Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-03-14
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-03-14
Wortprotokoll
Ich danke Herrn Ständerat Bieri für den Überblick über das, was wieder auf uns zukommt. Etwas haben Sie nicht erwähnt: Sie werden dann den Bundesrat und die Verwaltung mit einer neuen Aufgabenüberprüfung betrauen, um all das, was Sie beschliessen, denke ich, zu eliminieren. Zumindest ist in den letzten Jahren dieser Zusammenhang hergestellt worden.
Auch ich möchte Sie bitten, diese Motion abzulehnen. Hierzu nur ein paar Ausführungen, das meiste ist ja bereits gesagt worden: Der Grenzbetrag für die Abzüge bezüglich Beiträgen in die Säule 3a entspricht heute für Personen mit Anschluss an eine Einrichtung der beruflichen Vorsorge 8 Prozent des oberen Grenzbetrags des koordinierten Lohnes; für Personen ohne Anschluss an eine Einrichtung der beruflichen Vorsorge beträgt er 20 Prozent des Erwerbseinkommens, aber maximal 40 Prozent des oberen Grenzbetrags. Im Jahre 2011 beläuft sich der abzugsfähige Betrag auf 6682 Franken, wenn man irgendeiner Einrichtung der zweiten Säule angeschlossen ist; ist dies nicht der Fall, so beträgt der abzugsfähige Betrag 33 408 Franken, das haben wir gehört. Diese Beträge werden regelmässig an die Entwicklung der Preise und Löhne angepasst. Seit 2008 sind Einzahlungen in die Säule 3a auch für Personen möglich, die nach dem Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters weiterhin erwerbstätig sind; sie können weiterhin, und zwar bis zum 70. Altersjahr, einbezahlen, sie können das also noch äufnen. Wie gesagt worden ist, nehmen rund 28 Prozent der Steuerzahler einen Abzug für Beiträge in die Säule 3a vor. 10 Prozent aller Steuerzahler haben den vollen Abzug geltend gemacht; das ist auch gesagt worden.
Wenn man schaut, wie hoch die Einkommen der Haushalte sind, die solche Einlagen und solche Steuerersparnisse machen können, dann sieht man, dass es Haushalte mit einem steuerbaren Einkommen von über 75 000 Franken sind, also mit einem Bruttoeinkommen von über 110 000 Franken. Das heisst: Solche Abzüge kommen einer ganz bestimmten Personengruppe zugute und anderen Personengruppen eben nicht. Das kann man wollen oder nicht, aber die Feststellung gilt: Ab einem Bruttoeinkommen von 110 000 Franken kann man solche Abzüge wirklich machen.
Die vorgeschlagene Massnahme ist nach Auffassung des Bundesrates nicht geeignet, um eine wirksame Vorsorge zu stärken. Die Steuerpflichtigen mit relativ hohen Einkommen haben in der Regel bereits eine gut ausgebaute Säule 2a und können im Übrigen auch ihre Vorsorge mit der Säule 3b sicherstellen. Es gibt also verschiedenste Möglichkeiten, hier eine Vorsorge sicherzustellen.
Ich möchte Sie bitten, diese Motion abzulehnen.