Kaufmann Hans · Nationalrat · 2012-03-14
Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-03-14
Wortprotokoll
Eigentlich müsste man davon ausgehen, dass die Schweizer Banken aus den schmerzlichen Erfahrungen mit den Holocaust-Geldern etwas gelernt hätten. Aber wenn man, wie ich im letzten Jahr, mit einem konkreten Fall konfrontiert wird, fühlt man sich bezüglich des Verhaltens unserer Banken - oder, genauer gesagt, einer bedeutenden Schweizer Bank - in die Nachkriegszeit zurückversetzt, als sich überformalistische Bankbeamte weigerten, Auskünfte über nachrichtenlose Vermögen zu erteilen.
Damit Sie sich vorstellen können, welche Fälle auch heute noch auftreten, fasse ich meine Erfahrungen kurz zusammen. Es handelt sich im konkreten Fall um Leute aus der Slowakei, d. h. um Leute, die bis zum Fall der Mauer keine Chance hatten, über Familienvermögen in der Schweiz Nachforschungen anzustellen. Glauben Sie ja nicht, die Publikationen unserer Banken, die Inserate in der Weltpresse, hätten ihnen geholfen, solche Vermögen aufzuspüren. Sie wissen so gut wie ich, dass diese Leute solche Zeitungen gar nicht zur Verfügung hatten. Es ist ja auch heute noch so: Wer im Ausland liest schon unsere schweizerischen Amtsblätter?
Im konkreten Fall ging es nicht um eine Einzelperson, sondern um ein gemeinsames Geschäftskonto mehrerer Partner. Kurz vor dem Mauerfall kreuzte bei einem Überlebenden des Zweiten Weltkriegs der damals noch tschechoslowakische Geheimdienst auf und versprach, gegen eine Beteiligung die in der Schweiz noch vorhandenen Vermögen zu beschaffen. Die vom Geheimdienst besuchte Familie konnte vorerst nicht glauben, dass sie noch über Vermögen in der Schweiz verfügte. Als man dann aber innerhalb der Familie nachforschte, stellte sich heraus, dass doch ein solches Partnerkonto in der Schweiz bestand. Als dann die Mauer fiel, versuchte das Familienoberhaupt bei diversen Stellen etwas über den Verbleib des Geldes zu erfahren. Ich habe die Korrespondenz durchgelesen, und ich muss sagen: Es ist beschämend. Alleine schon die Gebühren, die man bezahlen musste, waren höher als ein durchschnittliches monatliches Einkommen eines Slowaken. Dann forderten die Banken Übersetzungen mit kostspieligen Beglaubigungen, und natürlich fielen auch in der Schweiz Anwaltskosten an. Immerhin blieb eine Reise des Familienoberhauptes in die Schweiz nicht ganz folgenlos, denn ein Bankmitarbeiter bei der Bank, wo die Vermögen vermutet wurden, konnte immerhin ein Konto feststellen. Er liess sich aber eine private Vollmacht erteilen, die von einem Notariat in Zürich beglaubigt wurde.
Der Kunde sprach kein Deutsch und verstand wohl auch deswegen die Tragweite der Vollmacht nicht. Die Fakten sind nicht klar, aber sie lassen durchaus den Schluss des Missbrauchs zu. Aus Gesundheitsgründen musste der Kunde die Nachforschungen dann einstellen, und er verstarb. Seine Nachkommen sind nun aber sprachgewandt und erfolgreiche Unternehmer, und sie wollen den Fall wieder aufrollen. Nun rechnen Sie einmal nach: Vom Weltkrieg bis zum [PAGE 425] Mauerfall sind 45 Jahre verstrichen und seither weitere 22 Jahre, das macht zusammen 67 Jahre. Sie sehen: Selbst wenn wir Fristen von 30 oder 50 Jahren ansetzen, reicht die Zeit nicht aus. Deshalb ist es für uns zwingend, dass Besitzer von nachrichtenlosen Vermögen ihre Ansprüche auch dann noch geltend machen können, wenn die Gelder bereits an den Bund übergegangen sind.
Wo stehen wir heute? Die Bank bockt erneut, sie empfängt keine Besuche, und sie fordert alle Dokumente beglaubigt und übersetzt ein, auf elektronischem Wege - also Bürokratie und Obstruktion, wo es nur geht. Die betroffene Familie steht einem Fernsehsender nahe, und ich würde mich nicht wundern, wenn schon bald wieder einmal eine Attacke gegen die Schweiz geritten würde. Und nun wollen wir ein Gesetz schaffen, das die Suche nach nachrichtenlosen Vermögen einschränkt! Wir haben uns in der Subkommission zum Glück anders entschieden - damit auch jene, die eben 45 Jahre hinter dem Eisernen Vorhang handlungsunfähig waren, ihre Chance erhalten, ihre Ansprüche auf solche Vermögen noch geltend zu machen. Ich glaube, das tut dem Ruf der Schweiz gut. Es gibt ja wahrscheinlich nur noch wenige Einzelfälle, und diese wenigen Einzelfälle sollten wir wirklich zügig, etwas weniger formalistisch und kundenfreundlicher behandeln.
Unsere Fraktion wird deshalb auf die Vorlage eintreten und bei sämtlichen Artikeln der Mehrheit folgen.
Was die Beträge bis zu 100 Franken anbetrifft, da kann ich Ihnen, fast anekdotisch, sagen: Da war ich auch einmal betroffen. Wenn Sie ein Kind kriegen, bekommen Sie sehr häufig von einer Bank ein Sparheftchen, und wenn Sie dieses Sparheftchen irgendwo in eine Kassette legen und zwanzig Jahre nicht beachten, gehören Sie plötzlich zu den Kunden mit nachrichtenlosen Vermögenswerten. Ich kann Ihnen aber versichern: Diese Fälle haben die Banken allesamt grosszügig behandelt.