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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-12-11

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-12-11

Wortprotokoll

Worum geht es eigentlich bei der Integration? Es geht bei der Integration darum, dass sich die Gesellschaft Regeln gibt für das Zusammenleben; Regeln für ein friedliches Zusammenleben; Regeln, damit ein Zusammenleben so möglich ist, dass sich alle Menschen in einem Land wohlfühlen können. Dazu braucht es gewisse Spielregeln, und diese Spielregeln definieren wir jetzt auch mit diesem Gesetz. Klar ist auch, dass Integration - das war eine Diskussion, die eher früher geführt wurde - nicht Assimilation meint, also nicht, man müsse sich anpassen, man müsse sozusagen seine Identität aufgeben. Es ist möglich, mit verschiedenen Kulturen mit unterschiedlichsten Lebensvorstellungen zusammenzuleben und trotzdem eine Gemeinschaft zu bilden. Aber dazu braucht es Regeln, und diese Regeln schreiben wir jetzt in diesem Gesetz fest.

Wir schreiben die Erwartungen fest. Wir sagen, was es braucht, damit die Integration, das Zusammenleben funktioniert und gut funktioniert. Diese Regeln müssen verbindlich sein, sie müssen für alle gelten, und sie müssen gegenseitig sein. Nicht nur jemand muss einen Schritt tun, sondern es müssen alle einen Schritt tun. Auch das legen wir in diesem Gesetz fest.

Integration, das wurde mehrfach gesagt, ist nichts Abstraktes. Integration ist nicht etwas, das irgendeinmal passiert, sondern Integration findet statt in den Kantonen, in den Gemeinden, in der Schule, am Arbeitsplatz, auf dem Spielplatz, im Verein, in der Berufslehre. Das soll auch so bleiben, daran wollen wir nichts ändern. Das ist ein Erfolg, den wir haben. Es ist eine Stärke und eine Kraft unseres Landes, auch des Föderalismus, dass wir auch diese Regeln so festlegen, dass wir auch die Integration so fördern, wie es angemessen ist. Die Erwartungen sind in Genf, im Kanton Schwyz, in der Ostschweiz und im Tessin vielleicht unterschiedlich, und das soll auch so bleiben: Die Vielfalt dieser Spielregeln soll erhalten bleiben.

Es wurde gesagt: Der Auslöser dieser Teilrevision waren zwei Motionen. Es ist immerhin interessant, dass die Urheber dieser Motionen recht unterschiedlich waren, nämlich auf der einen Seite Herr alt Ständerat Fritz Schiesser, auf der anderen Seite die SP-Fraktion. Beide Motionen wurden 2008 angenommen, die Teilrevision hat mittlerweile also eine fünfjährige Geschichte; das wurde erwähnt. Ich will nicht noch einmal alles aufzählen, aber jedenfalls hat der Bundesrat einen Bericht gemacht, und es gab dann noch einmal eine Motion, die ein Integrationsrahmengesetz verlangte. Das haben wir abgelehnt, weil die Kantone wünschten, dass wir an der heutigen Kompetenzordnung nichts ändern. Das war auch nicht die Absicht des Bundesrates. Es wurde gewünscht, dass wir das Nötige im Rahmen des Ausländergesetzes umsetzen.

Das Thema ist übrigens topaktuell. Wenn Sie heute in den Zeitungen das Sorgenbarometer anschauen - was auch immer diese Umfragen bedeuten -, dann sehen Sie, dass die Probleme im Zusammenhang mit Ausländern für 37 Prozent der Befragten eine der fünf wichtigsten Sorgen sind. In diesem Zusammenhang macht dann insbesondere die Integration Sorgen. Die Bevölkerung wünscht also, dass wir Anstrengungen unternehmen; sie wünscht, dass wir die Spielregeln für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft definieren, und das tun wir mit dieser Teilrevision.

