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Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2012-03-14

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-03-14

Wortprotokoll

Ich spreche zuerst zur Motion 11.3253. Es ist schade, dass Frau Fässler jetzt nicht im Saal ist. Sie hat zu dieser Motion ebenfalls gesprochen und hat mindestens das Kompliment gemacht, sie sei gut gemeint. Ich probiere ganz kurz darzulegen, weshalb diese Motion nicht nur gut gemeint ist, sondern weshalb sie richtig ist.

Ich möchte, dass die Kantone in Zukunft sechs und nicht nur fünf Mitglieder des Bankrates bestimmen können. Wenn Sie in die Geschichte der Eidgenossenschaft, in die Zeit, als diese gegründet wurde, zurückblicken, dann sehen Sie, dass die Kantone damals ihre Währungshoheit aufgegeben haben. Die Kantone haben auch ihr Gold, das sie in ihren Tresoren lagerten, nach Bern gebracht und damit mitgeholfen, die Nationalbank zu gründen. Deshalb haben die Kantone heute nach wie vor das legitime Recht, als Väter und Mütter der Nationalbank und der Eidgenossenschaft hier eine Mehrheitsbeteiligung zu haben.

In der Bundesverfassung ist ganz klar geregelt, dass zwei Drittel des Ertrags der Nationalbank den Kantonen gehören. Die Kantone haben in der Vergangenheit manchmal mit einem etwas sorgenvollen Blick nach Bern geschaut und die Politik der Nationalbank verfolgt, weil sie darauf angewiesen sind, dass dieses grosse Kapital, das sie dort investiert haben, auch einen entsprechenden Zins abwirft. Die Nationalbank hat in der Vergangenheit gut geschäftet. Es wurden aber manchmal auch Geschäfte - beispielsweise bei den ganzen IWF-Krediten - getätigt, die wir hier zwar abgesegnet haben, die die Kantone aber mit einem etwas sorgenvollen Blick mitverfolgt haben.

Zum Schluss meines Votums als Präsident der GPK-NR noch Folgendes: Ich bin Ihnen, Frau Eichenberger, dankbar, dass Sie klar aufgezeigt haben, dass die GPK des Ständerates und diejenige des Nationalrates rasch gehandelt haben und ihre Aufgabe und ihre Pflicht betreffend Oberaufsicht über den Bundesrat und die Verwaltung wahrgenommen haben. Sie haben nicht nur eine Arbeitsgruppe installiert, diese Arbeitsgruppe ist bereits auch an der Arbeit. Die Eidgenossenschaft und alle Bürgerinnen und Bürger haben ein Anrecht darauf, dass diese Fragen, die heute hier gestellt wurden - es sind nicht neue -, beantwortet werden. Diese Geschichte muss aufgearbeitet werden, und zwar rasch. Die GPK ist an der Arbeit, sie verfügt auch über das richtige Instrumentarium, um diese Fragen zu beantworten und die Geschichte aufzuarbeiten.