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preparatory:AB 142719

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2013-12-09

Wortprotokoll

Delfine und andere walartige Tiere sind die einzige Tierart, für die in der Schweiz aus Tierschutzgründen ein Importverbot besteht. Die Haltung von Wildtieren ist jedoch in der Tierschutzgesetzgebung streng geregelt. Dies gilt insbesondere auch für Haie.

Die Haltung von Haien setzt eine Bewilligung voraus. Diese darf nur erteilt werden, wenn ein unabhängiges Fachgutachten nachweist, dass die vorgesehenen Einrichtungen eine tiergerechte Haltung ermöglichen. Die Betriebsleitung muss sich zudem laufend von einer Fachperson beraten lassen. Der Tierbestand muss regelmässig von einer Tierärztin oder einem Tierarzt überwacht werden. Ein Gesuch des Basler Zoos müsste vom Kanton Basel eingehend geprüft werden.

Es gibt sehr viele Haiarten von unterschiedlicher Grösse und mit ganz unterschiedlichen Bedürfnissen. Das geht von Hochseehaien mit grossem Bewegungsradius bis zu gewissen Ammenhaien, welche nur einen eingeschränkten Radius haben. Gewisse Haiarten werden seit Jahren erfolgreich in grossen Becken in Ozeanarien gehalten.

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