Es wurde bereits gesagt: Im Zentrum stehen Fördern und Fordern. Nun kann man sagen, das seien einfach schöne Worte. Ich meine allerdings, dass es mehr als nur schöne Worte sind. In diesem Gesetz wird ganz klar gesagt, was gefordert wird. Forderungen gibt es z. B. in Bezug auf die Sprachkenntnisse; da haben wir klar definiert, was gilt. Forderungen gibt es auch insofern, als es ausländerrechtliche Folgen haben kann, wenn etwas nicht erfüllt wird; das kann sanktioniert werden. Es ist nicht einfach so, dass es schön wäre, wenn man es täte, dass es aber keine Folgen hat, wenn man es nicht tut. Nein, es hat jetzt eben Folgen. Das ist neu in diesem Gesetz, das haben wir heute nicht. Wir haben aber auch Förderelemente drin, weil wir der Meinung sind, es sei im Interesse aller, dass die Integration gut funktioniert, und deshalb sollen sich auch alle daran beteiligen. Hier, denke ich, macht Fordern und Fördern wirklich Sinn.

Was sind die Neuerungen in dieser Vorlage? Der Bundesrat beantragt Ihnen, um auch die gesellschaftliche Bedeutung der Integration von Ausländerinnen und Ausländern hervorzuheben, das heute geltende Ausländergesetz umzubenennen in Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration. Herr Ständerat Engler hat gesagt, man solle nicht Symbolpolitik machen. Ich finde, der Titel eines Gesetzes ist mehr als ein Symbol. Wir sagen darin schon etwas ganz Wesentliches: Wenn es um ein Ausländergesetz geht, legen wir darin automatisch auch fest, was wir in unserer Gesellschaft unter dem Zusammenleben mit Ausländerinnen und Ausländern und damit auch mit Menschen aus unterschiedlichen Kulturen und mit unterschiedlicher Herkunft verstehen. Deshalb ist der Titel für mich mehr als ein Symbol. Selbstverständlich muss das nachher im Gesetz auch Folgen haben. Sollte nur der Titel geändert werden, würde mir das auch nicht genügen.

Wir haben Forderungen gestellt und Forderungen definiert. Zum Beispiel soll die Niederlassungsbewilligung nur noch erhalten, wer integriert ist; das ist neu. Wir sagen auch, was wir unter Integration verstehen; wir definieren die Kriterien. Wir sagen auch, dass jemand die Landessprache am Wohnort kennen muss, wenn er einen Familiennachzug beantragt, dass er nachweisen muss, dass er ein Sprachförderungsangebot in Anspruch nimmt. Bei der Verlängerung einer ausländerrechtlichen Bewilligung kann dieses Kriterium wieder angewendet werden. Ich denke, wir haben hier klare Zeichen gesetzt. Diese Zeichen waren umstritten; es lohnt sich aber, gerade auch der ausländischen Bevölkerung zu sagen, was man erwartet und welches die Spielregeln in diesem Lande sind. Wir tun das, weil wir überzeugt davon sind, dass dies insgesamt für das Zusammenleben gut und wichtig ist.

Wir wollen in Zukunft - das ist ein anderer Punkt, der in diesem Gesetz sehr wichtig ist - Integrationsdefizite früher erkennen. Im Fall Menznau, der in diesem Rat immer wieder und ausgiebig erwähnt wurde, hat man auch gesagt: Ja, hat denn das niemand kommen sehen? Hat denn niemand hingeschaut? Es war doch offensichtlich, dass hier jemand völlig an der Gesellschaft vorbeilebt! Hat niemand gemerkt, dass jemand in Vorstellungen lebt, die weit von dem entfernt sind, was in unserer Bundesverfassung festgeschrieben ist? Immer wenn etwas passiert, stellt man diese Fragen, aber dann ist es eben zu spät. Deshalb sieht das Gesetz vor, dass man dort, wo sich mögliche Defizite abzeichnen, mit Integrationsvereinbarungen, im direkten Gespräch, klar festlegen kann, was erwartet wird, und dass man das auch überprüfen kann. Ich sage es noch einmal: Wenn das Ziel nicht erreicht wird, kann man eine Bewilligung nicht mehr verlängern - das ist neu. Diese Verbindlichkeit ist das, was wir in der Integration brauchen. Diese Verbindlichkeit hatten wir bis heute nicht. Damit diese Informationen auch fliessen, bauen wir die Meldepflichten aus. Niemand soll mehr sagen können, man habe etwas nicht gewusst; die Sozialbehörde habe es gewusst, aber die Migrationsbehörde habe es nicht gewusst, da der Datenaustausch nicht funktioniert habe. Nein, wir wollen den Informationsfluss ausbauen und Meldepflichten einführen. Wenn Defizite erkannt werden, dann sollen sie gemeldet werden, dann hat das Konsequenzen; das wollen wir.

