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Müller Philipp · Nationalrat · 2011-03-16

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-16

Wortprotokoll

Was zurzeit in Nordafrika passiert, geht uns alle an, sei es, weil wir emotional betroffen sind, sei es, weil wir früher oder später mit einer hohen Zahl von Asylsuchenden konfrontiert sein werden, sei es, weil uns bewusstwird, dass unsere Asylstrukturen für solche Fälle nicht gerüstet sind. Ende Februar 2011 befanden sich in der Schweiz nicht weniger als 37 000 Personen im Asylprozess, und dies ohne die Auswirkungen der Ereignisse, wie sie zurzeit in Nordafrika geschehen. Das muss uns zu denken geben. Zu denken geben muss uns auch, dass heute ein Asylverfahren durchschnittlich zwei bis drei Jahre dauert. Damit ist auch klar, dass der Vollzug eines negativen Entscheides praktisch unmöglich wird. Wir führen aufwendige Verfahren durch, nur um am Ende festzustellen, dass ein Vollzug kaum noch realisierbar ist. Wir nehmen zur Kenntnis, dass die Statistik der erledigten Gesuche letztlich das Produkt einer hohen Anerkennungsquote und einer ebenso hohen Zahl von vorläufig Aufgenommenen ist.

Die heutigen Asylstrukturen entsprechen dem Flüchtlingsbild der 1970er und 1980er Jahre. Sie sind den heutigen Anforderungen nicht mehr gewachsen. Die Reformunfähigkeit in diesem Bereich hat eine jahrelange Tradition. Wir schrauben am Gesetz und werden von der Entwicklung überholt; wir verschärfen das Gesetz und müssen feststellen, dass dies keine Auswirkungen auf den effektiven Vollzug hat. Wie immer wir zur Asylpolitik stehen, wir müssen anerkennen, dass wir heutigen Fluchtbewegungen nicht gewachsen sind. Reflexe werden zum Programm, ohne mittel- oder gar langfristige Perspektiven. Wir alle sind aufgefordert, die skandalös lange Dauer von Asylverfahren drastisch zu verkürzen. Wir sind gefordert, unser nostalgisches Flüchtlingsbild über Bord zu werfen. Wir sind gefordert, den heutigen Fluchtbewegungen mit aktualisierten Asylstrukturen und einer modernen Asylgesetzgebung gerecht zu werden. Vor allem aber ist die Exekutive, sind die Behörden gefordert, dem Willen des Gesetzgebers nachzuleben.

Die FDP-Liberale Fraktion hat konkrete Vorstellungen, wie den aktuellen Anforderungen begegnet werden soll. Im Vordergrund stehen dabei vier Punkte:

1. Erste Priorität hat ganz klar die Aussenhilfe. Wir helfen der Staatengemeinschaft vor Ort, Auffangzentren einzurichten, um die Flüchtlinge mit Lebensmitteln, Medikamenten und Kleidern zu versorgen. Wir unterstützen die Logistik, um Vertriebene in ihre Heimatländer zurückzubringen. Wir unterstützen die Dublin-Behörden vor Ort bei der Erstbefragung von in Süditalien gestrandeten Asylsuchenden.

2. Das Dublin-Abkommen ist konsequent umzusetzen. Die hierfür zuständigen EJPD- und EDA-Vorsteherinnen sind gehalten, das Dublin-Abkommen durchzusetzen, statt das falsche Signal auszusenden, die Schweiz sei zur Aufnahme von Flüchtlingen bereit.

3. Das Grenzwachtkorps ist zu verstärken; es ist personell aufzustocken und mit subsidiärer Hilfe der Armee zu verstärken. Eine Aufstockung muss bedarfsgerecht und nicht unter politischen Aspekten erfolgen.

4. Während eines laufenden Verfahrens sollen Asylsuchende sowohl in Krisen- wie auch in normalen Zeiten nicht auf die Kantone und Gemeinden verteilt werden. Ein Erstentscheid ist in Empfangs- und Aufenthaltszentren zu fällen, die vom Bund betrieben werden. Bei fehlenden [PAGE 430] Unterbringungskapazitäten des Bundes ist die Unterbringung in leerstehenden Truppenunterkünften zu prüfen.

Das sind die Vorstellungen, die die FDP-Liberale Fraktion zu diesem Thema hat, sei es auf die aktuellen, sei es auf die sogenannt normalen Verhältnisse bezogen.