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Maissen Theo · Ständerat · 2010-12-07

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-07

Wortprotokoll

Beim Durchsehen der Beurteilung und der Argumente zum Anliegen der Motion muss ich feststellen, dass die formalrechtliche Haltung des Bundesrates wie auch der WAK nachvollziehbar ist. Dieser Umstand und die Einstimmigkeit der WAK haben dazu geführt, dass ich hier keinen Antrag stelle. Ich möchte jedoch einige Überlegungen dazu anstellen, und zwar scheint es mir, dass es im ganzen Gefüge dieses Problems doch einige Unebenheiten, ja gewisse Widersprüchlichkeiten gibt. Somit stellt sich die Frage, ob hier nicht doch ein Bereinigungsbedarf besteht.

Zunächst einmal bedarf das Verhältnis zwischen dem Steuerabkommen vom 22. Juni 1995 und dem Abkommen über die soziale Sicherheit aus dem Jahre 2002 - also der zwei Abkommen zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein - und der Besteuerungspraxis einer Klärung. Es kann doch nicht sein, dass in demselben Themenbereich, das heisst im Umgang mit Pensionsgeldern bzw. Renten, das Fürstentum Liechtenstein einmal nicht als Ausland und ein anderes Mal als Ausland bezeichnet wird! Konkret heisst das: Bei den Austrittsleistungen wird das Fürstentum Liechtenstein nicht als Ausland angesehen, bei der Besteuerung der Renten wird das Fürstentum Liechtenstein hingegen als Ausland angesehen. Es wird hier auch auf die OECD-Musterabkommen verwiesen, wobei nach meinem Dafürhalten die Unterscheidung zwischen privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Pensionen auch etwas Willkürliches an sich hat. Für mich stellt sich die Frage: Sind zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein abgeschlossene Abkommen in der Priorität nicht höher einzustufen als die sogenannten Musterabkommen?

Es kann doch nicht sein und ist für die Betroffenen wirklich unverständlich, dass es beim Fürstentum Liechtenstein in demselben Bereich zwei unterschiedliche Rechtsstatus gibt und Liechtenstein einmal als Ausland gilt, das andere Mal aber nicht. Hier ist Klärungs- und Regelungsbedarf vorhanden. Das anerkennt auch der Bundesrat in seiner Antwort, wenn er schreibt: "Der Bundesrat ist bereit, die Eidgenössische Steuerverwaltung zu beauftragen, bei den nächsten Verhandlungen mit dem Fürstentum Liechtenstein über eine Revision des Steuerabkommens die Anliegen der pensionierten Zoll- und Grenzwachtangehörigen anzusprechen und eine Lösung anzustreben."

Ich möchte dem Bundesrat das Anliegen unterbreiten, dass er nicht zu lange auf die nächsten Verhandlungen wartet, sondern dass er dieses Problem demnächst einmal an die Hand nimmt, damit man eine befriedigende und in sich kohärente Lösung findet. Ich danke dem Bundesrat, wenn er dieses Anliegen entgegennimmt.