Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-03-14
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-03-14
Wortprotokoll
Wir sind uns ja einig, dass bezüglich der Soldbesteuerung eine Gleichstellung mit den Militärdienst-, Schutzdienst- und Zivildienstleistenden geboten ist. Aber ich denke, es muss eine Gleichstellung bezüglich der Soldbesteuerung sein; darüber ist sich ja auch die Mehrheit Ihrer vorberatenden Kommission einig.
Was ist der Feuerwehrsold? Wenn Sie das Gesetz über die direkte Bundessteuer und das Steuerharmonisierungsgesetz anschauen, sehen Sie, dass wir dort eine negative und eine positive Definition des Feuerwehrsoldes gegeben und auch eine Abgrenzung zu anderen Entgelten gemacht haben. Eine solche positive und negative Umschreibung haben wir auch in die Vernehmlassung gegeben. Diese Art des Vorgehens wurde breit unterstützt. Die positive Umschreibung, welche Soldzahlungen steuerfrei sind bzw. was überhaupt unter den Begriff "Sold" fällt, umfasst die Kerntätigkeiten der Feuerwehr gemäss Bevölkerungsschutzkonzept. Nach der Vernehmlassung wurden dann zusätzlich - es wurde gesagt - noch Tätigkeiten eingebaut, die mit diesen Kerntätigkeiten zusammenhängen: Es sind Hilfsdienste wie Pikettdienste sowie Kursbesuche und Inspektionen. Das sind wirkliche Leistungen, für die Sold bezahlt wird und die in diesem Bereich auch angerechnet werden können. Weitere Einsatztätigkeiten, die anfallen, können eigentlich nicht [PAGE 209] mehr als soldfähige Leistungen bezeichnet werden. Es sind nicht Kerntätigkeiten; das wurde auch gesagt. Es geht hier um Pauschalzahlungen an Kader, um Funktionsentschädigungen und um Entschädigungen für Dienstleistungen, welche die Feuerwehren freiwillig und dann auch in Konkurrenz zu anderen Organisationen erbringen. Ich meine, dass man hier diese Unterscheidung wirklich machen muss.
Wir haben in der Vernehmlassung eine Obergrenze von 3000 Franken vorgeschlagen. Das wurde auch weitgehend akzeptiert und gilt für das Gesetz über die direkte Bundessteuer.
Der Nationalrat ist nun hingegangen und hat über diese Kerntätigkeiten hinaus noch andere Entschädigungen eingebaut und hat gesagt, auch diese sollten steuerfrei sein - wobei diese Definition der anderen Entschädigungen relativ schwierig ist. Ich denke, dass es nicht Aufgabe des Gesetzgebers ist, das weiter zu definieren: Es wird dann Sache der Vollzugsbehörden sein zu sagen, was darunterfällt.
Ich meine, es ist richtig, dass man klar sagt, was darunterfällt, wenn man diese Obergrenze von 3000 Franken annimmt. Ich möchte Ihnen auch sagen, dass Feuerwehrleute ohne Kaderfunktionen praktisch alle unter diese Limite von 3000 Franken fallen. Das hat man jetzt auch bei den Kantonen ermittelt: Es gibt 100 000 Milizfeuerwehrleute in der Schweiz, und davon sind etwa 30 000 Kaderleute, also Offiziere und Unteroffiziere. Es wären diese, die von dieser Erhöhung auf 5000 Franken profitieren würden.
Ich möchte Sie zusammenfassend bitten, dem Mehrheitsentscheid Ihrer vorberatenden Kommission mit dieser Obergrenze von 3000 Franken und mit der klaren Abgrenzung, was wirklich Kerntätigkeit ist und was steuerbefreit werden kann, zuzustimmen.
Noch eine redaktionelle Anmerkung: In den Bestimmungen kann das Wort "jährlich" gestrichen werden, weil heute in allen Kantonen jährliche Veranlagungssysteme gelten. "Jährlich" ist eigentlich völlig überflüssig; es kann gar nicht etwas anderes als jährlich sein. Das ist von der Redaktionskommission zu Recht schon gemeldet worden.