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Imoberdorf René · Ständerat · 2012-12-05

Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-05

Wortprotokoll

Bei der Aufstockung der Budgetposition 708.A2310.0148, "Beihilfen Pflanzenbau", um 15 Millionen Franken geht es um eine ausserordentliche und einmalige - einmalige! - Finanzierung, nämlich um die Finanzierung der Sanierung der Weinlagerbestände AOC.

Zuerst zwei, drei Worte zur Ausgangslage: Auch hier geht es natürlich um die Stärke des Frankens. Die Stärke des Frankens führt seit 2011 zu einer bedeutenden Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Weine gegenüber der ausländischen Konkurrenz. Gegenüber 2010 hat der Konsum der Schweizer Weine 2011 um 5 Millionen Liter abgenommen. Ende Jahr haben die Lagerbestände um 10 Millionen Liter zugenommen. Auch 2012 ist die Marktsituation schwierig.

Um die Produktion und den Verkauf von Schweizer Weinen über eine erklärte Qualitätsstrategie wieder anzukurbeln, ist eine Sanierung der Marktlage unumgänglich. Zu diesem Zweck ist Anfang 2013 eine Zurückstufungsaktion der Lagerbestände AOC auf die Qualitätsstufe Tafelwein und vor allem industrielle Weine von zentraler Bedeutung. Man geht von einer zurückgestuften Menge von 10 Millionen Litern aus, was einen Verlust von 30 Millionen Franken ausmachen würde. Die Branche beantragt eine Beteiligung von 15 Millionen Franken durch den Bund. Der restliche Verlust, also auch 15 Millionen Franken, wird von den Einkellerern und den Produzenten übernommen.

Zu meinem Antrag möchte ich noch drei Bemerkungen anbringen:

1. Es ist nichts Neues, dass eine Branche aufgrund der Frankenstärke durch den Bund unterstützt wird. Ich erinnere daran, dass das Parlament im letzten Jahr eine finanzielle Unterstützung von 870 Millionen Franken als ausserordentliche konjunkturelle Massnahme aufgrund des starken Frankens beschlossen hat.

2. Mein Antrag lehnt sich an Artikel 13 des Landwirtschaftsgesetzes an. Absatz 1 dieses Artikels mit der Überschrift "Marktentlastung" lautet: "Um Preiszusammenbrüche bei landwirtschaftlichen Produkten zu vermeiden, kann sich der Bund bei ausserordentlichen Entwicklungen an den Kosten befristeter Massnahmen zur Marktentlastung beteiligen. Für den Abbau strukturell bedingter Überschüsse richtet er keine Beiträge aus."

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