Wie ich Ihnen gesagt habe, braucht es auch Förderelemente, unter anderem auch vonseiten der Wirtschaft. Es wurde erwähnt - ich teile diese Auffassung -, dass nicht nur die Wirtschaft, sondern dass wir alle, seien wir ehrlich, von [PAGE 1130] der Zuwanderung profitieren. Es muss meines Erachtens einmal in aller Deutlichkeit gesagt werden, dass der Wohlstand in unserem Land und unsere hohe Lebensqualität auch auf der Zuwanderung gründen. Es ist aber klar, dass die Arbeitgeber hier auch eine Verantwortung tragen und dass sie in Zukunft mehr zur Integrationsförderung beitragen sollen. Die Tatsache, dass der Arbeitgeberverband diese Vorlage unterstützt, sollte Ihnen zeigen, dass wir hier nicht übertrieben haben. Man hätte sich vorstellen können, noch verpflichtender zu werden. Wir haben hier aber aufgezeigt, dass die Erwartung besteht, dass die Arbeitgeber zur Integrationsförderung beitragen; wir haben das Wort "beitragen" gewählt. Wir wollen damit auch nicht sagen, es würde heute nichts gemacht und man müsse erst in Zukunft etwas tun. Es gibt ja bereits gute Beispiele. Wir wollen die bereits vorhandenen Anstrengungen verstärken. Es gibt allerdings auch Teile der Wirtschaft, die eindeutig zu wenig machen, und da haben wir schon bestimmte Erwartungen. Wie gesagt wurde, werden wir die Verordnung, auch zusammen mit den Verbänden, dann so ausarbeiten, dass es etwas Gutes ist und etwas, von dem am Schluss alle profitieren.

Wir möchten auch im Sinne einer Früherkennung Erstinformationsgespräche einführen. Solche werden von einzelnen Kantonen schon durchgeführt - mit viel Erfolg. Wir möchten, dass das alle Kantone tun, dass überall Erstinformationsgespräche stattfinden, auch um mögliche Integrationsdefizite frühzeitig zu erkennen. Da haben wir wirklich noch etwas zu tun. Die Erstinformation bezweckt einerseits, die Zugewanderten willkommen zu heissen. Ja, wir möchten eine Willkommenskultur in unserem Land, wir nehmen die Leute gern auf, wir möchten, dass sie sich wohlfühlen. Bei diesen Gesprächen informieren wir sie aber auch über ihre Rechte und Pflichten, wir benennen eben auch die Erwartungen, die wir an sie haben. Gleichzeitig haben wir dort die Möglichkeit, allfällige Integrationsdefizite zu erkennen und dann zum Beispiel entsprechende Integrationsvereinbarungen abzuschliessen.

Zuwanderung - ich habe es gesagt - trägt wesentlich zum Wohlstand in unserem Land bei. Gleichzeitig birgt sie für unsere Gesellschaft aber auch Herausforderungen. Wir sollten diese Herausforderungen nicht herunterspielen, wir sollten uns ihnen stellen. Diese Vorlage ist eine der Antworten darauf - nicht die einzige -, und wir sagen hier eben: Die Gesellschaft nimmt die Herausforderungen ernst, und wir legen die Spielregeln zusammen fest.

In den Sechziger- und Achtzigerjahren existierte kaum eine Integrationspolitik, und die Folgen der fehlenden Integration haben wir teuer bezahlt. Ich erinnere Sie an all die Gastarbeiter, an die Zugewanderten, die Jahrzehnte in der Schweiz gelebt und immer noch keine Landessprache gesprochen haben. Das waren dann die Leute, die bei einer Konjunkturschwäche als Erste arbeitslos wurden. Das waren dann die Ersten, die Sozialhilfe bezogen, und dann wurde mit dem Finger auf sie gezeigt und gesagt: Die Ausländer sind in der Sozialhilfe übervertreten. Das ist eine Folge mangelnder Integration, die wir teuer bezahlt haben. Ich denke, die Vorlage, die Sie heute beraten, ist auch die Folge einer Lehre, die wir aus der mangelnden Integration ziehen.

