Bäumle Martin · Nationalrat · 2011-03-16
Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-16
Wortprotokoll
Wir haben heute drei Vorlagen auf dem Tisch. Mit der Vorlage 1 wird im Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (Filag) eine Gesetzeslücke geschlossen. Es werden die Voraussetzungen festgelegt, gemäss welchen fehlerhafte Ausgleichszahlungen vom Bundesrat rückwirkend berichtigt werden sollen. Dabei soll nur dann eine nachträgliche Korrektur vorgenommen werden können, wenn es sich um einen Fehler mit erheblichen finanziellen Konsequenzen für mindestens einen Kanton handelt. Als Grundlage wird hier das Ressourcenpotenzial pro Einwohner oder Einwohnerin genommen.
Mit der Vorlage 2 werden die neuen Grundbeiträge des horizontalen und vertikalen Ressourcenausgleichs für die Beitragsperiode 2012-2015 beschlossen. Dabei sollen aufgrund der Erkenntnisse des Wirksamkeitsberichtes die Grundbeiträge dieses horizontalen und vertikalen Ressourcenausgleichs, ausgehend von den Beiträgen für das Jahr 2011 und nach dem Verfahren für die Zwischenjahre einer Beitragsperiode, festgelegt werden. Weil aber die definitiven Daten für die Berechnung des Ressourcenpotenzials 2012 erst gegen Herbst 2011 zur Verfügung stehen, soll der Bundesrat ermächtigt werden, die definitiven Grundbeiträge für die Periode 2012-2015 beim Vorliegen der definitiven Datenbasis zum Referenzjahr 2012 selber festzulegen. Um der Haushaltneutralität zwischen Bund und Kantonen beim Übergang zum NFA im Jahre 2008 Rechnung zu tragen, wird der auf diese Weise fortgeschriebene Grundbeitrag des vertikalen Ressourcenausgleichs auf das Jahr 2012 hin aufgestockt. Der gesamte Aufstockungsbetrag beläuft sich auf 112 Millionen Franken. Bei einer Aufteilung auf die drei vertikalen Ausgleichsgefässe - vertikaler Ressourcenausgleich, geografisch-topografischer und soziodemografischer Lastenausgleich - wird der vertikale Ressourcenausgleich um 81,2 Millionen Franken aufgestockt.
Mit der Vorlage 3 werden die neuen Grundbeiträge des geografisch-topografischen und des soziodemografischen Lastenausgleichs für die Periode 2012-2015 beschlossen. Analog zum Ressourcenausgleich kommt der Bundesrat aufgrund des Wirksamkeitsberichtes zum Schluss, dass auch die Grundbeiträge des Lastenausgleichs ausgehend von den Beiträgen für das Jahr 2011 und nach dem Verfahren für die Zwischenjahre einer Beitragsperiode festgelegt werden sollen. Damit sollen die Grundbeiträge also der Teuerung angepasst werden. Auch hier soll der Bundesrat ermächtigt werden, die definitiven Beiträge für die Periode 2012-2015 beim Vorliegen der Datenbasis im Herbst 2011 festzulegen.
Was die Aufteilung der Mittel auf den geografisch-topografischen und den soziodemografischen Lastenausgleich betrifft, beantragt Ihnen die Kommission, gleich wie der Bundesrat, für die Beitragsperiode 2012-2015 ein unverändertes Verhältnis von 50 zu 50 Prozent, also eine beitragsmässig identische Dotierung. Die Aufstockungsbeträge für 2012 zugunsten des geografisch-topografischen und des soziodemografischen Lastenausgleichs sind anteilsmässig aufgrund der Haushaltneutralität 2008 auf je 15,4 Millionen Franken festzulegen; dies nach heutigem Kenntnisstand.
Ihre Kommission hat in dieser nicht ganz einfachen Materie einige Anhörungen vorgenommen. Sie hat vor allem die betroffenen Interessengruppen wie die Kantone - die Geber- und die Nehmerkantone und dann die Geberkantone zusätzlich noch einmal - eingeladen und angehört. Sie hat auch Vertreter der Städte eingeladen, um deren Interessen kennenzulernen. Es wurden zudem Vertreter der Wissenschaft einbezogen, damit sich die Kommission genauer über die Analyse der ersten Wirkungsberichte informieren lassen konnte; mit dem gleichen Ziel wurden Vertreter der Verwaltung angehört.
Die Diskussion in der Kommission hat gezeigt, dass die Vorlage 1 im Wesentlichen unbestritten ist. Es gibt auch hier einige Minderheiten, aber grundsätzlich ist die Vorlage unbestritten. Bei den Vorlagen 2 und 3 hingegen wurden die Zuteilungen zu den verschiedenen Töpfen sehr intensiv diskutiert. Die Kommissionsberatungen haben allerdings gezeigt, dass die Differenzen in der Vorlage 2 nicht immer unbedingt den Parteilinien, sondern sehr oft eher den Grenzen zwischen Geber- und Nehmerkantonen oder zwischen Stadt- und Landkantonen folgen.
Nun noch einige konkrete Punkte zu den Vorlagen 2 und 3: Die Kommission beantragt Ihnen, keine Änderung der bisherigen Aufteilung vorzunehmen. Warum? Die Kommission hat festgestellt, dass die Daten bisher keine völlig neuen Erkenntnisse gebracht haben und dass die Zeitperiode seit Einführung des neuen NFA für definitive Schlussfolgerungen zu kurz war. Zudem muss man zugeben, dass die Angaben nicht absolut klar und eventuell nicht für alle nachvollziehbar sind. Es besteht ein erheblicher Interpretationsspielraum, der je nach Gewichtung und Lage der Interessen zu anderen Schlüssen führt.
Grundsätzlich wurde allerdings anerkannt, dass die Aufteilung zwischen dem geografisch-topografischen und dem soziodemografischen Topf, die 50/50-Aufteilung, nicht den realen Verhältnissen entsprechen dürfte. Diese Aufteilung sollte aufgrund der ersten Daten eher bei 70 zu 30 zugunsten des soziodemografischen Topfes sein, womit dessen Dotierung heute eher zu knapp sein dürfte. Trotzdem beantragt Ihnen die Kommission heute noch keine Änderung der Verhältnisse, dies aufgrund des Zwischenberichtes und der zu kurzen Zeit seit der Festlegung. Hingegen anerkennt die Kommission den Diskussions- und Handlungsbedarf nach der nächsten Periode, also nach 2012-2015. Dannzumal sollten die Daten und Statistiken so weit erhärtet sein, dass eine Neudefinition der Anteile beantragt und beschlossen werden kann.
Die Kommission beantragt Ihnen also auch bei den Vorlagen 2 und 3, dem Bundesrat zu folgen und die Minderheitsanträge abzulehnen, dann aber die berechtigten Anliegen, insbesondere jene der Geberkantone, in der nächsten Periode weiter zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Die Kommission beantragt Ihnen abschliessend ohne Gegenantrag Eintreten und bei allen Vorlagen Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates, bei der Vorlage 1 mit 20 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen und bei den Vorlagen 2 und 3 je mit 16 zu 5 Stimmen ohne Enthaltungen.