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Frick Bruno · Ständerat · 2010-12-07

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-07

Wortprotokoll

Der Duty-free-Shop ist das bescheidene Vergnügen der kleinen Steuervergünstigung, das alle Staaten der Bevölkerung gewähren. Überall, weltweit, gibt es diese Institution an den Flughäfen; nicht an Strasseneinfahrten in die Länder, aber an den Flughäfen. Wir dürfen bei jeder Einreise in die Schweiz, ob mit dem Flugzeug, auf der Strasse oder zu Fuss, Waren für 300 Franken zollfrei einführen, davon maximal einen Liter Alkohol mit mehr als 15 Volumenprozent oder eine Stange Zigaretten. Der Duty-free-Shop ist nicht an Alkohol und Nikotin gebunden. Herr Zanetti und Herr Berset, Sie dürfen Ihren Gemahlinnen auch ein Parfum nach Hause bringen; das ist ebenfalls zollfrei.

Nun ist aber bisher in der Schweiz das Tax-free-Shopping nur bei Ausreisen, bei Reisen ins Ausland, möglich. Das hat folgende Wirkung: Wer in die Schweiz zurückkommt, kauft sich Zigaretten oder eine Flasche Cognac halt in Paris oder London anstatt in Zürich oder Genf. Neu soll der Kauf auch bei der Ankunft möglich sein. Die Frage ist eben nicht, Herr Kollege Zanetti, ob Sie Ihre Zigaretten am Flughafen Zürich oder am Kiosk in Solothurn kaufen. Die Frage ist, ob Sie die Zigaretten in London oder bei der Ankunft am Flughafen Zürich kaufen; es geht nur um diese Fälle. Die anderen europäischen Länder ausserhalb der EU haben diese Regelung bereits eingeführt. Die EU ist eine Zollunion, innerhalb der EU gibt es da nichts zu vergünstigen; genau so, wie es innerhalb der Schweiz nichts zu vergünstigen gibt. Aber alle europäischen Länder ausserhalb der EU haben die Ankunfts-Duty-free-Shops bereits eingeführt: Island, Norwegen, die Türkei, Serbien - nur die Schweiz noch nicht.

Ist die Neuerung nun ein Widerspruch zur Alkohol- und Tabakprävention? Dieses Argument ist an den Haaren herbeigezogen. Der durchschnittliche Schweizer fliegt einmal im Jahr ins Ausland. Wenn er von diesem Recht Gebrauch macht - aber nur die Hälfte macht davon Gebrauch -, kann er einmal eine Flasche Alkohol und eine Stange Zigaretten in die Schweiz einführen. Aber eben: Der Grossteil macht nicht einmal davon Gebrauch. Ich habe schon Mühe, wenn man unter dem Titel der Tugend auch die kleinen Freuden des Lebens abschaffen und die kleinen Vergünstigungen beseitigen will. Heute werden die Verkäufe einfach nicht in der Schweiz abgewickelt. Doch als Tourismusland ist die Schweiz attraktiver, wenn wir den kleinen Einkauf auch am Flughafen ermöglichen. Die neue Regelung ist im volkswirtschaftlichen Interesse der Schweiz. Mehrwertsteuern gehen der Schweiz eben gerade nicht verloren, denn ob ich die Stange Zigaretten am Flughafen in London oder am Flughafen in Zürich kaufe, ob Sie, Herr Zanetti, das Parfüm für Ihre Frau Gemahlin am Flughafen in London oder am Flughafen in Zürich beziehen - beide Male erhält die Schweiz keine Mehrwertsteuer.

Als Präsident der Swiss Retail Federation könnte ich ja eigentlich dagegen sein. Unsere Mitglieder haben nur Läden innerhalb der Schweiz, aber nicht an den Flughäfen. Trotzdem, auch die Mitglieder der Swiss Retail Federation erachten es als touristisch und volkswirtschaftlich sinnvoll, wenn wir die Neuerung einführen. Herr Zanetti, Ihr letztes Argument hat mir schon in die Nase gestochen: Sie haben von Provokation gegenüber der EU gesprochen. Ich habe Ihnen dargelegt, dass praktisch alle Nicht-EU-Staaten die Regelung bereits eingeführt haben. Niemand hat je eine Kritik seitens der EU an die Adresse Norwegens, Islands oder der Türkei gehört - niemand. Warum soll sich nun die EU, die ja keinen Franken an Steuern verliert, daran stören? Es ist eine innerschweizerische Angelegenheit, die wir regeln und die nicht ins Gewicht fällt. Sie können auch auf Vorrat vor Brüssel in die Knie gehen. Weil Sie dereinst das Zucken einer Augenbraue befürchten, wollen Sie die autonome Regelung bereits aufgeben? Ich mag nicht so weit gehen.

Die Lösung der Kommissionsmehrheit, die auch der Bundesrat unterstützt, ist sinnvoll. Ich lade Sie ein, ihr zuzustimmen.