Stöckli Hans · Ständerat · 2013-12-11
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-12-11
Wortprotokoll
Ich glaube, es wurde vom Sprecher der Kommission ausgeführt, dass der Unterschied zwischen der Lösung des heutigen Rechts und der Lösung des Bundesrates zwar auf dem Papier recht gross scheint, aber in Wirklichkeit der Entwurf des Bundesrates keine so grosse Änderung darstellt, wie jetzt argumentiert wurde, insbesondere was den Anspruch auf Überprüfung betrifft.
Im heutigen Recht kann selbstverständlich ein Ausländer, der nach seiner Überzeugung alle Voraussetzungen erfüllt, eine Verfügung, die sein Gesuch ablehnt, auch durch Gerichte überprüfen lassen. Er hat also auch einen Rechtsanspruch darauf, dass die ablehnende Haltung der Behörden durch Gerichte überprüft wird. Der Unterschied liegt aber darin, dass der Rechtsweg auf die kantonalen Gerichte beschränkt ist und dass er das Bundesgericht nur bei Verletzung von verfassungsmässigen Rechten angehen kann - das ist der Unterschied!
Beim Entwurf des Bundesrates, wo ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Bewilligung vorgesehen wird, kann ein Ausländer an das Bundesgericht gelangen. Das Bundesgericht hat eine weitere Überprüfungsbefugnis und kann somit auch bei einem strittigen Bewilligungsverfahren die rechtmässige, einheitliche und harmonisierte Anwendung dieser neuen Bestimmung prüfen.
Insgesamt ist aber die Differenz zwischen dem geltenden Recht und dem Entwurf des Bundesrates nicht die Welt.