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Spoerry Vreni · Ständerat · 1999-12-21

Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 1999-12-21

Wortprotokoll

Der Grund, weshalb der Bundesrat diese Vorlage dringlich erklärt hat, liegt vor allem darin, dass befürchtet werden musste, dass die Verträge, welche mit den Krankenkassen über die fürsorgeabhängigen Asylbewerber abgeschlossen worden sind, nicht weitergeführt werden können, weil die Krankenkassen - vielleicht wider Erwarten, aber offensichtlich - durch diese Verträge Defizite erleiden.

Unsere Kommission beantragt Ihnen Nichteintreten auf die Vorlage; die Gründe dafür sind von Frau Brunner dargelegt worden. Wir sind vor allem der Meinung, dass man damit einen unerwünschten Einbruch in das grundsätzlich bewährte System des Risikoausgleichs vornehmen und ein gefährliches Präjudiz schaffen würde. In der Zwischenzeit kann man davon ausgehen, dass die kurzfristig befürchteten Probleme sich lösen lassen und dass diese Verträge weitergeführt werden. Dabei hat Herr Maissen natürlich Recht: Es wird für die Kantone Mehrkosten bewirken, denn es ist eine Tatsache, dass die Krankenkassen aus diesen Verträgen Defizite eingefahren haben. Wenn sie die Verträge weiterführen müssen, sind sie natürlich nicht bereit, in der Zukunft weitere Defizite in Kauf zu nehmen.

In Zürich, wo ich mich erkundigt habe, rechnet die zuständige Krankenkasse im laufenden Jahr mit etwa 3 Millionen Franken Defizit. Seit dem Zustandekommen der Verträge beläuft sich das Defizit gesamthaft auf etwa 15 Millionen Franken. Die Weiterführung des Vertrages verursacht somit sicher Prämienerhöhungen, sprich: Mehrkosten. Andererseits muss man aber auch festhalten: Wenn die Versicherungen für diese Gruppen aus dem Risikoausgleich ausgeschaltet gewesen wären, dann hätten sie Gewinn gemacht, und das ist auch nicht unbedingt angemessen.

Obwohl ich die Probleme für die Kantone sehe, möchte ich Ihnen aus diesem Grunde beliebt machen, dem Vorgehen der Kommission zu folgen und auf die Vorlage nicht einzutreten. Die Vorlage geht nachher ohnehin an den Zweitrat, und die hängigen Fragen können dort besprochen werden, und zwar gestützt auf unsere Kommissionsmotion (99.3567). Weil wir ja das Problem anerkennen, sind wir der Meinung, dass diese Motion sehr wichtig ist, und ich erwarte, dass der Bundesrat bereits bei der Beratung im Zweitrat alternative Lösungen vorschlägt. Denn ich teile hier die Meinung von Herrn Maissen: Die Kantone müssen wissen, woran sie sind und welche Kosten sie zu gewärtigen haben. Man darf die gewisse Rechtsunsicherheit, die im Moment besteht, nicht einfach weiter andauern lassen.

Aus diesem Grunde glaube ich, dass das Vorgehen, das Ihre Kommission gewählt hat, trotz allem das zweckmässigste ist und dass eine Rückweisung an den Bundesrat keinen Zeitgewinn und auch keine bessere Lösung bringen kann als jene, die Ihre Kommission mit dem Nichteintretensantrag und einer Kommissionsmotion vorschlägt. Diese kann rasch eine gute Lösung bringen.