Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2010-12-09
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2010-12-09
Wortprotokoll
Der Bundesrat beantragt die Annahme dieser drei Vorstösse. Ich möchte Ihnen kurz ein paar Begründungen dazu geben.
Mit dem Postulat 10.3389 der GPK soll der Bundesrat beauftragt werden, die vom Gesetz definierte Rolle der Revisionsfirmen bei Prüfungen von Grossbanken zu überprüfen und über mögliche Massnahmen zur Stärkung der Rolle der Revisionsfirmen Bericht zu erstatten. Das ist ein Postulat, das natürlich vor allem auf die Geschichte UBS zurückgeht. Es haben damals Prüfungen stattgefunden, und es wurde festgestellt, dass in verschiedenen Bereichen unbestrittenermassen erhebliche Mängel bestanden haben. Trotzdem wurde der Bank von ihrer bankenrechtlichen Prüfgesellschaft im Zeitraum zwischen 2005 und 2007 ein angemessenes Kontrollumfeld bestätigt. Wir sind daher wie die GPK der Auffassung, dass es richtig ist, die Rolle der Prüfgesellschaften bei der Aufsicht - primär über Grossbanken, aber auch über Banken ganz grundsätzlich, also im Sinne von Frau Nationalrätin Simoneschi-Cortesi - zu überprüfen. Wir beantragen die Annahme dieses Postulates.
Gemäss dem Postulat 10.3390 der GPK soll der Bundesrat beauftragt werden, die im Bericht der GPK aufgeworfenen Fragen zur Anwendung von Artikel 271 StGB sowie zur Kompatibilität des Qualified Intermediary Agreement (QIA) mit dem schweizerischen Bankgeheimnis in einem vertieften Bericht umfassend abzuklären. Auch das werden wir machen. Das Bundesamt für Justiz wird sich mit den Fragen zu Artikel 271 StGB auseinandersetzen und einen entsprechenden Bericht verfassen, und das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen wird zu Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem QIA stellen, einen Bericht verfassen. Daher beantragen wir die Annahme des Postulates.
Mit der Motion 10.3391 wird der Bundesrat aufgefordert, den Präsidenten des Finma-Verwaltungsrates regelmässig zu Aussprachen und auch zu Sitzungen des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates einzuladen. Das Finanzmarktaufsichtsgesetz sieht solche Treffen einmal im Jahr vor. Bis jetzt ist das auch so geschehen: Einmal im Jahr wurde der Präsident des Finma-Verwaltungsrates eingeladen. Nun haben wir aber eine Vereinbarung vorbereitet, die jetzt unterschriftsreif ist. Diese Vereinbarung geht dahin, dass man sich bei Bedarf auch öfters treffen wird, und zwar zum Ersten die Spitzen von Finma, Nationalbank und EFD, zum Zweiten die operativen Bereiche dieser drei Institutionen, wenn Sie so wollen, und zum Dritten der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates mit den Spitzen von Finma und Nationalbank. Wir haben jetzt also - so hoffe ich - eine Organisation, die im strategischen und operativen Bereich dann auch effizienter eingesetzt werden kann.