AB 14280
Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-09-20
Wortprotokoll
Wer möchte nicht Gratisferien machen? Immer häufiger werben zweifelhafte Unternehmen mit solchen "Gratisferien" und lassen die derart geköderten Ferienhungrigen in der Folge so genannte Time-sharing-Verträge unterzeichnen: Man erwirbt damit ein Teilnutzungsrecht für eine Ferienwohnung, d. h., man kann diese oder eine andere Wohnung alljährlich während einer bestimmten Zeit nutzen. Das tönt verlockend, da so auch Personen mit beschränkten finanziellen Mitteln quasi Eigentum an einer Ferienwohnung erwerben können.
Doch es gilt auch die Kehrseite der Medaille zu berücksichtigen. Nicht umsonst machen diverse Konsumentinnen- und Konsumentenschutzorganisationen seit Jahren auf die Gefahren und insbesondere auf die zweifelhaften Verkaufsmethoden aufmerksam, bei denen die Betroffenen unter Ausnützung ihrer Leichtgläubigkeit dazu gebracht werden, sich auf unbestimmte Zeit zur Zahlung von sehr hohen Beträgen zu verpflichten. Die Betroffenen kaufen nämlich sehr oft die Katze im Sack, es besteht keine Transparenz über ihre effektiven Verpflichtungen: Es wird zwar ein Preis vereinbart, die Regelung über die jährlich anfallenden Kosten respektive Nebenkosten bleibt aber ungenau. Nicht geregelt werden im Allgemeinen auch die Kriterien der Kostenanpassung, d. h., die Käuferin oder der Käufer ist in der Folge der Kostenpolitik der Eigentümer auf Gedeih und Verderb ausgeliefert. Verträge werden zudem oft über Objekte geschlossen, die sich noch im Bau befinden. Weiter besteht generell kein Mitspracherecht der Käuferinnen und Käufer in Bezug auf die Ausstattung der Wohnung und die Reparaturen. Es versteht sich von selbst, dass die Betroffenen bei Vertragsunterzeichnung die Problematik der langfristigen Bindung und insbesondere deren Konsequenzen nicht erkennen können.
Ein weiterer Problemkreis betrifft den Verkauf von solchen Nutzungsrechten: Gesellschaften organisieren Wiederverkäufe und verlangen sehr hohe Provisionen, und dadurch werden die Ferienhungrigen im Allgemeinen zum zweiten Mal geprellt.
In seinem Bericht vom 31. Mai 2000 zum Postulat Frick 98.3488 räumt der Bundesrat zwar ein, dass Personen in der Schweiz beim Abschluss eines Vertrages über Teilnutzungsrechte an Immobilien oft missbraucht werden. Der Bundesrat ist auch der Ansicht, dass das schweizerische Recht im Vergleich zum europäischen Standard Lücken aufweist. Er thematisiert in diesem Bericht zu Recht auch die Problematik des anwendbaren Rechtes, da die entsprechenden Verträge oft Auslandbezug aufweisen. Es ist richtig: Wir können in diesem Parlament nur - aber immerhin - das schweizerische Recht anpassen. Da besteht die Möglichkeit, im Obligationenrecht ein Widerrufsrecht zu statuieren oder allenfalls eine Bewilligungspflicht einzuführen. Der Bundesrat gedenkt diesbezüglich jedoch nicht gesetzgeberisch tätig zu werden.
Die Parlamentarische Initiative de Dardel verlangt eine Revision des schweizerischen Rechtes nach dem Vorbild der entsprechenden europäischen Richtlinien. Die Kommission beantragt mit 11 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Initiative Folge zu geben. Es besteht Handlungsbedarf in folgender Richtung: Dringend nötig sind die Einführung einer Widerrufsfrist von zehn Tagen ab Vertragsabschluss, Transparenz über die laufenden Kosten, das Verbot von Anzahlungen vor Ablauf der Widerrufsfrist und gleichzeitig eine Möglichkeit des Widerrufs von Haupt- und Darlehensvertrag, wenn die Finanzierung des Kaufpreises über eine Bank erfolgt.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der Kommissionsmehrheit, der Initiative Folge zu geben.