Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2013-12-11
Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-12-11
Wortprotokoll
Ich möchte dem Bundesrat für die Beantwortung danken, die eigentlich sehr wohlwollend und unterstützend ausgefallen ist. Ich bin aber nur teilweise befriedigt.
Zum einen freut mich die Bereitschaft des Bundesrates, auf das zu verweisen, was bereits im Gang ist und bereits getan wird, um die Vollzugstauglichkeit und auch den Vollzugsaufwand jeweils frühzeitig abschätzen zu können. Zum andern freut mich seine Bereitschaft, einen Schritt weiter zu gehen, indem zum Beispiel Pilotkantone definiert werden könnten, um eine solche Evaluation dann auch eins zu eins vorzunehmen, und zwar in mehr Bereichen, als dies heute bereits der Fall ist.
Ich bin jedoch nur teilweise befriedigt, weil meines Erachtens bestimmte Fragen offenbleiben. Ich möchte insbesondere zwei Aspekte nennen:
1. In Bezug auf die Umsetzungsfolgen in den Kantonen bleibt abzuwarten, welche Verbesserungen die eingeleiteten Massnahmen bringen werden. Ich verweise vor allem auf das "Modul Gesetz 2013", auf die Gesetzgebungs- und Botschaftsleitfäden, welche ja angepasst werden. Ich bin froh, wenn Ziffer 4 meiner Interpellation dabei in Erinnerung behalten wird. Konkret möchte ich anregen, dass im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens den Adressaten spezifische Fragen zum Vollzug des geplanten Vorhabens gestellt und dann die entsprechenden Antworten in einem separaten Kapitel nicht nur des Vernehmlassungsberichtes, sondern - das kann eben vielleicht nützlich sein - auch in der Botschaft zusammengefasst werden. Das könnte, denke ich, dazu beitragen, dass die sich abzeichnenden und zu erwartenden Aufwände in den Kantonen betreffend Vollzug und Umsetzung wirklich so gut wie möglich mit einbezogen und abgeschätzt werden können.
2. Eine weitere Sorge, die mich umtreibt - und da sind wir in einer Diskussion, die wir heute schon mehrmals geführt haben -, betrifft die in diesem Haus jeweils verabschiedeten Bundeserlasse, die sich punkto Umsetzung ja nicht nur auf die Situationen in den Kantonen auswirken, sondern nachgelagert sehr häufig auch auf jene in den Gemeinden und in den Städten. Diese Auswirkungen sind manchmal stärker, als es uns im Moment der Verabschiedung bewusst ist, bewusst sein kann; es ist ja keine Absicht dabei. Vielmehr gehen diese Auswirkungen auf die Komplexität der Sache [PAGE 1145] zurück und auf die teilweise nicht vorhersehbare Umsetzung, die dann nachgelagert zur kantonalen Implementierung auch die Gemeinden und Städte betrifft. Als Beispiel könnte man hier den Gesundheitsbereich nennen, die Pflegekosten.
Es liegt auf der Hand, dass es im konkreten Alltag in den Gemeinden Auswirkungen solcher Erlasse gibt. Das ist klar und ist auch folgerichtig. Wichtig wäre es aber, das Ausmass und die Dimension der Auswirkungen frühzeitig abschätzen, einschätzen zu können; wie gesagt, nicht nur auf der kantonalen, sondern auch auf der kommunalen Ebene. Ich glaube, dass ein föderalistisches Bewusstsein auch die Situation in den Städten und in den Gemeinden mit einzubeziehen hat.
Ich kann dabei auch nochmals auf Artikel 50 Absatz 2 der Bundesverfassung verweisen, wonach der Bund bei seinem Handeln die möglichen Auswirkungen auf die Gemeinden zu beachten hat. Wir haben heute bereits mehrmals darüber gesprochen. Ich glaube, dass es uns allen ein Anliegen sein müsste, das Bewusstsein dafür zu schärfen. Ich bin froh, wenn ich in der mündlichen Beantwortung durch die Bundesrätin, die folgen wird, ein paar Überlegungen zu diesem Aspekt, nämlich zur Betroffenheit der Gemeinden punkto Umsetzung, hören kann.
Mir leuchtet ein, dass rein schon von der Hierarchie her die Kantone die Brücke sind, über welche die kommunale Ebene dann angesprochen wird. Dennoch scheinen mir die aufgeworfenen Fragen staatspolitisch zu wichtig zu sein, als dass man sie auf Bundesebene ausblenden könnte, zumal der Anstoss für Veränderungen der kommunalen Situation eben teilweise durchaus bundespolitisch erfolgt. Vielleicht wird ein Teil dieser Fragen auch im Rahmen des Berichtes zum soeben überwiesenen Postulat Germann beantwortet. Das würde mich freuen, ich bin aber auch dankbar, wenn Frau Bundesrätin im Rahmen ihrer Antwort noch ein paar Hinweise dazu geben kann.