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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2010-12-07

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2010-12-07

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, die Minderheit zu unterstützen. Wenn Sie ins Gesetz aufnehmen "Sie hat Gegenrecht einzufordern", so verlangen Sie von der Finma, dass sie ausländische Entscheidungen nur dann anerkennt, wenn Gegenrecht gewährt wird. So kann die Finma nicht im Sinne der Gläubiger handeln, sondern sie muss zuerst diese formellen Voraussetzungen erfüllen. Das nimmt der Finma die notwendige Flexibilität.

Wenn Sie darunter aber das verstehen wollen, was Herr Ständerat David jetzt ausgeführt hat, wenn Sie das als Verhaltensanweisung an die Finma sehen, ohne konkrete Rechtsfolgen, dann macht diese Regelung eigentlich keinen Sinn. Dann kann die Finma zwar formell Gegenrecht einfordern - und wenn das Gegenrecht nicht gewährt wird, die Handlungen trotzdem vornehmen. Dann sehe ich keinen grossen Unterschied mehr zwischen dem, was wir Ihnen vorschlagen, und dem, was die Mehrheit möchte. Ich möchte nur für uns in Anspruch nehmen, dass unser Entwurf etwas klarer ist als der Antrag der Mehrheit.

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