Kuprecht Alex · Ständerat · 2011-03-14
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-14
Wortprotokoll
Die Initiative des Schweizerischen Hauseigentümerverbands (HEV) hat zum Ziel, dass beim Eintritt ins Rentenalter dem Eigentümer von selbstbewohntem Wohneigentum ein einmaliges Wahlrecht zugestanden würde; er könnte dann entscheiden, ob die Eigennutzung des Wohneigentums der Einkommenssteuer unterliegen soll oder nicht. Würde dieses Wahlrecht in letzterem Sinne ausgeübt, entfiele laut Initiative die Möglichkeit, die eigenheimbezogenen Schuldzinsen sowie die Versicherungsprämien und die Kosten für die Verwaltung vom steuerbaren Einkommen abzuziehen. Für den Unterhalt könnten maximal noch 4000 Franken jährlich abgezogen werden. Zusätzlich könnten Kosten für energiesparende Massnahmen, für den Umweltschutz und für die Denkmalpflege weiterhin vollumfänglich abgezogen werden.
Diese Volksinitiative zielt im Grundsatz wie die von mir am 16. Dezember 2005 eingereichte Motion 05.3864, "Schuldenfreiheit im Alter", darauf ab, dass mit dem Eintritt ins Rentenalter ein möglichst kleiner Aufwand für Schuldzinsen das Haushaltbudget eines Rentners belastet. Die Kaufkraft des Rentenfrankens könnte dadurch erhöht und gestärkt werden. Bis hierhin kann ich den Gedanken des HEV noch unterstützen.
Der Erwerb von selbstbewohntem Wohneigentum ist grundsätzlich begrüssenswert und verleiht einem eine gewisse Unabhängigkeit. Die damit verbundenen Belastungen sind insbesondere zu Beginn recht gross und verlangen einiges an Einschränkungen, insbesondere bei Familien mit einem einzigen Einkommen. Dazu gehören einerseits die hypothekarischen Belastungen, die jedoch im gegenwärtigen Zinsumfeld relativ tief ausfallen, sowie andererseits der von den Steuerbehörden eingeschätzte Eigenmietwert, der als fiktiver Einkommensbetrag zum steuerbaren Einkommen aufgerechnet wird. Das gegenwärtige Zinsumfeld hat jedoch zur Folge, dass die Summe der aufgerechneten Eigenmietwerte mit grösster Wahrscheinlichkeit höher ausfällt als die abgezogenen Schuldzinsen und Unterhaltskosten. Gerade bei den heute sehr zahlreichen neuerstellten Liegenschaften fallen in den ersten Jahren praktisch keine nennenswerten Unterhaltskosten an, die abgezogen werden können.
Die mit dem Erwerb von Eigenheimen verbundene Verschuldung hat in den letzten Jahren und Jahrzehnten ein für unser Land enormes Ausmass angenommen. Die hypothekarische Belastung hat das Mass von über 700 Milliarden Franken angenommen und muss meines Erachtens als ein "Too big to fail"-Problem anderer Art betrachtet werden. Gerade die historisch tiefen Zinsen haben zu vermehrten Käufen von selbstbewohnten Liegenschaften und zu dieser enormen Verschuldungssteigerung geführt. Europäisch gesehen stehen wir damit an der Spitze, was meines Erachtens unerfreulich ist. Es gibt Regionen, in denen praktisch keine Mietwohnungen, sondern nur noch Eigentumswohnungen erstellt und verkauft werden.
Diese grosse Verschuldung birgt aber sehr grosse Gefahren in sich. Kommt es zu einer markanten Änderung an der Zinsfront, und davon ist auszugehen, so wird diese Verschuldung möglicherweise mittelfristig zu grossen Tragbarkeitsproblemen führen, zu einem Einbruch des Marktes infolge einer Immobilienblase beziehungsweise infolge einer regional überhitzten Immobiliensituation und plötzlich auch zu Werteinbussen mit all ihren finanziellen Auswirkungen auf den Darlehensgeber. Die Folgen davon sind uns von früheren Wertberichtigungsphasen im Immobilienbereich bestens bekannt.
Der Abbau von Schulden ist also ein Gebot der Weitsicht und sollte im Prinzip bereits relativ früh nach dem Erwerb beginnen. Obwohl viele Zweithypotheken vielfach tilgungspflichtig sind, bestehen sehr oft noch hohe Ersthypotheken. Eine weitere Reduktion wird unter anderem auch darum von den Schuldnern nicht vorgenommen, weil damit die Schuldzinsen sinken und sich im Gegenzug infolge geringerer abziehbarer Kosten das steuerbare Einkommen erhöht. Wer also Schulden tilgt, wird mit höheren Steuern gegenüber demjenigen bestraft, der seine Zinsbelastung künstlich hoch hält oder aufgrund seiner finanziellen Möglichkeiten hoch halten kann. Ich betrachte ein derartiges Steuersystem als nicht erwünscht, wie es der Bundesrat in seiner Botschaft auf Seite 5313 auch schreibt: "Generell motiviert das bestehende Steuersystem nicht zur Tilgung der Hypothekarschulden."
