Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2012-03-14
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-14
Wortprotokoll
Wir haben bei den Absätzen 2 und 3 über zwei grundsätzliche Differenzen zu entscheiden: zum einen, ob die Ansprüche der Personen mit einem einstufigen Verfahren sofort untergehen oder eben mit einem zweistufigen Verfahren weiterbestehen, und zum andern, wem der Liquidationserlös bzw. das Liquidationsergebnis zugutekommen soll, nämlich dem Bund oder der AHV.
Mit meiner Minderheit II folge ich zum einen der Mehrheit, die Ihnen beantragt, den Anspruch auf nachrichtenlose Vermögen nach der Publikation der Anspruchsberechtigten nach einer Frist von 50 Jahren nicht einfach untergehen zu lassen, sondern ein zweistufiges Verfahren vorzusehen. Damit geht zum einen der Anspruch bzw. die Verpflichtung der Banken unter, diese werden von ihrer Aufgabe befreit, und zum andern bestehen gleichzeitig die Ansprüche nochmals [PAGE 427] für 50 Jahre weiter. Das heisst, wir haben eine Win-win-Situation. Die Bank wird befreit, und gleichzeitig gehen die Rechte der Anspruchsberechtigten nicht unter. Das hilft all jenen, denen diese Gelder gehören. Ich möchte nochmals darauf hinweisen: Vielfach handelt es sich hier auch um Opfer, um politisch verfolgte Menschen, und es ist auch für die Reputation des Finanzplatzes Schweiz wichtig, dass wir eine sehr lange Frist vorsehen. Das ist auch praktisch zu handhaben, Herr Pelli. Zum einen kommen diese Akten ja geordnet und nicht in einem Mal; sie kommen periodisch, sukzessive werden sie angeliefert. Zum andern haben wir heute elektronische Archivierungsmittel, das ist also administrativ kein Problem.
Jetzt stellt sich die zweite Frage: Wem kommt das Liquidationsergebnis zugute? Die Mehrheit sieht vor, dass dieses dem Bund zugutekommen soll. Mit meiner Minderheit beantrage ich Ihnen, dass nicht der Bund - ob mit oder ohne Zweckbindung - in den Genuss des Liquidationsergebnisses kommen soll, sondern die AHV. Dafür sprechen aus Sicht der Minderheit zwei Gründe. Die AHV hat erstens auch sehr viel Erfahrung in der Verwaltung solcher Daten. Das zweite Argument ist ein ähnliches, wie wir es damals beim Nationalbankgold verwendet haben: Es sind Erträge, die von aussen zufallen. Das alles spricht für die AHV und nicht für die Bundeskasse. Wenn wir eine Zweckbindung für die AHV vorsehen, dann entfällt auch die Vermutung, wir würden diese Lösung nur aus fiskalischen Gründen wählen. Wir wählen nämlich eine Lösung, die allen zugutekommt; das ist mit der AHV gewährleistet.
Ich denke, vor allem die Vertreter der SVP-Fraktion müssten der AHV-Lösung zustimmen. Sie hatten ja damals ebenfalls vorgesehen, dass das Nationalbankgold der AHV zugutekommen sollte. Das sind auch Erträge, die nicht planbar sind und von aussen kommen. Ich denke, die gleiche Argumentation spricht hier dafür, die Liquidationserlöse der nachrichtenlosen Vermögen zugunsten der AHV zu verwenden.
Ich bitte Sie deshalb: Sichern Sie die Liquidationserlöse der AHV und nicht der Bundeskasse, und sichern Sie damit einen guten Zweck.