Brändli Christoffel · Ständerat · 2011-03-14
Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-14
Wortprotokoll
Ich stelle Ihnen den Antrag, auf den Gegenvorschlag nicht einzutreten und ihn eventualiter an die Kommission zurückzuweisen. Warum dieser Variantenvorschlag?
Meiner Meinung nach muss der Gegenvorschlag massiv aufgebessert werden, um überhaupt mehrheitsfähig zu sein, um überhaupt vertretbar zu sein. Wenn Sie der Kommission zutrauen, dies bis zur Sommersession zu tun, dann müssen Sie den Gegenvorschlag an die Kommission zurückweisen. Wenn Sie dies nicht tun - ich werde jetzt dann die Begründung bringen, warum das bis zur Sommersession kaum möglich ist -, dann müssen Sie Nichteintreten beschliessen und die Frage "Aufhebung des Eigenmietwertes" unabhängig von dieser Initiative lösen.
Gestatten Sie mir dazu folgende Erläuterungen: Die Abschaffung des Eigenmietwertes auf selbstgenutztem Wohneigentum zur Förderung des Wohneigentums und damit auch zur Altersvorsorge ist sinnvoll. Die Idee dahinter ist: Jemand kauft sich eine Wohnung oder ein Haus und amortisiert dieses bis zur Pensionierung; anschliessend hat er die Möglichkeit, ohne wesentliche Kosten in seinem Haus oder in seiner Wohnung zu wohnen. Die Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" geht in diese Richtung. Sie bringt gegenüber dem heutigen Zustand eine Verbesserung mit sich. Allerdings weist sie auch erhebliche Mängel auf: Eine allfällige Amortisation kommt steuerlich sehr teuer zu stehen, und damit läuft die Initiative dem erstrebenswerten Ziel der Entschuldung entgegen. In diesem Sinne ist es bedauerlich, dass die Initiative die Abschaffung des Eigenmietwertes nicht grundsätzlich angeht.
Der vorliegende Gegenvorschlag will den Eigenmietwert abschaffen, nimmt aber wesentliche Mängel bewusst in Kauf. Im Wesentlichen sind drei Vorbehalte anzubringen:
1. Die vorliegende Initiative strebt im Sinne der Wohneigentumsförderung eine finanzielle Entlastung der Wohneigentümer an. Das ist beim vorliegenden Gegenvorschlag nicht der Fall, womit er sich weit von den Zielsetzungen der Initiative verabschiedet. Diese verlangt nämlich "zur Förderung und zum Erhalt des selbstgenutzten Wohneigentums wirksame steuerpolitische Massnahmen". Weil der vorliegende Gegenvorschlag dieses Ziel nicht erfüllt, kann nicht von einem Gegenvorschlag gesprochen werden. Ein Gegenvorschlag muss die Idee der Initianten zumindest teilweise aufnehmen und darf sich nicht einfach auf einen Systemwechsel beschränken.
2. Für die Lösung des Problems bedarf es auch einer Auseinandersetzung mit der Frage der Gleichbehandlung von Mietern und Wohneigentümern. Wenn man Wohneigentümer privilegiert, muss man auch den Mietern die Möglichkeit geben, auf anderem Weg ihre Altersvorsorge zu verbessern. Das wäre mit einem höheren Abzug für Mieter bei der Säule 3a möglich. Auf jeden Fall braucht es hier klare Antworten, wenn der Gegenvorschlag jemals mehrheitsfähig werden soll.
