetzt nicht mit einer solchen Pauschalmassnahme etwas zu machen, das uns kurzfristig Schwierigkeiten bringt - das sage ich Ihnen.

Sie haben zwar gesagt, der Bundesrat könne dann machen, was er wolle. Was der Bundesrat machen kann, ist aber relativ beschränkt. Wir haben drei oder vier Wochen Zeit, die Massnahmen umzusetzen. Sie wissen so gut wie ich, dass wir das nicht mit irgendwelchen Personalmassnahmen machen können, die Mitarbeitende betreffen, die bereits beim Bund arbeiten, sondern dass das die künftigen Stellen betrifft - ausgerechnet die Stellen, die wir natürlich auch brauchen, um die grossen Projekte stemmen zu können. Oder es betrifft dann Personalmassnahmen im allgemeinen Bereich. Mir und dem Bundesrat scheint das nicht ein richtiger Weg zu sein.

Ich möchte Sie bitten, davon abzusehen. Aber ich möchte Sie ebenso bitten, jetzt wirklich seriös hinter ein Entlastungsprogramm für die nächsten Jahre zu gehen.

[VS]

[VS]

Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen

Le débat sur cet objet est interrompu