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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-11-29

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-11-29

Wortprotokoll

Zuerst zum Antrag der Minderheit betreffend Natur- und Landschaftsschutz auf der einen Seite und Hochwasserschutz auf der anderen Seite: Ich möchte Sie bitten, diesen Antrag der Minderheit Vischer Daniel abzulehnen.

Die Höhe und der gezielte Einsatz allfälliger zusätzlicher Mittel für Biodiversität müssen zunächst definiert werden; es ist an sich nicht genau definiert. Wir haben im Bundesrat einen Aktionsplan zur Biodiversitätsstrategie verabschiedet. Die Arbeiten im Zusammenhang mit diesem Aktionsplan sind vom Bafu gestartet worden. Sie werden unter Einbezug aller interessierten Akteure durchgeführt und brauchen darum etwas Zeit. Wir rechnen damit, dass die Arbeiten im Jahre 2014 abgeschlossen sein werden. Dann sehen wir auch, wo tatsächlich Nachholbedarf oder zusätzlicher Bedarf besteht. Wenn Sie jetzt einfach einen Kredit aufstocken, ohne zu wissen, wo genau wir Bedarf haben, dann heisst das Folgendes: Gewisse Projekte, die jetzt bei den Kantonen in einer Warteschlaufe sind, würden wahrscheinlich vorgezogen, ohne dass sichergestellt wäre, dass es sich um prioritäre Projekte handelte. Das ist unserer Auffassung nach nicht zielführend. Richtig ist, dass man in den vergangenen Jahren das Budget im Bereich Hochwasserschutz hin und wieder nicht ausgeschöpft hat. Das hängt aber vor allem mit Grossprojekten zusammen, beispielsweise mit der Rhonekorrektur, bei der wir Einsprachen hatten, sodass die Mittel dann nicht ausgeschöpft werden konnten. Das ändert aber nichts daran, dass die Verpflichtungen gegenüber den Kantonen bestehen und dass die Zahlungen dann einfach etwas später zu erfolgen haben.

Ich möchte Sie also bitten, diesen Antrag der Minderheit Vischer Daniel abzulehnen und dann vielleicht wieder zu diskutieren, wenn die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Aktionsplan Strategie Biodiversität abgeschlossen sind.

Zum Antrag der Minderheit Grin betreffend Revitalisierung, d. h. zum Kürzungsantrag von 5 Millionen Franken: Ich denke, dass das wirklich der Glaubwürdigkeit, ja auch dem guten Glauben widersprechen würde. Wir haben im Zusammenhang mit der Volksinitiative "Lebendiges Wasser", die zurückgezogen wurde, weil wir eine Gesetzgebung verabschiedet hatten, klar festgehalten, dass Sie bereit sind, Bundesmittel von 40 Millionen Franken pro Jahr für Massnahmen der Kantone zur Wiederherstellung der natürlichen Funktion der Gewässer bereitzustellen. In diesem Rahmen hat man sich bereiterklärt, die Aufgaben der Kantone zu unterstützen.

Es ist so, dass in den ersten beiden Jahren, 2011 und 2012, die Beträge nicht vollständig ausgeschöpft bzw. bereits tiefer budgetiert wurden. Das ist auch selbstverständlich: Sie müssen ja zuerst Vorbereitungsarbeiten machen und diese dann umsetzen, erst dann sehen Sie, wie viel Sie tatsächlich benötigen. Jetzt gibt es eine Vierjahresplanung im Rahmen der Programmvereinbarung 2012-2015. Ich kann Ihnen sagen: Wir sehen jetzt, dass wir diese Beträge brauchen werden. Es ist auch richtig, dass man sich an die Verpflichtungen, die man eingegangen ist, hält.

Ich möchte Sie bitten, diesen Betrag nicht zu kürzen und den Minderheitsantrag Grin abzulehnen.

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