3. Nicht gelöst ist sodann die Frage der Zweitwohnungsbesteuerung. Schon in der Botschaft des Bundesrates wird diese Frage nur sehr marginal abgehandelt und die Tragweite für die Kantone und Gemeinden weitgehend ausgeblendet. Mit einem Federstrich sollen nun auch die kantonale und die kommunale Besteuerung der Zweitwohnungen ausgehebelt werden, und dies ohne tragfähige Alternativlösung. Ich zitiere aus der Botschaft: "Entfällt künftig die Besteuerung des Eigenmietwerts, so wirkt sich dies finanziell besonders stark in den Kantonen mit einem sehr grossen Bestand an Zweitliegenschaften aus ... Gemäss Vernehmlassungsvorlage sollte mit Blick auf eine finanzielle Kompensation des Wegfalls des Eigenmietwerts für die Kantone mit hohem Zweitliegenschaftsbestand eine Sondersteuer erhoben werden. Wegen mangelnder Verfassungskonformität wird diese Sondersteuer nicht weiterverfolgt. Eine Kostenanlastungssteuer" - ich komme darauf zurück - "wird als verfassungsrechtlich am unbedenklichsten empfohlen. Allerdings ist gleichzeitig festzustellen, dass diese die Mindereinnahmen aus dem Wegfall der Eigenmietwertbesteuerung nicht vollständig zu kompensieren vermag." Dann wird noch gesagt: "Nähere Angaben zu den finanziellen Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden können mangels statistischer Datengrundlagen nicht gemacht werden." Ich glaube, so kann man diese Frage nicht angehen. Ich möchte von Schätzungen ausgehen: Für den Kanton Graubünden bedeuten diese Mindereinnahmen Ausfälle in der Grössenordnung von 60 Millionen Franken. Verschiedenen Gemeinden, die ihre Einnahmen zu einem wesentlichen Teil aus der Besteuerung von Zweitwohnungen beziehen, würde die Existenzgrundlage entzogen.
Aber auch aus einer anderen Sicht ist der vorliegende Gegenvorschlag zu verwerfen. Während die Einheimischen in einer Gemeinde mit den ordentlichen Steuern zur Entwicklung der Dorfgemeinschaft und der Dienstleistungen beitragen, sollen in Zukunft die Zweitwohnungsbesitzer völlig entlastet werden. Dabei profitieren sie von den Leistungen in zweifacher Hinsicht: durch die Aufwertung der Liegenschaft und durch die Möglichkeit des Konsums der dargebotenen Dienstleistungen. Diese Absicht läuft anderen Beschlüssen dieses Parlamentes diametral zuwider. Auf der einen Seite fordern wir eine Beschränkung des Zweitwohnungsbaus, und hier fördern wir den Zweitwohnungsbau über Steuererleichterungen. Wichtig festzustellen ist, dass Zweitwohnungen nicht nur ein Problem der Tourismus- und Bergregionen sind. Beispielsweise ist auch der Kanton Zürich mit einem erheblichen Anteil an Zweitwohnungen davon betroffen.
Dem wird nun entgegengehalten, dass die Kantone das Problem eigenständig lösen sollen. Dabei wird darauf hingewiesen, dass ohne neue Verfassungsgrundlage das Problem nicht lösbar sei, womit eine Lösung heute in der Luft hängt. Die in Aussicht gestellte Lösung mit einer Kostenanlastungssteuer ist eine Scheinlösung. Sie bedeutet eine wesentliche Verkomplizierung der Verfahren und wird kaum die [PAGE 213] dargelegten Ausfälle kompensieren. Das bestätigt die Botschaft des Bundesrates. Es kommt also zu dieser Entlastung der Zweitwohnungsbesitzer, und das bestätigt, ich habe das extra nachgefragt, auch die Steuerverwaltung des Kantons Graubünden.
Die Folgerung ist für mich klar: Die Aufhebung des Eigenmietwertes ist nur machbar, wenn gleichzeitig eine Lösung präsentiert wird, welche die Einnahmen aus der Besteuerung von Zweitwohnungen im bisherigen Umfang garantiert. Dabei betone ich: Es geht nicht um Mehreinnahmen. Es geht darum, die Einnahmen im bisherigen Rahmen sicherzustellen. Hier können sich Kantone und Gemeinden nicht mit Versprechungen zufriedengeben, sondern sie erwarten, dass gleichzeitig eben auch Lösungen präsentiert werden.
Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um auf den Gegenvorschlag eintreten zu können:
1. Der Gegenvorschlag muss durch Massnahmen zur Förderung des Wohneigentums angereichert werden.
2. Für Mieter ist eine adäquate Möglichkeit zur Verbesserung der Altersvorsorge vorzusehen.
3. Es braucht gleichzeitig eine klare gesetzliche Grundlage, welche die Einnahmen der Kantone und Gemeinden aus der Besteuerung von Zweitwohnungen im bisherigen Umfang garantiert.
Ob dies bis zur Sommersession in der Kommission möglich ist, bezweifle ich. Deshalb bleibt wohl nichts anderes übrig, als auf den Gegenvorschlag nicht einzutreten und diese Initiative eben ohne Gegenvorschlag dem Volk zur Abstimmung vorzulegen. Ich glaube, es ist besser, dem Volk eine Initiative ohne Gegenvorschlag vorzulegen als mit einem schlechten Gegenvorschlag.