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Aebi Andreas · Nationalrat · 2013-12-09

Aebi Andreas · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-12-09

Wortprotokoll

Mit der Unterzeichnung der Freihandelsverträge vom 6. Juli 2013 in Peking und der heutigen Diskussion im Parlament geht die historische Beziehung zwischen China und der Schweiz, diesen zwei doch eher ungleichen Ländern, im positiven Sinn weiter. Historisch ist sie deshalb, weil die Schweiz 1950 die Volksrepublik China praktisch als erster Staat der Welt anerkannt hat. Hut ab vor der damaligen Schweizer Regierung und dem Parlament, stand doch die Maxime im Vordergrund, dass man Staaten und nicht Regierungen anerkennt!

Meine, unsere Anerkennung gilt heute aber auch dem Bundesrat und den Verhandlungsführern. Seit dem Abschluss des Freihandelsabkommens mit der Europäischen Union im Jahre 1972 befinden wir nun über den wichtigsten Freihandelsabschluss der letzten Jahrzehnte. China und die Schweiz sind komplette Volkswirtschaften mit einem riesigen Potenzial an volkswirtschaftlichen Entwicklungen. Dank der Technologie und Innovationsführerschaft im Umweltbereich und der zentralen und, glaube ich, auch unabhängigen Lage der Schweiz in Europa ist China gewillt, ein derartiges Abkommen mit unserem Land abzuschliessen.

Für unser Land ist die Volksrepublik China nach der Europäischen Union und den USA der wichtigste Handelspartner. Wir erhoffen somit einen besseren Zugang zum chinesischen Markt, mit tieferen Zöllen und besserer Konkurrenzfähigkeit, damit wir unsere negative Handelsbilanz wieder ins Positive rücken können. Ich halte aber auch fest, dass das Abkommen auf Produkte ausgerichtet ist, die keine Spezialprodukte sind. Spezialprodukte, zum Beispiel aus der Pharmabranche, der chemischen Industrie und auch aus den hochspezialisierten Bereichen der Maschinenindustrie, werden nicht berührt. Es ist in unserem Interesse, dass in einer nächsten Runde auch Spezialprodukte in den Zollerleichterungen berücksichtigt werden. Sonst verliert die Schweiz die Produktionshoheit.

Zur Landwirtschaft: Bekanntlich werden fast 50 Prozent der Lebensmittel, die wir konsumieren, importiert. Wir sind einerseits auf ein gutfunktionierendes Handelssystem angewiesen, andererseits auch auf eine eigene Produktion, welche den anderen Teil der Versorgung gewährleistet. Uns ist wichtig, dass folgende Punkte im Abkommen berücksichtigt wurden:

1. Konzessionen sind nur innerhalb der bestehenden Zollkontingente zu gewähren.

2. Die sensiblen Produkte dürfen nicht angetastet werden.

3. Bei Importen müssen unsere hohen Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit, die Deklarationspflicht und die Qualität aufrechterhalten werden.

Wir sehen im Freihandelsabkommen mit China auch Chancen für unsere Landwirtschaft - aber ohne in Goldgräberstimmung zu verfallen, das möchte ich hier gesagt haben. Das Abkommen mit China zeigt aber auch, dass es möglich ist, ein gutes Abkommen abzuschliessen, mit dem die einheimische Landwirtschaft nicht geopfert werden muss. Ich denke da an kommende Verhandlungen, vielleicht mit Russland, mit Indien und zu guter Letzt auch mit den USA.

Was Umweltstandards, Arbeits- und Menschenrechte anbelangt, wurde im Bereich des Möglichen verhandelt. Es wurden zum Teil Punkte festgelegt, welche für China einmalig sind. Die Menschenrechte sind nicht allgemein erwähnt, sie sind über die Uno-Charta integriert. Positiv daran ist, dass diese sehr umfassend ist; negativ ist, dass sie einen sehr allgemeinen Charakter hat.

Zu guter Letzt weise ich darauf hin, dass der gegenseitige Schutz des geistigen Eigentums sehr ernst genommen wird und China das als Vorteil für die eigene Wirtschaft erachtet. Ich nehme es schon jetzt vorweg: Für uns ist der Schutz des geistigen Eigentums, auch bei einem Freihandelsabkommen mit Indien, von zentraler Bedeutung.

Im Namen der SVP-Fraktion ersuche ich Sie, dem Freihandelsabkommen mit China zuzustimmen und den Rückweisungsantrag abzulehnen.

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