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Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · 2012-03-14

Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2012-03-14

Wortprotokoll

Ich spreche zu Ihnen als Vizepräsidentin der Arbeitsgruppe der Geschäftsprüfungskommissionen, die die Vorgänge um die Schweizerische Nationalbank und den Rücktritt von Philipp Hildebrand untersucht. Ich informiere Sie darüber, wie unser Mandat aussieht.

Die Geschäftsprüfungskommissionen des Nationalrates und des Ständerates haben am 27. Januar 2012 den Untersuchungsauftrag an die Arbeitsgruppe erteilt. Die Arbeitsgruppe untersucht das Verhalten des Bundesrates und der involvierten Bundesverwaltung im Umgang mit den von Herrn Nationalrat Blocher erhaltenen Bankkontoinformationen zu Herrn Hildebrand und den daraus resultierenden Ereignissen bis zum Rücktritt von Herrn Hildebrand als Direktionspräsident. Dabei legt die Arbeitsgruppe den Schwerpunkt auf die Prüfung von Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit des Vorgehens des Bundesrates und der Bundesverwaltung. Die Untersuchung bezweckt, Lehren für allfällige ähnliche Fälle in der Zukunft zu ziehen. Soweit es für die Beurteilung der Geschäftsführung des Bundesrates und der Bundesverwaltung notwendig ist, untersucht die Arbeitsgruppe auch die Schnittstellen zwischen Bundesrat und weiteren Akteuren.

Die Arbeitsgruppe hat bereits mehrfach getagt. Die Sitzungsdaten sind festgelegt, und der Grossteil der relevanten Dokumente konnte bereits beschafft werden. Erste Anhörungen der massgeblich involvierten Personen haben stattgefunden, und weitere sind in Organisation. Der zeitliche Abschluss der Untersuchung kann noch nicht festgelegt werden, hängt dieser Zeitpunkt doch von der Verfügbarkeit der anzuhörenden Personen und von den weiteren Erkenntnissen der laufenden Untersuchung ab.

Noch kurz einige Worte zum Unterschied zwischen dieser Arbeitsgruppe der Geschäftsprüfungskommissionen und einer parlamentarischen Untersuchungskommission, wie sie auch in der Debatte angesprochen worden ist: Zusammengefasst kann gesagt werden, dass der Oberaufsichtsgegenstand von PUK und GPK derselbe ist, ebenso die Grenzen der Untersuchung dieses Oberaufsichtsgegenstandes. Die Arbeitsgruppe der Geschäftsprüfungskommissionen arbeitet allerdings schon, während die Einsetzung einer PUK zu einer zeitlich verzögerten Abklärung führen würde. In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung und interessant, wie sich Herr Professor Paul Richli zur Frage eines PUK-Einsatzes im Bereich der SNB in seinem vom Bundesrat vor Kurzem veröffentlichten Gutachten äussert: "Gegenüber der SNB entfällt insbesondere die im allgemeinen Oberaufsichtsrecht bestehende Möglichkeit, parlamentarische Untersuchungskommissionen einzusetzen."

Bezüglich der Rechte gibt es zwischen den Geschäftsprüfungskommissionen bzw. auch deren Delegation einerseits und einer PUK andererseits praktisch keine relevanten Unterschiede mehr. Hierzu hat die Konkretisierung der Informationsrechte beigetragen; die neuen Bestimmungen sind seit dem 1. November 2011 in Kraft. Damit stehen den GPK nahezu alle Informationen in ihrem Aufsichtsbereich zur Verfügung. Sie kann sogar ehemalige Angestellte des Bundes vorladen und im Extremfall sogar vorführen lassen. Diese Personen sind zur wahrheitsgemässen Auskunftserteilung verpflichtet. Das Einzige, was den GPK noch vorbehalten bleibt, sind die Protokolle der Bundesratssitzungen und Informationen, die als geheim klassiert sind, sowie Zeugenbefragungen von Privatpersonen. Entsprechende Kompetenzen hat aber die Delegation der Geschäftsprüfungskommissionen.

Zusammengefasst gilt also, dass die nun eingesetzte Arbeitsgruppe annähernd dieselben Kompetenzen hat wie eine PUK, und in Zusammenarbeit mit der Geschäftsprüfungsdelegation hat sie sogar dieselben Kompetenzen. Die Einsetzung einer PUK in dieser Angelegenheit würde also keinen Mehrwert bringen.