Freitag Pankraz · Ständerat · 2010-12-07
Freitag Pankraz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-07
Wortprotokoll
Zur Ausgangslage: Per Ende 2009 umfasst die Pensionskasse der SBB 26 600 Aktive und 28 700 Rentenberechtigte. Mehr als die Hälfte ist also rentenberechtigt. 80 Prozent der Rentenberechtigten waren einmal Bundesangestellte. Bei einer hundertprozentigen Deckung dieser Pensionskasse müssten etwa 14,2 Milliarden Franken vorhanden sein; das wäre dann noch ohne Wertschwankungsreserve. Es fehlen aber 2,2 Milliarden Franken. Das gibt einen Deckungsgrad von rund 84 Prozent. Der Deckungsgrad der Aktivversicherten liegt über 100 Prozent. Anders ausgedrückt: Die Deckungslücke beträgt bei den Altersrenten etwa 2,5 Milliarden Franken und bei den IV-Renten etwa 260 Millionen Franken.
Eine grosse Schwierigkeit im Zusammenhang mit der Sanierung dieser Kasse ist der erwähnte hohe Rentneranteil, der eben über 50 Prozent liegt. Die Pensionierten verzichten seit Jahren und auch weiterhin auf den Teuerungsausgleich. Einen anderen Beitrag zur Sanierung kann man aufgrund der Gesetzgebung nicht von ihnen verlangen. Es gibt dazu ein Gutachten des Bundesamtes für Justiz - das ist in der Botschaft auch ausgeführt -, das aussagt, eine Beteiligung der Rentner an der Sanierung nur bei der Pensionskasse SBB sei aus Rechtsgleichheitsgründen unmöglich; dann müsste man die gesamte BVG-Gesetzgebung in diesem Bereich anpassen. Es gab zudem früher einmal die Idee, eine selbstständige Rentnerkasse zu bilden, natürlich auch mit Zuschüssen des Bundes. Diese Idee hat das Parlament in der Session in Flims begraben. Bei einer Rentnerkasse wäre der Bund zudem noch zwanzig bis dreissig Jahre in der Verantwortung gewesen.
Die Pensionskasse der SBB wurde per 1. Januar 1999 im Zusammenhang mit der Verselbstständigung der SBB AG - das war der erste der verselbstständigten Staatsbetriebe - mit einem Deckungskapital von damals 100 Prozent ausfinanziert. Dieser 1. Januar 1999 war mindestens börsenmässig ein sehr schlechter Zeitpunkt, weil ziemlich genau von da an die Börse drei Jahre lang bergab ging. Obwohl sich die Pensionskasse der SBB bezüglich Anlageerfolg mit anderen Kassen durchaus messen kann und sich etwa gemäss dem Index entwickelte, ist eben der Deckungsgrad gefallen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Seiten 2535f. der Botschaft. Ich würde Folgendes sagen: Wenn Sie nur eine einzige Stelle der Botschaft anschauen wollen, empfehle ich Ihnen diese, weil man dort sieht, wie die Börsenentwicklung war, und weil man dort auch sieht, dass der Anlageertrag der Pensionskasse durchaus mit jenem anderer anderer Kassen vergleichbar war. Es gab lange Diskussionen zwischen der Pensionskasse SBB und dem Bund, und im Hintergrund wurde auch mit Staatshaftungsklagen gedroht. Wie Sie ja wissen, gab es dann eine Vernehmlassung mit vier Varianten: Bundesbeiträge von 3,2 Milliarden, von 1,7 Milliarden, von 0,7 Milliarden Franken oder eben gar kein Bundesbeitrag.
Der jetzt vorliegende Vorschlag des Bundesrates zu einem abschliessenden Bundesbeitrag für die Sanierung liegt höhenmässig klar unter dem Durchschnitt dieser vier Varianten, von denen übrigens in der Debatte unserer Kommission keine aufgegriffen worden ist. Der Vorschlag ist, dass der Bund die SBB mit einem einmaligen Betrag von 1148 Millionen Franken als Anteil an das Gesamtsanierungskonzept für die Pensionskasse refinanziert. Im Gegenzug verzichten die SBB und die Pensionskasse auf jegliche weitere Forderungen, und der Betrag wird erst überwiesen, wenn die Bestätigung der Kontrollstelle und des Experten vorliegt, dass die gesamte Sanierung, mit Arbeitgeberbeiträgen und auch mit Arbeitnehmerbeiträgen, umgesetzt wird. Die Folge der Botschaft - und unserer allfälligen Zustimmung - ist, das haben wir auch schon erwähnt, dass wir den Betrag über die Schuldenbremse amortisieren müssen; das ergibt für die nächsten Jahre etwa 190 Millionen Franken jährlich. Diese Beträge sind in der Finanzplanung bereits eingestellt.