Wer jedoch frühzeitig mit der Rückzahlung von hypothekarischem Fremdkapital beginnt und seine Schuld und Schuldzinsen reduziert, ist bis zum Erreichen des Rentenalters der Dumme im Umzug. Er wird höhere Steuern bezahlen müssen. Schulden tilgen, damit man im Alter eine möglichst tiefe oder gar keine Hypothek mehr zu finanzieren hat, ist eine sehr langfristige Angelegenheit und sollte vom Staat gefördert und nicht bestraft werden. Das Argument, man könne ja anstelle der Schuldentilgung diesen Betrag bis zum Erreichen des Rentenalters in ein Vorsorgesystem zahlen, also eine Art indirekte Amortisation vornehmen, ist für mich als Vertreter der Versicherungswirtschaft eine altbekannte Möglichkeit, führt aber hinsichtlich der dringend erforderlichen Reduktion der rund 700 Milliarden Franken Hypotheken in die falsche Richtung. Für diejenigen, die eine Verbesserung der Tragbarkeit und somit eine längerfristige Budgetsicherung suchen oder suchen müssen, ist es eine Steuerstrafe, was insbesondere für die meisten gilt, die eine Zweithypothek zurückzuzahlen haben.
Ich lehne die Initiative aus den dargelegten Gründen ab. Sie käme für mich nur dann infrage, wenn tatsächlich keine andere Lösung gefunden werden könnte. Das Ziel, im Rentenalter eine möglichst tiefe Belastung zu haben, muss jedoch unbedingt angestrebt werden. Je tiefer die Belastung im Rentenalter ist, desto höher wird die Kaufkraft des erhaltenen Rentnerfrankens, wie ich bereits erwähnt habe.
Die von der Kommission nun angestrebte Stossrichtung gemäss der Vorlage 2 scheint mir in die richtige Richtung zu gehen. Diese Vorlage hat aber noch gravierende Mängel. Einerseits scheint mir das Problem bezüglich der Zweitwohnungen noch nicht gelöst zu sein, und andererseits wird die fehlende Abzugsmöglichkeit für Unterhaltskosten diese Vorlage wahrscheinlich zum Scheitern bringen. Die Gefahr, dass man beim Status quo bleiben wird, erachte ich als gross. Das strategische Ziel der Schuldentilgung im Hypothekarbereich und somit der dringend notwendigen Reduktion der hypothekarischen Pro-Kopf-Verschuldung würde sich somit kaum erreichen lassen. [PAGE 214]
In meiner Motion habe ich seinerzeit diesen Systemwechsel mit einer offenen Formulierung bezüglich der Schuldzinsen und des Unterhaltsabzuges gefordert. Es ist mir bewusst, dass insbesondere ein Unterhaltsabzug aus Sicht eines Mieters nicht unproblematisch ist. Aus Sicht eines Wohnungs- oder Hauseigentümers und des Gewerbes ist er jedoch dringend erforderlich, weil der Hauseigentümer gegenüber dem Mieter einen Eigenmietwert als nichterzieltes Einkommen versteuern muss, der sehr oft höher ist, als es die Hypothekarzinsen sind. Das ist eine Tatsache und lässt sich nicht wegdiskutieren.
Ich bin deshalb überzeugt, dass die Vorlage 2 noch zu wenig ausgegoren ist und nochmals durch die Kommission überarbeitet werden sollte. Dabei sollte unbedingt eine Lösung in Bezug auf den Unterhaltsabzug gefunden werden. Für mich steht nicht der vollumfängliche Unterhaltsabzug im Vordergrund, der wiederum verschiedene steueroptimierende Parameter beinhaltet, sondern der Beibehalt eines vernünftigen abziehbaren Betrages, sei dieser effektiv bis zu einem Maximum oder im Rahmen eines Pauschalabzuges möglich, wie das bereits die Steuervorlage 2003 vorgesehen hat.
Es muss nicht primär im Vordergrund stehen, dass die Steuerbehörde eine ausgeglichene Lösung erhält. Ein derartiger Systemwechsel mit vielen längerfristigen volkswirtschaftlichen Vorteilen darf meines Erachtens durchaus auch etwas kosten und Familien mit Wohneigentum oder Rentnerinnen und Rentner etwas entlasten; dass das nicht zum Nulltarif gehen wird, ist für mich klar. Nach umfangreichen Entlastungen der Unternehmungen, die ich aufgrund der wirtschaftlichen Stabilität ebenfalls begrüsst habe, ist es jetzt aber an der Zeit, das Problem des Eigenmietwertes und somit das Problem der Zusatzbelastung des selbstbewohnten Wohneigentums an die Hand zu nehmen und vorausschauend zu lösen. Ich bin der Überzeugung, dass mit dem Gegenvorschlag der vorberatenden Kommission der richtige Weg eingeschlagen wurde, aber noch verschiedene Details einer vertieften Prüfung unterzogen werden müssen.
Ich bitte Sie deshalb, auf den indirekten Gegenvorschlag einzutreten, meinen Rückweisungsantrag zu unterstützen und der Kommission die Möglichkeit zu geben, an ihrer Vorlage verbessernde Retouchen anzubringen, um sie im Parlament mehrheitsfähig machen zu können. Gut Ding will Weile haben; eine Hauruck-Übung ist nicht zielführend und meistens auch zum Scheitern verurteilt.
Lassen Sie mich am Schluss noch eine Bemerkung in Bezug auf die Schuldzinsen machen. Im jetzigen Zeitpunkt ist es aufgrund der tiefen Schuldzinsen im Prinzip ein Geschäft für Bund und Kantone. Wenn sich die Zinsen aber wieder nach oben entwickeln werden - ich erinnere Sie daran, dass wir schon hypothekarische Belastungen von 5 und 6 Prozent hatten -, dann wird dieses Problem wahrscheinlich kippen, und die Steuereinnahmen werden wesentlich tiefer sein, weil die Schuldzinsabzüge und, sollte es beim Status quo bleiben, auch die entsprechenden Unterhaltsabzüge wesentlich grösser sein werden.