Widrig Hans Werner · Nationalrat · 2001-09-20
Widrig Hans Werner · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-09-20
Wortprotokoll
Die Gründe für die Ablehnung der Parlamentarischen Initiative Grobet mit 11 zu 7 Stimmen sind die folgenden:
Unter Ziffer 1 wird gefordert: "Die Tabakwerbung wird untersagt." Dies würde eine Kehrtwende gegenüber dem Volksentscheid vom November 1993 bedeuten. Damals lehnte der Souverän die Zwillings-Initiativen mit 75 Prozent Neinstimmen ab. Nun sind Volksentscheide nicht für tausend Jahre in Stein gemeisselt. "Es bringt die Zeit ein anderes Gesetz", heisst es bei Schiller. Aber nur gerade sieben Jahre nach einem Volksentscheid per Dekret alles auf den Kopf zu stellen, geht nicht an.
Unter Ziffer 2 verlangt der Initiant, dass 40 Prozent der Vorderseite der Tabakverpackungen mit dem Text über die tödlichen Folgen des Tabakkonsums zu versehen sind. Bereits heute werden auf sämtlichen Tabakverpackungen Warnhinweise angebracht, die gelesen werden. Wenn Sie die Fläche einfach auf 40 Prozent vergrössern, bewirken Sie nicht mehr. Die mit dem Tabakkonsum verbundenen Risiken sind allgemein bekannt. Da ist eine Grossschrift nicht notwendig.
Ziffer 3 des Vorstosses verlangt, dass der Bundesrat den Höchstgehalt an schädlichen Tabakzusatzstoffen festsetzt. Damit rennt der Initiant offene Türen ein. Die Tabakzusatzstoffe sind im Prinzip in Artikel 4 der Tabakverordnung geregelt. Artikel 6 der Tabakverordnung legt den Teerhöchstgehalt pro Zigarette bereits bei 15 Milligramm fest.
In etwa die gleiche Richtung geht Ziffer 4 der Initiative, die fordert: "Der Verkauf von Tabak an unter 16-Jährige wird verboten." Ich verweise auf das "Nationale Programm 2001-2005 zur Tabakprävention", das in seiner Zielsetzung unter Ziffer 9 festhält, dass Tabakprodukte für Minderjährige nicht erhältlich sind. Als konkrete Massnahme wird z. B. erwähnt, dass der Verkauf von Tabakprodukten an Jugendliche unter 16 Jahren verboten ist. Die Sanktionsmassnahmen für Verkäufer, die sich über das Verbot hinwegsetzen, haben eine starke, abschreckende Wirkung.
[PAGE 1097] Schliesslich, wie könnte es anders sein, kommt Herr Kollege Grobet noch auf die Fiskalpolitik zu sprechen. Unter Ziffer 5 verlangt er, dass ein Prozent des Gewinns aus dem Zigarettenverkauf für die Missbrauchsbekämpfung und für Entziehungskuren zu verwenden sind. Mit ungefähr 60 Prozent des Verkaufspreises ist der Tabak heute schon sehr stark besteuert. Die Tabaksteuer - 52 Prozent des Verkaufspreises - ist vollumfänglich für die Finanzierung der AHV bestimmt. Das "Nationale Programm 2001-2005 zur Tabakprävention" spricht auch bezüglich der Finanzierung eine recht deutliche Sprache. Ursprünglich wurde ein schwammiger Begriff aufgenommen, wonach für die Prävention zusätzlich Geldmittel bereitzustellen seien. An dessen Stelle wird nun festgehalten, dass das Budget, das der Tabakprävention gewidmet ist, von 4,9 Millionen Franken im Jahr 2001 schrittweise auf 10 Millionen Franken im Jahr 2005 erhöht werden soll.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie namens der Kommissionsmehrheit, der Parlamentarischen Initiative Grobet keine Folge zu geben.