Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2012-12-05
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-05
Wortprotokoll
Ich spreche zuerst zur Position Bundesversammlung. Der Aufwand ist mit total 101 Millionen Franken budgetiert. Der Ertrag erscheint mit 75 000 Franken. Die von den Räten beschlossene Anpassung an die Teuerung, wie sie die parlamentarische Initiative des Büros des Ständerates beantragte und welche vom Parlament in der Sommersession wie gesagt beschlossen wurde, beträgt 1,183 Millionen Franken und erhöht den Aufwand um diesen Betrag auf total 102,478 Millionen Franken. Die Kosten der Leistungsverrechnung nehmen um 1,545 Millionen Franken ab, da die Mietkosten der Ersatzstandorte des Bundeshauses Ost tiefer sind und weniger Informatikleistungen vom BIT bezogen werden. Bei den Vorsorgeleistungen nehmen die Ausgaben um rund 100 000 Franken ab, weil bei der Betreuungszulage der Ratsmitglieder tiefere Kosten zu erwarten sind. Der übrige Betriebsaufwand nimmt um 452 000 Franken ab, da insbesondere die Ausgaben der IPU-Jubiläumskonferenz wegfallen. Weiter nehmen die Informatikkosten um 2,779 Millionen Franken ab, da im Vorjahr die einmalige Beschaffung der IKT-Ausrüstung der neugewählten Ratsmitglieder und Fraktionssekretariate sowie eines Massenspeichersystems anfielen. Schliesslich nehmen die Personalkosten um 265 000 Franken zu, da zusätzliche Aufgaben anfallen.
Noch eine Bemerkung betreffend den Antrag der Finanzkommission zur Untersuchung der Arbeitsgruppe Insieme, der bereits erwähnt und auch begründet wurde: Ich bitte Sie ebenfalls, diesem Antrag zuzustimmen.
Ich fahre weiter mit dem Bundesrat. Hier habe ich keine besonderen Bemerkungen und verweise auf die Begründungen in Band 2B Seite 14 des Voranschlages.
Weiter zur Bundeskanzlei: Der budgetierte Aufwand nimmt gegenüber dem Voranschlag 2012 um 1,076 Millionen Franken zu. Diese Abweichung lässt sich vor allem mit zusätzlichen Mitteln für die Bereiche Personensicherheitsprüfung, Nachfolgeorganisationen Programm Gever Bund und Neues Führungsmodell für die Bundesverwaltung, mit einem haushaltneutralen Kredittransfer von den Parlamentsdiensten zur Bundeskanzlei sowie mit weiteren Verschiebungen begründen.
Zum Bundesgericht: Der Aufwand wird mit rund 92 Millionen Franken, der Ertrag mit rund 13 Millionen Franken budgetiert. Das Bundesgericht weist mit 38 Richterstellen, 127 Gerichtsschreiberstellen und 274 weiteren Stellen einen gleichbleibenden Bestand aus. Gemäss den Ausführungen des Bundesgerichtspräsidenten in unserer Kommission anlässlich der Sitzung vom 3. Oktober 2012 nimmt die Anzahl der Fälle jedoch eher zu; er will jedoch keine Stellen auf Vorrat.
Zum Bundesstrafgericht: Beim Bundesstrafgericht wird ein Aufwand von 15 Millionen Franken und ein Ertrag von 885 000 Franken budgetiert. Die Raummiete steigt markant von 735 000 Franken gemäss Voranschlag 2012 jetzt neu auf 1 596 000 Franken. Diese Verdoppelung der Raummiete begründet sich mit dem Neubau des Bundesstrafgerichtes. Die Kosten für den Neubau betragen 53 Millionen Franken, davon sind 5 Millionen gerichtsspezifische Kosten, die [PAGE 1067] innerhalb von fünf Jahren abgeschrieben werden müssen. Das heisst, nach fünf Jahren reduziert sich der Mietaufwand um eine Million Franken pro Jahr. Die zusätzlichen Mietkosten von rund 860 000 Franken betreffen sechs Monate des Jahrs 2013. Die Übergabe des Neubaus erfolgt per 31. Mai nächsten Jahres. Der Aufwand für die Miete wird 2014 somit 2 178 000 Franken betragen; bisher betrug er 675 000 Franken. Nach Abzahlung der gerichtsspezifischen Kosten wird die Raummiete dann etwas mehr als eine Million Franken pro Jahr betragen.
Zum Bundesverwaltungsgericht: Der Aufwand wird mit 85,7 Millionen Franken und der Ertrag mit rund 3,6 Millionen Franken aufgeführt. Hier zeigt der Personalaufwand im Budget eine markante Steigerung um 7,9 Millionen Franken; das beinhaltet 24 zusätzliche Stellen. Diese werden jedoch gemäss Auskunft des Bundesverwaltungsgerichtes so nicht benötigt. Es gibt somit eine Korrektur auf lediglich 10 zusätzliche Stellen. Dies wird zu einem geringeren Personalaufwand - minus 1,8 Millionen Franken - führen. Die Finanzkommission schlägt Ihnen deshalb vor, diese Position um diesen Betrag zu kürzen. Das Bundesverwaltungsgericht weist übrigens nach dem Umzug nach St. Gallen immer noch eine Fluktuationsrate von gegen 50 Prozent auf.
Zur Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft habe ich keine Bemerkungen anzubringen. Zur Bundesanwaltschaft: Der Aufwand ist hier mit 55,6 Millionen Franken budgetiert, der Ertrag mit 1,49 Millionen Franken. Der Voranschlag 2013 ist gegenüber dem Voranschlag 2012 höher ausgefallen, weil die Bundesanwaltschaft neue Aufgaben zu bewältigen hat. Die Bundesanwaltschaft erhält neue Kompetenzen im Bereich Börsendelikte, für deren Verfolgung bis anhin die Kantone zuständig waren. Zudem wurde mit der Umsetzung des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes ein Kompetenzzentrum im Bereich der Humanitäts- und Kriegsverbrechen geschaffen. Damit diese Aufgaben auch personell bewältigt werden können, werden die Personalkosten um 1,8 Millionen Franken erhöht; dies entspricht 9 Stellen. Der Informatiksachaufwand steigt um 1,2 Millionen Franken auf 4,9 Millionen Franken. Der Ausbau der IT-Strukturen ist für die Bundesanwaltschaft zentral und stellt einen strategischen Erfolgsfaktor der modernen Strafverfolgung dar.
Zum Bundespatentgericht: Dieses tagt am Sitz des Bundesverwaltungsgerichtes, welches dem Bundespatentgericht seine Infrastruktur zu Selbstkosten zur Verfügung stellt; es stellt auch das Personal zur Erfüllung der administrativen Hilfsarbeiten am Bundespatentgericht. Das Gericht befindet sich in der Aufbauphase. Für 2013 werden 30 Fälle budgetiert. Aufwand und Ertrag betragen 2,1 Millionen Franken.
Dies sind meine Ausführungen zum Teil "Behörden und Gerichte". Ich bitte Sie, beim Bundesverwaltungsgericht eine Kürzung der Position "Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge" um 1,8 Millionen Franken vorzunehmen, den Voranschlag ansonsten zu genehmigen und bei der Bundesversammlung die Nachmeldungen gutzuheissen.