Cina Jean-Michel · Nationalrat · 2001-09-19
Cina Jean-Michel · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-09-19
Wortprotokoll
Sie alle sind Konsumenten. Sie alle haben schon Leistungen beansprucht und dafür eine Entschädigung bezahlt. Die meisten von Ihnen haben gewiss schon eine Seilbahn benutzt oder haben sich von Skiliften den Berg hochziehen lassen. Sie beanspruchten diese Leistungen und bezahlten dafür eine Entschädigung. Sie erwarteten, dass diese Anlagen sicher sind, dass sie periodisch überprüft werden. Was, werden Sie sich fragen, hat das alles mit meiner Parlamentarischen Initiative zu tun?
Sehr viel. Es gibt Personen, die an einem elastischen Seil den Sprung in die Tiefe wagen. Diese Personen bezahlen dafür eine Entschädigung. Genau wie Sie bei der Benutzung der Seilbahn erwarten die zahlenden Kunden dieses Angebots, dass das elastische Seil hält und nicht zu lang ist. Fehler in diesem Bereich und ihre traurigen Folgen kennen wir.
Warum gibt es keine Vorschriften für die Kontrolle dieser elastischen Seile, für die Ausbildung der Jumpmasters? Warum gibt es keine Vorschriften für die Sicherheit derartiger Anlagen, für das Obligatorium einer Haftpflichtversicherung? Ich war - wie Sie - überrascht, aber es gibt diese Vorschriften wirklich nicht. Das muss Ihnen doch zu denken geben.
Sie alle erhalten heute die Gelegenheit, diesen Missstand zu beseitigen. Sie können mein Anliegen unterstützen und in einem Rahmengesetz auf nationaler Ebene Mindestvorschriften - ich betone: Mindestvorschriften - für das kommerzielle Angebot von Risikosportaktivitäten und das Bergführerwesen fordern.
Lassen Sie sich bitte durch meine nachfolgenden Überlegungen davon überzeugen, dass mein Anliegen erstens dem Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten in einem hochgefährlichen Dienstleistungsbereich dient und dass es zweitens den Schutz des Images der Schweiz als qualitativ hochstehendes Tourismusland bezweckt.
Wo Leib und Leben des Menschen auf dem Spiel stehen, dürfen wir gesetzgeberisch nicht einfach untätig bleiben. Wo Leib und Leben des Menschen auf dem Spiel stehen, dürfen wir gewerbsmässige Anbieter von Risikosportaktivitäten nicht unkontrolliert und ohne Erfüllung minimaler Bewilligungsvoraussetzungen auf dem freien Markt agieren lassen. Sie alle haben heute ein schriftliches Kurz-Argumentarium erteilt erhalten. Darin sind die Kernargumente, welche eine Regelung in einem nationalen Rahmengesetz rechtfertigen, aufgeführt. Ich verzichte aus zeitlichen Gründen auf eine Wiederholung. Ich unterstütze diese Argumente aber gleichzeitig in allen Punkten.
Das so genannte Berner Modell sucht einen anderen Weg. Es basiert auf dem Konzept einer freiwilligen Selbstregulierung. Ich habe bis heute nur im Ansatz begriffen, weshalb sich die Verantwortlichen dieses Modelles gegen ein Rahmengesetz wehren. Sie müssen unbegründete Angst davor haben, dass mit einem Rahmengesetz ihr Modell scheitern könnte. Trotzdem wird die Frage von den zuständigen Personen unnötigerweise zu einer Prestigeangelegenheit hochstilisiert. Es wird dabei bewusst nicht erkannt, dass die beiden Vorgehensweisen erst gar nicht in Konkurrenz zueinander stehen. Es macht nämlich durchaus Sinn, wenn eine Selbstregulierung in einem Rahmengesetz verbindlich vorgeschrieben wird. Spätestens wenn das Stiftungskapital für die Zertifizierungsstelle nicht zusammengebracht wird, wird es der Letzte gemerkt haben.
Die freiwillige Zertifizierung von Anbietern mag für den Kanton Bern eine willkommene Ergänzung zum kantonalen Bergführergesetz darstellen. In Kantonen ohne Bergführergesetz genügt es jedoch nicht, weil dort die Pflicht zur Ausbildung und zur Versicherung für diejenigen fehlt, die sich nicht zertifizieren lassen. Der Kostendruck wird Anbieter dazu verleiten, sich nicht zertifizieren zu lassen. Dies wird sich vor allem bei kleineren Anbietern abzeichnen.
Auch die viel beachtete Selbstregulierung im Bereich der Geldwäscherei ist in einen gesetzlichen Rahmen eingebettet. Die Schweiz braucht ein Rahmengesetz mit minimalen Vorschriften zur Regelung des gewerbsmässigen Angebotes von Risiko- und Abenteuersportarten. Dieses Gesetz muss die Ausbildung und den Weiterbildungsbedarf sowie den Betrieb von Unternehmen bezüglich Sicherheit und Umweltaspekten in den Grundsätzen regeln.
An die Sicherheit gekoppelt sind selbstverständlich auch Versicherungsfragen. Der zahlende Kunde, der Konsument, hat in Bezug auf Sicherheit und Unversehrtheit zu Recht eine Anspruchshaltung. Man sucht zwar den ultimativen Kick, trotzdem heisst es dann aber: "Entführt mich ins Reich der Abenteuer, aber bitte bringt mich pünktlich und unversehrt zum Abendessen wieder zurück."
Ein Rahmengesetz wird vom Schweizerischen Bergführerverband, vom Schweizer Alpen-Club, von der Swiss Outdoor Association, vom Berufsverband, vom Schweizerischen Verband der Ski- und Schneesportschulen sowie von der Trägerschaft der Berufsprüfung für Bergführer und damit von den Kantonen Graubünden, Wallis, Uri, Waadt und den regionalen Bergführerverbänden Bern und Unterwalden mit unterstützt. Tun Sie es diesen Organisationen gleich, und stimmen Sie meiner Parlamentarischen Initiative zu.