Gutzwiller Felix · Nationalrat · 2001-09-19
Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-09-19
Wortprotokoll
Wir sind uns wohl einig, dass es in diesem Bereich einige Probleme gibt, ich muss die vergangenen Katastrophen nicht mehr in Erinnerung rufen. Aber wir sind sehr unterschiedlicher Meinung, was den Lösungsansatz angeht. Die Minderheit, die ich vertrete, glaubt, dass zurzeit ein Postulat genügt, dass nicht die Zeit ist, nach einem Bundesgesetz zu rufen oder dieses gar einzuleiten. Wir sind also dagegen, der Parlamentarischen Initiative Folge zu geben, und wir sind auch dagegen, die Motion zu überweisen. Wir schlagen Ihnen vor, ein Postulat zu überweisen, damit das Problem einer nächsten Abklärung zugeführt werden kann. Wir tun dies übrigens im gleichen Sinn, wie es der Bundesrat vorgeschlagen hat.
Warum genügt ein Postulat? Vorerst ist festzuhalten, dass in diesem Bereich wie in vielen anderen zuerst der Akzent auf die Selbstregulierung der Branche gelegt werden muss. Die Branche ist daran, sich zu organisieren, vielleicht etwas spät, aber sie tut es jetzt. Sie haben es gehört, es gibt zurzeit beispielsweise das so genannte Berner Modell. Da existiert ein Qualitätslabel, eine Stiftung ist gegründet, dieses Label ist operativ. Es soll Organisationen entsprechend ausweisen. Es soll ihnen den nötigen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Ganz explizit soll dieses Modell nachher möglicherweise auf die ganze Schweiz übertragbar sein. Lassen wir also dieser Selbstregulierung der Branche eine gewisse Chance! Lassen wir die Leute die Verantwortung selber übernehmen!
Weiter wäre zu sagen, dass die Risikosportarten - um materiell noch einiges beizufügen - gar nicht definiert sind. Es ist gar nicht klar, welchen Geltungsbereich dieses Gesetz dann umfassen sollte. Risikosportarten kann sehr viel heissen, oder die Definition kann sehr eng gefasst sein. Es ist nicht klar. Bei Bergtouren beispielsweise bezieht es sich dort, wo die Unfälle am häufigsten sind, nicht auf die schwierigsten Touren, sondern auf die mittleren und leichteren Touren.
Es ist nicht klar, auf welche anderen Unfallgefahren sich diese Risikosportarten beziehen, die heute ebenfalls sehr viel zum Unfallgeschehen beitragen, zu den Kosten der Versicherung, die vom Vorredner Rossini angesprochen wurden. Da sind etwa die Snowboard-Unfälle mit den Knieverletzungen sehr viel gewichtiger, was die Kosten in der Krankenversicherung anbelangt, als exklusivere Trendsportarten.
Dazu kommt, dass heute auf Bundesebene gar keine Kompetenz vorhanden ist. Das Bundesamt für Sport selber sagt, dass man zuerst nun die Selbstregulierung wirken lassen solle. Die Verantwortlichkeitsproblematik wurde vorher vom Kommissionsreferenten angesprochen. Es ist unklar, welche Verantwortung der Bund mit einem solchen Bundesgesetz auf sich nehmen würde; Stichwort: Sammelklage.
Schliesslich dürfte man noch erwähnen, ohne jemandem zu nahe zu treten, dass auch ein bisschen die Vorstellung durchschimmert, dass eine Branche sich durchregulieren will, um sich vielleicht auch ein wenig gegen die Konkurrenz abzuschotten. Auch diesem Gedanken sollten wir nicht Vorschub leisten.
Ich darf schliesslich darauf hinweisen, dass das Echo, das dieser Vorschlag bisher erhalten hat, nicht überzeugend ist. So ist beispielsweise der Schweizerische Tourismusverband klar der Meinung, dass es zurzeit kein eidgenössisches Gesetz braucht. Auch das Bundesamt für Sport ist, wie ich bereits erwähnt habe, der gleichen Meinung. Diverse kantonale Regierungen haben signalisiert, dass sie nicht unbedingt ein derartiges Gesetz brauchen, sodass ich Ihnen aus all diesen Gründen vorschlage, das Problem ernst zu nehmen, dem Bund die Möglichkeit zu geben, eine Reihe von Abklärungen zu treffen, zu sehen, ob diese Selbstregulierung und Selbstorganisation ins Laufen kommt und den Vorstoss in der Form eines Postulates zu überweisen.