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Maissen Theo · Ständerat · 2011-03-14

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-14

Wortprotokoll

Es ist mir klar, dass ich hier einen schweren Stand gegen die einstimmige Kommission und [PAGE 203] den Bundesrat habe - ich stehe hier gewissermassen einer geballten Kraft gegenüber. Warum vermag ich es trotzdem, dies zu tun? Ich vermag es deshalb, weil es einen ganzen Strauss von Gründen gibt, weshalb wir hier dem Nationalrat zustimmen und Rückweisung an den Bundesrat beschliessen sollten.

Die Ausgangslage ist folgende: Das Geschäft hatte ursprünglich zwei Vorlagen. Es gab einerseits die Vorlage 1, die eine Gesamtrevision des Mehrwertsteuergesetzes vorsah. Diese haben wir in der Sommersession 2009 beschlossen; in Kraft ist diese Revision seit dem 1. Januar 2010. Andererseits verabschiedete der Bundesrat dann am 23. Juni 2010 eine Zusatzbotschaft zur Vorlage 2. Die Vorlage 2 umfasst drei Varianten, wobei der Bundesrat die Variante mit einem Einheitssatz von 6,5 Prozent favorisiert.

Nun muss man diese Idee, so blendend sie sein mag, pragmatisch und realistisch beurteilen. Für ein Modell mit einem Einheitssatz braucht es eine Verfassungsrevision, und somit braucht es die Zustimmung von Volk und Ständen. Man braucht kein Prophet zu sein, um hier festzustellen: Eine solche Vorlage hätte kaum Chancen, die Hürde des Volks- und Ständemehrs zu überwinden. Die Frage ist deshalb gerechtfertigt: Weshalb soll man personelle und geistige Ressourcen für ein Projekt einsetzen, das ein Luftschloss bleiben wird? Zudem würde es auch bei einem Einheitssatz Abgrenzungsprobleme geben, weil es nicht vorstellbar ist, dass auch ein Modell mit einem Einheitssatz ohne Ausnahmen auskommen würde.

Weltweit gibt es meines Wissens nur zwei Staaten, die einen Einheitssatz haben, nämlich Neuseeland und die Slowakei. Alle anderen Länder, welche die Mehrwertsteuer kennen, haben mehrere Sätze. Warum? Weil nur so massgeschneiderte Lösungen für die jeweilige Volkswirtschaft möglich sind. Diese Erkenntnis basiert auf der Logik, dass die meisten Länder, vorab auch unsere Nachbarländer, keinen Einheitssatz kennen. Das hat wohl seine guten Gründe, und es sind wohlverstanden Länder, in denen es keine Volksabstimmungen braucht, um die Steuersätze festzulegen. Dort haben alleine die Parlamente befunden, ein Modell mit einem Einheitssatz sei für die Volkswirtschaft nicht die beste Lösung.

In der Schweiz müssen wir mit Blick auf die notwendige Volksabstimmung davon ausgehen, dass es eine Kumulation von Interessen gegen einen Einheitssatz geben wird. Es ist davon auszugehen, dass es 30 000 neue steuerpflichtige Betriebe geben würde. Betroffen wären die Konsumentinnen und Konsumenten von Nahrungsmitteln, die Landwirtschaft, Sportverbände, der ganze Kulturbereich, das Gesundheitswesen - hier muss man mit einem einmaligen Teuerungsschub von 4 bis 5 Prozent rechnen, der von den Kantonen und von den Prämienzahlern zu tragen wäre. Das Absurde daran ist, dass in concreto bezüglich Gesundheitswesen gleichzeitig die Banken entlastet und die Krankenversicherungen belastet würden. Betroffen wäre sodann auch der gesamte Bildungsbereich, möglicherweise mit Ausnahme der Volksschulen.

Mit dem Einbezug des Gesundheits- und des Bildungsbereichs in einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz hätten wir, im Grunde genommen, folgende Situation: Das Geld würde von der linken Hosentasche in die rechte Hosentasche, von einer Kasse in die andere verschoben, oder es würde wieder mit einem entsprechenden administrativen Aufwand rückvergütet. Hinsichtlich der Sport- und Kulturleistungen müssen wir zudem feststellen, dass dort heutzutage glücklicherweise noch vieles im Milizsystem geleistet wird. Diese Leute, die im Milizsystem für Sport und Kultur Leistungen erbringen, würde man mit einem zusätzlichen administrativen Aufwand belasten, d. h., man würde die Freiwilligenarbeit zusätzlich vergällen.

