Fischer Roland · Nationalrat · 2012-11-29
Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2012-11-29
Wortprotokoll
Die grünliberale Fraktion wird dem Antrag der Minderheit Vischer Daniel zustimmen, den Minderheitsantrag Grin werden wir hingegen ablehnen.
Zuerst zur Minderheit Vischer Daniel: Die Schweiz investiert heute zu wenig in den Erhalt der natürlichen Lebensräume, der Arten und deren Vielfalt. Die Unterfinanzierung im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes führt bei wichtigen Biotopen zu Verlusten an Qualität und Fläche. Mit dem vorliegenden Minderheitsantrag wirken wir diesem Problem entgegen. Er sieht vor, dass für den Aufgabenbereich Natur- und Landschaftsschutz 10 Millionen Franken mehr eingestellt werden. Mit dieser Aufstockung wird es dem Bund möglich sein, seinen angestrebten Anteil von 50 Prozent der Ausgaben im Bereich Natur- und Landschaftsschutz zu erreichen.
Die Erhöhung soll budgetneutral erfolgen und bei den Ausgaben im Hochwasserschutz kompensiert werden. Sie kann in diesem Bereich ohne grossen Schaden kompensiert werden. Wir gehen davon aus, dass trotzdem alle Projekte im nächsten Jahr durchgeführt werden können. Weshalb? Es gab in den vergangenen Jahren im Bereich des Hochwasserschutzes immer relativ hohe Kreditreste von 10 bis 20 Millionen Franken, Beiträge, welche also im Voranschlag eingestellt worden waren, aber aus verschiedenen Gründen - wahrscheinlich weil es Einsprachen gegeben hatte oder weil die Projekte noch nicht genügend weit waren - nicht ausgegeben werden konnten.
Wir gehen davon aus, dass auch im nächsten Jahr wieder solche Kreditreste entstehen werden. Sie sind im Grunde genommen verloren, sie können nicht in das neue Jahr hinübergenommen werden. Bei "Natur und Landschaft" wurde hingegen der Kredit fast immer ausgeschöpft. Es ist deshalb vertretbar, dass wir zugunsten der Biodiversität die Ausgaben erhöhen, ohne dabei dem Hochwasserschutz zu schaden.
Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit Vischer Daniel zu folgen.
Die Minderheit Grin will die Ausgaben bei der Revitalisierung von Gewässern um 5 Millionen Franken reduzieren. Es handelt sich hier um einen Kredit zur Umsetzung der geänderten Gewässerschutzgesetzgebung als Folge der Annahme der parlamentarischen Initiative 07.492, "Schutz und Nutzung der Gewässer". Es ist richtig, dieser Budgetposten verzeichnet im nächsten Jahr ein grosses Wachstum. Diese Zunahme ist jedoch darauf zurückzuführen, dass es sich hier um die Umsetzung eines neuen Gesetzes handelt, weshalb in den ersten beiden Jahren noch nicht genügend Projekte vorlagen. Beim Betrag handelt es sich also um den jährlichen Umfang, so, wie er in den parlamentarischen Beratungen zu diesem neuen Gesetz stets kommuniziert wurde. Auch der entsprechende Verpflichtungskredit in der Höhe von 155 Millionen Franken geht von jährlichen Beiträgen in der vom Bundesrat beantragten Höhe aus. Wir sind der Meinung, dass es notwendig ist, zur Umsetzung dieser neuen Gesetzgebung den Betrag aufrechtzuerhalten, damit die [PAGE 1910] angestrebten Ziele im Gewässerschutz erreicht werden können.
Wir bitten Sie deshalb, den Minderheitsantrag Grin abzulehnen.