Ich möchte noch etwas zu Herrn Ständerat Engler sagen. Er hat sich deutlich für die Integration ausgesprochen, ich begrüsse das sehr. Er ist der Meinung, dass diese Vorlage zu wenig bringt. Ich anerkenne, dass heute sehr vieles gemacht wird und sehr vieles gut gemacht wird. Aber wenn Sie sagen, dass es heute eigentlich gut läuft, dann beschönigen Sie die Situation. Wir haben heute Defizite. Wir haben eine Integrationspolitik, die zum Teil zu wenig klar und verbindlich festgelegt wird. Heute fehlen z. B. klare strategische Ziele für die Integrationspolitik; das gibt es heute nicht in dieser Form. Es fehlen Kriterien, die zeigen, was wir denn unter Integration ganz genau verstehen. Es fehlen heute Kriterien, die klären, wann z. B. aufgrund mangelnder Integration ausländerrechtliche Bewilligungen nicht erteilt werden. Das fehlt heute. Es fehlen auch klare Bestimmungen, wie man eben Integrationsdefizite frühzeitig erkennt und was man dann zu tun hat.

Die Herausforderung war, dass wir auf Bundesebene diese Klärung vornehmen, ohne aber grundsätzlich an der Kompetenzordnung zwischen Bund und Kantonen etwas zu ändern. Das war eine Herausforderung. Gleichzeitig wollten wir die Vielfalt, die heute in den Kantonen und in den Städten herrscht, nicht einschränken, die ist sinnvoll. Ich meine, diese Balance ist uns gelungen: auf der einen Seite mehr Verbindlichkeit und Klärung auf Bundesebene, auf der anderen Seite aber keine Einschränkung der Autonomie und der Vielfalt, die in den Kantonen und in den Städten gelebt wird.

Ich möchte noch etwas zu den Vorschlägen und Vorwürfen von Herrn Ständerat Föhn sagen. Herr Ständerat Föhn schlägt vor, ein einziges Gesetz zu machen, das die Einwanderung, die Integration und das Bürgerrecht zusammennimmt. Das hat nie jemand gefordert. Es gab ja immerhin eine Vernehmlassung, die Parteien konnten sich äussern. Nie ist irgend so etwas aufgetaucht. Man muss auch sagen, dass sich nicht jeder Ausländer, der in der Schweiz lebt, am Schluss auch noch einbürgern lassen will. Das ist überhaupt nicht der Fall. Von daher ist es auch nicht zwingend zu sagen, wer integriert wird, will sich unbedingt einbürgern lassen. Ich glaube, es macht schon Sinn, all das in verschiedenen Gesetzen zu regeln. Ich bin aber mit Ihnen einig, dass Kohärenz wichtig ist. Deshalb bitte ich all jene unter Ihnen, die sich bei der Bürgerrechtsrevision dafür eingesetzt haben, dass eine Niederlassungsbewilligung C eine Voraussetzung für ein Einbürgerungsgesuch ist, jetzt auch den Rechtsanspruch auf die Niederlassungsbewilligung bei erfolgter Integration zu unterstützen. Das ist kohärent. Das ist das Stufenmodell. Der Bundesrat hat gesagt: Je klarer und je stabiler der ausländerrechtliche Status ist, desto höher ist auch die Anforderung an die Integration. Ich bitte Sie, Sie können kohärent sein, auch wenn Sie zwei Gesetze haben! Darauf kommen wir in der Detailberatung noch zurück.

Herr Ständerat Föhn hat gesagt, er möchte, dass die Integration in diesem Ausländergesetz nicht so viel Platz einnimmt; er möchte hier lieber über Zulassung und Bewilligung sprechen. Das tun wir ja gerade! Wir sagen ja, unter welchen Voraussetzungen eine Zulassung nicht gegeben wird oder eine Bewilligung nicht verlängert wird: Das ist ja genau der Inhalt dieser Revision. Noch zu Ihrer Bemerkung, dass man eben die Arbeitgeber nicht zu stark in die Pflicht nehmen und die Kantone jetzt hier nicht einschränken soll. Ich glaube, dass ich mich dazu geäussert habe. Die Arbeitgeber unterstützen diese Vorlage, und auch die Kantone haben mitgearbeitet. Es gibt wahrscheinlich wenige Gesetze, die Sie beraten, die so intensiv zusammen mit den Kantonen erarbeitet worden sind wie diese Vorlage, das kann ich Ihnen sagen! Das war eine ausserordentlich intensive Zusammenarbeit. Ich habe diese Zusammenarbeit begrüsst und denke, das Resultat stimmt.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.