Es gibt auch plakative Beispiele für die Folgen eines Einheitssatzes. Brot und Milch für die Familien würden mehr als doppelt so hoch besteuert wie heute, hingegen hätte der Playboy, der für seine Freundin einen Ferrari kauft, dann die Mehrwertsteuer zu einem geringeren Satz zu zahlen. Ich weiss, Frau Bundesrätin, man kann dem entgegenhalten, dass eben auch für den Jetset die T-Bone-Steaks, das exotische Mineralwasser und der importierte Hummer teurer würden; diese sind heute auch dem günstigeren Steuersatz unterstellt. Das stimmt, aber das ist natürlich kein Trost für die einkommensschwachen Schichten, deren Güter des täglichen Bedarfs erheblich verteuert würden.

Die Konsequenz wäre zusätzlich, dass wir im grenznahen Bereich unseres Landes noch mehr Einkäufe ennet der Grenze zu verzeichnen hätten, denn unsere Nahrungsmittel würden noch einmal zusätzlich teurer gegenüber den Nahrungsmitteln im nahen Ausland. Wir haben ja gesehen, was im Zusammenhang mit dem gegenüber dem Euro teureren Franken abläuft. Als Ständerat aus der grössten Tourismusregion der Schweiz kann ich mir auch schlecht vorstellen und könnte es nicht verstehen, dass in der heutigen internationalen Konkurrenzsituation für Gastronomie und Beherbergung eine zusätzliche Teuerung eingeführt würde, zumal die Konkurrenzdestinationen im Ausland meines Wissens überall Sondersätze für den Tourismusbereich kennen.

Ein letztes Argument für die Rückweisung: Es geht um Arbeitsökonomie und effizientes Handeln, um die Zusammenarbeit von Verwaltung und Parlament. Was passiert, wenn wir den Nationalrat verpflichten, das Geschäft zu beraten? Es ist davon auszugehen, dass dann der Nationalrat bestrebt wäre, das Zweisatzmodell, mit den Ausnahmen, wie sie im Auftrag des Nationalrates genannt sind, umzusetzen. Das heisst, die Kommission müsste ein neues Konzept auf einer Basis erarbeiten, die eben gegenüber dem Modell gemäss Vorlage Bundesrat völlig anders wäre. Ich muss Ihnen sagen: Das ist in einer Kommission kaum oder dann nur mit einem erheblichen Aufwand an Kommissionssitzungen zu bewältigen. Ich sage Ihnen das nicht, ohne auf einschlägige Erfahrung zurückgreifen zu können. Ich möchte den Leerlauf verhindern, den ich bei der Beratung des Mehrwertsteuergesetzes, das wir heute kennen, erlebt habe. Ich war Mitte der Neunzigerjahre in der WAK; uns lag eine parlamentarische Initiative unseres damaligen Kollegen Dettling aus dem Kanton Schwyz vor. Er hatte die Initiative eingereicht, es sei auf der Basis der damaligen Verordnung ein Mehrwertsteuergesetz zu schaffen. Ich kann Ihnen sagen, es war eine höchst mühsame Geschichte, diese komplexe Materie in der Kommission ohne konkrete Vorlage zu bearbeiten. Arbeitsökonomisch gesehen müssen wir also auch im Interesse eines effizienten Handelns dem Nationalrat zustimmen.

Ich möchte Sie daran erinnern, dass der Nationalrat diesen Beschluss mit 106 zu 62 Stimmen gefasst hat. Wenn wir keine Rückweisung beschliessen, was ich nicht hoffe - ich stelle Ihnen ja den entsprechenden Antrag -, dann geht das Geschäft zurück an den Nationalrat. Ich nehme an, er wird auf seinem Beschluss beharren, und dann sind wir wieder gleich weit. Ich denke, es vereinfacht das Verfahren, wenn wir heute so klug sind und diesem Rückweisungsantrag zustimmen.