Wie setzt sich der Bundesbeitrag zusammen? Da ist zuerst einmal die Unterdeckung im Bereich der Altersrenten Ende 2006, also vor der Umstellung der Kasse vom Leistungs- zum Beitragsprimat; das ergibt einen Unterdeckungsbetrag von 1,1 Milliarden Franken. Dann sind da die Kosten für die Senkung des technischen Zinssatzes von rund 340 Millionen Franken; abgezogen werden davon die in der Unterdeckung enthaltenen Kosten für nichtfinanzierte Leistungen. Man hat also, salopp gesagt, etwas grosszügig Leistungen versprochen, und das kann nicht Teil der Sanierung sein; darum werden dort 280 Millionen Franken wieder abgezogen, und damit landet man bei diesem Betrag von rund 1,15 Milliarden Franken, der jetzt vorgeschlagen wird.
Die Vorlage orientiert sich grundsätzlich an der Sanierungsvariante 2 gemäss Vernehmlassung, die aber 1,7 Milliarden Franken vorsah. Der Bundesrat trägt jetzt zwei wichtigen Forderungen der Vernehmlassung Rechnung: einerseits keine Steuergelder für nichtfinanzierte Leistungen - man könnte auch sagen: für zu grosszügig versprochene Leistungen - und andererseits keine Steuergelder für Verluste aus der jüngsten Finanzmarktkrise. Dadurch hat sich der Betrag dann entsprechend reduziert. Verbunden mit der Sanierung sind Beiträge der Angestellten und der SBB AG mit einem Beitragssatz von je 2,5 Prozent seit Mitte dieses Jahres. Zudem wurde das Rentenalter von 63,5 Jahren ab Mitte dieses Jahres, also Juli 2010, auf 65 Jahre erhöht. Im Jahr 2009 wurde das Kapital mit 0 Prozent verzinst, und es ist vorgesehen, dass ab 2010 bis mutmasslich 2019 - das ist das Zieljahr für die Sanierung - die Verzinsung jeweils auf dem [PAGE 1146] BVG-Minimum stattfinden wird. Seit 2004 werden keine Teuerungszulagen an Rentenberechtigte ausgezahlt. Das dürfte auch für die ganze Sanierungsperiode so bleiben. Die SBB AG selbst schiesst noch einmal 940 Millionen Franken ein. Damit haben seit 2002 die SBB 2,5 Milliarden Franken zur Sanierung beigetragen.
Etwas, was mich persönlich - das gebe ich hier zu - ziemlich beeindruckt hat, ist Folgendes: Die Aktiven der SBB, also die heutigen Angestellten, zahlen inzwischen ein Viertel ihrer Pensionskassenbeiträge an die Sanierung; und von diesem Sanierungsbeitrag gehen zwei Drittel an die Rentenberechtigten, also nicht an die, die jetzt bei den SBB arbeiten, sondern eben an die, die jetzt Leistungen beziehen. Man kann zusammengefasst auch sagen, dass die Leistungen der Pensionskasse der SBB inzwischen etwa mittelmässig, sicher aber nicht mehr überdurchschnittlich sind.
Zu den Gründen für einen Sanierungsbeitrag des Bundes: Zuerst einmal ist die Gleichbehandlung zu erwähnen. Die beantragte Lösung orientiert sich am Vorgehen der Publica, also der bundeseigenen Pensionskasse. Die Publica wurde im Jahr 2003 ausfinanziert, also nach dem Börsencrash und also zu einem viel besseren Zeitpunkt; 2001/02 war der Börsencrash, das ersieht man aus der Grafik. Der Publica wurde die Senkung des technischen Zinssatzes auf 3,5 Prozent für die Altersrenten vom Bund finanziert; etwas, was man jetzt für die Pensionskasse der SBB nachholen will. Weitere Pensionskassen wie jene der Swisscom, der Ruag oder der SRG konnten ihre Rentner bei der Publica lassen. Der Bund hat dabei auch wieder Senkungen der technischen Zinssätze finanziert. Man kann sagen: Das, was man jetzt machen will, was vorgeschlagen ist, entspricht etwa dem, was man bei anderen Pensionskassen auch gemacht hat.
