Lexipedia

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-12-09

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-12-09

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, bei der Position "Ausfuhrbeiträge landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte" der Mehrheit zu folgen, die 70 Millionen Franken also nicht aufzustocken. Wir diskutieren jedes Jahr darüber, und die Argumentation ist immer wieder die gleiche. Solche Ausfuhrbeiträge widersprechen an sich schon der internationalen Entwicklung. Diese geht in eine andere Richtung, das haben Sie vielleicht im Zusammenhang mit der Doha-Runde der WTO über das Wochenende auch gehört. Aber das ist eigentlich nicht der Punkt. Der Punkt ist eher, dass Sie mit [PAGE 2064] 70 Millionen Franken 75 Prozent des Rohstoffpreishandicaps ausgleichen können. Das hat sich in den letzten Jahren bewährt. Das Delta finanziert auch die Verarbeitungsstufe mit. Die Probleme konnten in den letzten Jahren also so gelöst werden. Ich denke, es ist richtig, dass man es weiterhin so macht. Wir haben auch gesagt, dass man diese Forderung im Zusammenhang mit einem Nachtragskredit wieder stellen kann, wenn nicht 75 Prozent des Rohstoffpreishandicaps ausgeglichen werden können. Wir haben das ja auch schon auf diesem Weg gemacht. Also: Der Bundesrat ist für den Antrag der Mehrheit, für das Belassen der 70 Millionen Franken.

Beim Beitrag zur Medienforschung bitte ich Sie, der Minderheit der Kommission zu folgen und damit dem Bundesrat. Mit der Aufstockung kann das Bakom erstmals dem Anspruch einer umfassenden Aufsicht über die Programme konzessionierter Veranstalter gerecht werden. Das ist eine Forderung, die auch Ihr Rat immer wieder gestellt hat. Wir können damit auch parlamentarische Aufträge erfüllen, nicht zuletzt die Motion "Sicherung der staats- und demokratiepolitischen Funktionen der Medien" (12.3004) mit einer Gesamtschau über die Medienlandschaft und der Entwicklung eines Förderkonzeptes. Diese Aufträge haben Sie dem UVEK gegeben. Dann können diese Mittel auch der Eidgenössischen Medienkommission für Forschungsaufträge zur Verfügung gestellt werden. Sie hat sonst keine budgetierten Mittel. Ich möchte Sie also bitten, dieser Aufstockung zuzustimmen, nicht zuletzt, weil es hier um die Verwendung zweckgebundener Konzessionseinnahmen und nicht um irgendwelche anderen Gelder geht.

Ich komme noch zu den Naturerlebnispärken: Da möchte ich Sie bitten, der Mehrheit der Kommission zu folgen und den Betrag nicht aufzustocken. Ich habe sehr viel Verständnis für das Anliegen als solches. Aber ich denke, es ist nicht richtig, das im Budget so zu machen. Die Kantone oder Regionen müssten ja auch nächstes Jahr einen entsprechenden Beitrag leisten. Es erfolgt immer eine gemeinsame Finanzierung: Auf der einen Seite steht der Bund - Stichwort Programmvereinbarungen -, auf der anderen Seite stehen der Kanton und/oder die Region, die das Ganze mitfinanzieren müssen. Die werden diese Mittel nicht so kurzfristig zur Verfügung stellen können.

Bei der Gegenfinanzierung - Herr Nationalrat Fischer hat darauf hingewiesen - ist es mit Bezug auf die Mittel für die Sanierung von Altlasten nicht ein Problem der Schuldenbremse, das ist absolut klar. Aber es ist sicher so, dass diese Mittel nicht gespart werden können: Irgendwann müssen sie aus diesem Altlastenfonds für die Altlastenbeseitigung auch wieder verwendet werden. Wenn man das möchte, was Herr Nationalrat Fischer ausgeführt hat - es kann ja dann das nächste und übernächste Jahr wieder derselbe Betrag gesprochen werden -, dann müsste man das einmal ganz fair und korrekt im Zusammenhang mit einer Erhöhung, mit einem Verpflichtungskredit über vier Jahre, aber nicht im Rahmen einer einmaligen Budgetdiskussion behandeln; das würde das Ziel erreichbar machen, auch zusammen mit den Kantonen. Darum möchte ich Sie bitten, hier nicht aufzustocken.

Dann noch zu den beiden Hauptbereichen, wie sie genannt wurden, also Sach- und Betriebsaufwand zum einen und Personal zum andern: Ich möchte Sie bitten, hier der Minderheit zu folgen. Diese 150 Millionen Franken für den Sach- und Betriebsaufwand kann man so kurzfristig - darin sind sich wohl alle einig, die schon solche Budgets gemacht haben - nicht anders eliminieren, als dass man linear vorgeht, und zwar dort, wo die Ausgaben nicht starr gebunden sind. Den ganzen Bereich der gebundenen Ausgaben können Sie für diese Übung ohnehin nicht brauchen. Sie müssen also dort, wo Sie weniger gebundene Ausgaben haben, dann eben diese linearen Kürzungen vornehmen. Das sind - wir haben Ihnen das aufgezeigt - der Bereich Verteidigung, der Bereich Nationalstrasse und auch der Bereich Zollverwaltung. In diesen Bereichen haben wir, im Vergleich zum ganzen Budget, relativ viele nichtgebundene Ausgaben.

Mit Bezug auf das Personal: Auch hier können Sie nicht von Dezember auf Januar Stellen einsparen, ausser wenn Sie das dort machen, wo Sie bewilligte Stellen nehmen, die Sie noch nicht besetzt haben. Wo haben wir Stellen, die Sie uns bewilligt haben, indem Sie von uns auch eine Aufstockung verlangt haben, die wir in den Bereichen, in welchen es wirklich nötig ist, natürlich auch gerne machen? Das sind beispielsweise die bewilligten, noch nicht geschaffenen Stellen im Bereich Asyl, im Bereich Grenzwachtkorps oder auch im Bereich Energie - einfach dort, wo uns dieses Jahr bewilligt wurde, neue Stellen für nächstes Jahr zu schaffen beziehungsweise zu besetzen. So kurzfristig können Sie andere Massnahmen nicht umsetzen. Sie können nicht Stellen kündigen und dann gleichwohl eine positive Wirkung im Jahre 2014 erwarten; darin sind wir uns wahrscheinlich alle einig.

Ich möchte Sie wirklich noch einmal bitten, solche Kürzungen vorzusehen, aber auf Zeit - wir haben sie im KAP vorgeschlagen, wir können sie auch mittelfristig vorschlagen. Dann können wir Ihnen diese Vorschläge auch seriös und sachbezogen unterbreiten, und Sie können dann darüber diskutieren.