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preparatory:AB 141997

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2010-09-15

Wortprotokoll

Ich bin der Kommission dankbar, dass sie diesen Weg einschlägt, es ist der richtige Weg. Wir wollen und müssen das Problem lösen, ich bin mit Herrn Ständerat Brändli darin einig. Mit der Unternehmenssteuerreform II haben wir aber einen ersten kleinen Schritt gemacht; ich erinnere Sie an die Teilbesteuerung der Dividenden, das war ein erster Schritt in der Angleichung zwischen den verschiedenen Finanzierungsformen. Und es soll über die Unternehmenssteuerreform III weitergehen.

Die Unternehmenssteuerreform III wäre ja die Folge des Dialoges mit der Kommission der Europäischen Union im Zusammenhang mit dem sogenannten Steuerstreit gewesen. Bekanntlich legte dann unser Nachbar Italien in letzter Minute das Veto ein, damit wurde dieser Dialog nicht weitergeführt - wohl jedoch unsere internen Bemühungen um eine weitere Steuerreform! Wir werden diese Elemente - sie sind jetzt genannt worden - auf die nächste Reform übertragen. Es ist dies in erster Linie die Abschaffung der Emissionsabgabe auf dem Eigenkapital; das ist eine zentrale Massnahme auf diesem Weg. Wir werden auch steuerliche Hindernisse bei der Konzernfinanzierung beseitigen, das hat etwas weniger mit dem Geschehen hier zu tun. Wir werden die Ausgestaltung des Beteiligungsabzuges für juristische Personen überprüfen, auch das hängt nur indirekt mit diesem Thema zusammen. Und wir werden uns Gedanken über die Entwicklung der kantonalen Steuerstatus machen müssen. Diese Themen sind auf der Traktandenliste, die Formulierungen sind da, wir sind eigentlich bereit für eine weitere Steuerreform in diese Richtung.

In der Zwischenzeit hat sich die Europäische Kommission im Auftrag des Rates gemeldet und gesagt, sie würde mit der Schweiz einen Dialog über den Code of Conduct of Taxation suchen, also über das politische Verhaltensmuster im Umgang mit Steuern. Der Code of Conduct of Taxation ist in den Neunzigerjahren in der Europäischen Union eingeführt worden. Er ist ein politisches Instrument, das sagt, nach welchen Kriterien die Strukturen der Steuersysteme grundsätzlich aufgebaut werden sollen; es beinhaltet insbesondere keine Steuersätze. Die EU erwartet jetzt, dass wir in einen Dialog darüber eintreten. Der Bundesrat hat beschlossen, dass er jetzt einmal in einem ersten Schritt die internen Vorbedingungen für einen solchen Dialog definiert und sich einmal Rechenschaft darüber ablegt, was das bedeuten könnte, welches unsere Bedingungen wären, und dass er erst dann entscheiden wird, ob wir in diesen Dialog eintreten - ja oder nein.

Parallel dazu ist die Unternehmenssteuerreform III immer noch hängig. Die Elemente sind uns bekannt; ich habe sie schon mehrfach kommuniziert. Es ist jetzt einfach die Frage, zu welchem Zeitpunkt wir die Unternehmenssteuerreform III lancieren. Wenn dieser Dialog über den Code of Conduct of Taxation mit der Europäischen Union auch die kantonalen Steuerstatus erfassen sollte - in dieser oder jener Form -, dann wird diese Unternehmenssteuerreform, insofern sie diese Aspekte betrifft, natürlich wieder aktuell. Da müssen wir uns die Frage stellen, ob die Überlegungen immer noch die richtigen sind. Persönlich glaube ich: ja. Aber man sollte sich Sicherheit verschaffen, und man sollte solche Entscheidungen erst dann treffen, wenn die Vorbereitungen erfolgt und alle Voraussetzungen gegeben sind.

Steuerreformen sind heikel. Ich habe in den letzten sieben Jahren drei solche Reformen erlebt, und ich habe jedes Mal festgestellt, dass die Prozesse in unserem Land Jahre dauern. Zuerst muss ein politischer Wille da sein, ein Bewusstsein für eine Reform; anschliessend braucht es die Auseinandersetzung über den Inhalt, und das geschieht bei uns ja bekanntlich durch Vernehmlassungen, Entwürfe und Diskussionen. Dann braucht es den politischen Willen des Parlamentes, und gegebenenfalls braucht es noch die Willensäusserung des Volkes. Dieser lange Prozess bei jeder Steuerreform ist ein Vorteil für unser Land und ein Teil der Sicherheit, der Stabilität und der Zuverlässigkeit. Man muss als [PAGE 804] Investor, sei man Ausländer oder sei man Schweizer, nie befürchten, dass die Steuersituation über Nacht revolutioniert wird, sondern man kann sie immer nachvollziehen.

Es sind immer Prozesse, die diskursiv ablaufen, und in einem solchen sind wir hier drin. Wenn man aus diesem einfach eine Tieferbesteuerung des Gewinnes herausnehmen würde, wie das hier vorgesehen ist, dann würden in erster Linie einfach einmal Steuerausfälle kommen, je nachdem bis zu 1,5 Milliarden Franken, haben wir berechnet. Aber im Gesamtgefüge der Besteuerung von Unternehmen wäre damit noch nichts gewonnen, wenn man nicht alle anderen Randbedingungen auch berücksichtigte. Ich denke, dass Ihre Kommission hier die Weisheit und die Weitsicht hatte, diese Zusammenhänge zu erkennen.

Ich möchte Sie bitten, dem Antrag Ihrer Kommission zu folgen.