Weitere Gründe sind: 80 Prozent der heutigen Rentner dieser Pensionskasse waren während ihrer aktiven Zeit Bundesangestellte; in diesem Sinne hat man für diese, so meinen wir, auch eine besondere Verantwortung. Die SBB AG ist zu hundert Prozent eine Tochter der Eidgenossenschaft, also ein staatseigener Betrieb, und ist äusserst wichtig für das System des öffentlichen Verkehrs dieses Landes; auch das gilt es zu berücksichtigen. Eine besondere Schwierigkeit, ich habe es schon erwähnt, ist eben dieser hohe Rentneranteil. Es hat Expertenberichte gegeben, die aufzeigen, dass eine Sanierung allein durch den Arbeitgeber und die jetzigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eigentlich nicht machbar ist, weil der Rentneranteil so hoch ist. Zudem sind die Anlageerträge, die aktuell mit einer einigermassen risikoarmen Anlagestrategie einzubringen sind, sehr klein; sie bieten kein Potenzial für eine Sanierung.
Ein Thema, das immer wieder im Raum steht, ist die Ascoop, die Pensionskasse vieler, meist öffentlicher Transportunternehmen. Das ist die Pensionskasse von über hundert Unternehmungen. Die Ascoop hat aktuell eine Deckungslücke von etwa 560 Millionen Franken. Der Bundesanteil in diesen verschiedenen, zum Beispiel kantonalen oder regionalen Bahnunternehmen beträgt etwa 17 Prozent. Der Hauptteil der Aktien dieser Unternehmen liegt im Allgemeinen bei den Kantonen. Im schlimmsten Fall, wenn sich der Bund einmal auch noch hier beteiligen müsste, sprechen wir von einer Grössenordnung von etwa 100 Millionen Franken. Aber es gibt klare Unterschiede, die aufzeigen, dass das nicht vergleichbar ist: Die Betroffenen waren nie Bundesangestellte. Inzwischen sind auch verschiedene Unternehmen aus der Pensionskasse Ascoop ausgetreten und haben die finanziellen Lasten getragen. Wenn man jetzt noch eine Sanierung machen wollte, würde sich die Frage der Gleichbehandlung stellen. Es gab bei dieser Pensionskasse auch massive Managementfehler, und das kann man von der Pensionskasse der SBB keineswegs sagen. Es ist also eine ganz andere Situation. Sollte die Pensionskasse Ascoop mit öffentlichen Mitteln saniert werden, dann wären zuerst die Kantone gefragt und allerhöchstens in zweiter Linie noch der Bund. Wir betrachten das als wenig wahrscheinlich.
Ich komme zum Fazit: Die Idee des vorgeschlagenen und jetzt kurz vorgestellten Sanierungskonzeptes ist es, dass bis 2019 - das ist der aktuelle Zielhorizont - mit einer Wahrscheinlichkeit von 75 Prozent ein Deckungsgrad von 100 Prozent, also eine Ausfinanzierung, erreicht wird und mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 Prozent ein Deckungsgrad von 115 Prozent, das heisst eine volle Deckung und noch angemessene Schwankungsreserven.
Wichtige Themen in der Kommission waren:
1. Der vorgeschlagene Sanierungsbeitrag des Bundes ist abschliessend; es ist der letzte Sanierungsbeitrag. Allfällige zusätzliche Forderungen müssen ausgeschlossen werden. Das ist auch so vorgesehen; es liegt mir daran festzuhalten, dass dies der Abschluss sein muss. Das ist auch die Meinung der Kommission.
2. Mit der vorliegenden Botschaft wird die gesetzliche Grundlage geschaffen, die wir brauchen, um die Sanierung mit einem Bundesbeitrag unterstützen zu können. Diese gesetzliche Grundlage wird im Bundesgesetz über die Schweizerischen Bundesbahnen geschaffen. Irgendeine Präjudizwirkung auf irgendeinen anderen Fall ist damit gänzlich ausgeschlossen. Das war auch die einhellige Meinung der Finanzkommission.
Ihre Kommission beantragt mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung Eintreten.