Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-11-29
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-11-29
Wortprotokoll
Ich möchte Sie bitten, alle drei Minderheitsanträge abzulehnen.
Zum ersten Minderheitsantrag, zur Position 606.A2310.0211, "Ausfuhrbeiträge landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte", kurz "Schoggi-Gesetz": Es ist nicht das erste Mal, dass wir über diese "Schoggi-Gesetz"-Regelung diskutieren, und auch nicht das erste Mal, dass ich Ihnen sage, dass solche Erhöhungen im Rahmen des "Schoggi-Gesetzes" im Widerspruch zur internationalen Entwicklung stehen und eigentlich auch zu dem, was wir selbst als richtig angesehen haben, nämlich dass Exportsubventionen nicht fortgeführt, sondern tendenziell abgebaut werden sollen, weil sie handelsverzerrend sind. Das ist auch die Diskussion im Rahmen der WTO-Doha-Runde. Wenn wir diese Ausfuhrbeiträge erhöhen, geben wir ein Signal in die andere Richtung, nicht in die, die wir selbst als richtig festgehalten haben.
Das "Schoggi-Gesetz", das möchte ich auch noch einmal in Erinnerung rufen, enthält natürlich keinen Anspruch auf die vollständige Kompensation des Rohstoffhandicaps - das unsere Produzenten nachweislich haben, das ist so in der Nahrungsmittelindustrie. Mit den budgetierten 70 Millionen Franken können etwa 75 Prozent dieses Handicaps ausgeglichen werden. Damit haben wir einen Ausgleich auf dem gleichen Niveau, wie wir ihn heute, im Jahre 2012, haben. Ich denke, das ist eine gute Lösung, und ich möchte Sie bitten, nicht zu einer Stop-and-go-Politik überzugehen. Wir haben immer gesagt: Wir wollen kontinuierlich Beiträge leisten, aber nicht einmal hohe und einmal tiefe Beiträge; es darf auch nicht sein, dass wir diese Beiträge dauernd erhöhen. Das hat auch niemand verlangt: Man sagt, nur für ein Jahr. Aber wir wissen ja, was "nur für ein Jahr" heisst: Nächstes Jahr ist es wieder "nur für ein Jahr".
Ich möchte Sie bitten, bei der Lösung zu bleiben, die wir letztes Jahr festgehalten haben.
Zur Position 708.A2310.0148, "Beihilfen Pflanzenbau": Artikel 13 des Landwirtschaftsgesetzes sieht vor, dass sich der Bund im Falle ausserordentlicher Entwicklungen an den Kosten befristeter Marktentlastungsmassnahmen der Branche beteiligen kann. Die Bedingungen nach Artikel 13 des Landwirtschaftsgesetzes sind für den Weinbau - der sicher Probleme hat, das ist unbestritten - nicht erfüllt: Der Weinkonsum ist in der Schweiz in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen, und das Überangebot, das wir heute haben, ist nicht die Folge einer ausserordentlichen Entwicklung, sondern ist strukturell bedingt. Darum kann Artikel 13 des Landwirtschaftsgesetzes nicht herangezogen werden.
Die Traubenernte 2011 hat im Übrigen diejenige von 2010 etwa um 9 Prozent übertroffen. Daneben ist der rückgängige Weinkonsum zu registrieren, das schafft diese Probleme. Es gilt, wie in anderen Bereichen auch, dass das Angebot qualitativ und quantitativ auf die Nachfrage auszurichten ist. Ich möchte hier aber auch betonen, wie andere heute schon betont haben: Wir haben in der Schweiz hervorragende Weine, das ist unbestritten; und es gibt auch kein Problem in diesem Bereich. Aber von der Stärke des Schweizerfrankens sind verschiedene Sektoren betroffen. Wenn Sie in einem Sektor solche Unterstützungen machen, müssen Sie gut überlegen, welche anderen Sektoren sich in der gleichen Situation befinden. Wenn wir eine solche Erhöhung vornehmen würden, würden wir den Zahlungsrahmen überschreiten; wir haben einen Zahlungsrahmen "Produktion und Absatz 2012/13". Das heisst, wir müssen die Mittel dieses Zahlungsrahmens dann aufstocken. Ich möchte Sie nun wirklich bitten, das nicht zu tun.
Jetzt komme ich noch auf die Position 708.A2310.0149, "Allgemeine Direktzahlungen Landwirtschaft", zu sprechen - das ist eine Diskussion, die wir nicht zum ersten Mal führen. Ich möchte Ihnen gerne in Erinnerung rufen, dass die Reduktion der budgetierten Mittel bei den allgemeinen Direktzahlungen keine Kürzung der landwirtschaftlichen Subventionen darstellt, sondern eine Mittelumlagerung, auch das haben wir bereits diskutiert. Es ist eine Mittelumlagerung innerhalb des landwirtschaftlichen Zahlungsrahmens. Das Parlament hat in den Jahren von 2010 bis 2012 mit dem Voranschlag eine Erhöhung der Milchzulagen beschlossen. Um Ihrem Willen Rechnung zu tragen, hat der Bundesrat sich entschieden, gemäss Botschaft zur Agrarpolitik 2012 und 2013 die Milchzulagen auf dem bisherigen Niveau weiterzuführen; das geschah in Befolgung Ihrer Anordnung. Dadurch [PAGE 1902] überschreiten wir den Zahlungsrahmen "Produktion und Absatz 2012/13" um 60 Millionen Franken.
Herr Nationalrat Rösti, das war ja die Diskussion: Wo können wir das dann wieder auffangen? Wir schlagen eine Anpassung des Zahlungsrahmens vor. Der neue Höchstbetrag liegt bei 897 Millionen Franken. Um diese Erhöhung zu kompensieren, möchten wir eine Reduktion der allgemeinen Direktzahlungen; das war auch die Diskussion im Zusammenhang mit der Verkäsungszulage, die wir ja sehr intensiv geführt haben. Wir schlagen Ihnen vor, die Beiträge für die Haltung raufutterverzehrender Milchkühe für 2013 von je 450 auf 400 Franken zu senken; das haben wir bereits beschlossen. Die Kompensation für die Erhöhung der Mittel der Milchzulage - diese haben wir tatsächlich erhöht - ist sorgfältig ausgewählt worden. Beachten Sie, wohin diese Mittel gehen: Ein Grossteil der Milchproduzenten profitiert von der Verkäsungszulage, entweder direkt oder indirekt, also entweder über die Käsereimilch oder dann indirekt über die Verkehrsmilch.
Wenn Sie den ganzen Betrag und den ganzen Bereich anschauen, sehen Sie, dass die Direktzahlungen für Milchkühe, wenn sie angepasst werden, nicht Verlierer produzieren: Die Mittel sind entweder bei den Tieren oder bei den Produzenten, es gibt eine Umlagerung der Mittel von den Tier- zu den Milchbeiträgen, und es gibt in diesem Sinn also keine Kürzung für den Landwirt als solchen.
Jetzt noch einmal: Wenn Sie den Zahlungsrahmen "Produktion und Absatz 2012/13" erhöhen - das haben Sie mit diesen Milchbeiträgen gemacht -, müssen Sie auf der anderen Seite in Kauf nehmen, dass wir die Direktzahlungen anpassen. Sonst haben wir am Schluss die Direktzahlungen erhöht und den Zahlungsrahmen "Produktion und Absatz 2012/13" erhöht. Das wollen wir nicht, das ist ja auch nicht im Sinn der Politik.
Ich möchte Sie also bitten, die Minderheitsanträge abzulehnen.